Verfügung

ISDN-Kündigungen: Tele2 stoppt angeblich Schreiben der Telekom

Unternehmen will einstweilige Verfügung gegen Bonner Konzern erwirkt haben
Von Björn Brodersen mit Material von dpa

Der Festnetz- und Internetanbieter Tele2 hat eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Münster gegen ein Kundenschreiben der Deutschen Telekom erwirkt. Die Deutsche Telekom darf damit das jüngste Schreiben, in denen Bestandskunden über das Auslaufen ihrer ISDN-Anschlüsse und ein Umstiegsangebot auf andere Anschlusspakete des Bonner Konzerns informiert, nicht mehr versenden. Tele2 monierte, dass die Kunden durch dieses Schreiben zu einem Umstieg auf ein Bündelprodukt bestehend aus Telefon- und teilweise auch DSL-Anschlusspaket mit längerer Vertragslaufzeit gedrängt würden, indem ihnen "vorgegaukelt" werde, dass sie ansonsten ohne Telefonanschluss dastünden. Telekom-Telefonkunden, die bereits einen Telefon- oder DSL-Vertrag mit einem alternativen Provider abgeschlossen hatten, würden zudem plötzlich für zwei Vertragsverhältnisse bezahlen.

Das entsprechende Kundenschreiben der Deutschen Telekom informiert die betroffenen Kunden unter der Überschrift "Wichtige Vertragsinformation" über die Beendigung ihrer ISDN-Anschlussprodukte Standard und Komfort zum Spätsommer bzw. Herbst dieses Jahres (wir berichteten). Die Telekom weist in dem Schreiben auch darauf hin, dass von der Kündigung des ISDN-Anschlusses auch der der "Internetzugang sowie alle weiteren an diesem Anschluss zugebuchten Leistungen und Produkte" betroffen seien. Gleichzeitig empfiehlt die Telekom den Kunden unter anderem einen Wechsel auf das DSL-Anschlusspaket das Komplettpaket Call&Surf Comfort mit Doppel-Flatrate fürs Internetsurfen und Telefonieren im deutschen Festnetz und einer 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit.

Mehrere Kunden hatten nach Angaben von Tele2 aus Sorge, sie würden in kurzer Zeit ohne Telefonanschluss dastehen, die Tele2-Hotline angerufen. Oliver Rockstein, Geschäftsführer von Tele2 Deutschland, bezeichnet das Kundenschreiben der Telekom als "Irreführung" und "Panikmache".

Die Deutsche Telekom wollte heute die Mitteilung von Tele2 nicht kommentieren. Zurzeit liege dem Unternehmen keine einstweilige Verfügung des Landgerichts Münster vor, daher sei man an das Gericht herangetreten und habe Akteneinsicht gefordert, sagte ein Pressesprecher gegenüber teltarif.de. Nach Angaben des Pressesprechers laufe vor dem Landgericht Bonn ein ebenfalls von Tele2 angestrengtes Verfahren zum selben Sachverhalt, hier stehe in Kürze eine mündliche Verhandlung an. Ob die Telekom inzwischen alle betroffenen ISDN-Bestandskunden angeschrieben habe oder das Schreiben weiterhin ausgesendet werde, konnte uns der Sprecher nicht beantworten. Die Anschlussprodukte ISDN Standard und ISDN Komfort würden im Rahmen einer routinemäßigen Portfoliobereinigung eingestellt.

Ein Gerichtssprecher bestätigte gegenüber der dpa die Eilentscheidung vom 14. Mai, konnte aber zum genauen Inhalt keine Angaben machen. Es sei noch offen, ob es in dem Fall zu einer mündlichen Verhandlung und damit auch zu einer genaueren inhaltlichen Bewertung kommen wird - "dafür müsste die Telekom zunächst Widerspruch gegen die Verfügung einlegen".

Betroffene Kunden müssen Produktwechsel bei der Telekom beantragen

ISDN-Kunden der Telekom mit einem auf Resale-DSL basierenden DSL-Anschluss von Tele2 benötigen den Festnetz-Anschluss der Telekom als Voraussetzung für den DSL-Anschluss. Auch Nutzer eines Preselection-Tarifs oder des Call-by-Call-Dienstes 01013 sind auf den von der Deutschen Telekom geschalteten Telefonanschluss angewiesen.

Um einen Wegfall des bestehenden Festnetz-Telefonanschlusses der Telekom zu verhindern, müssen angeschriebene Kunden einen Produktwechsel beantragen, beispielsweise in den aktuellen ISDN-Anschluss Call Plus Universal für 26,95 Euro pro Monat mit nur einem Monat Mindestvertragslaufzeit. Eine automatische Umstellung des auslaufenden ISDN-Standard- oder ISDN-Komfort-Anschlusses gibt es nicht.