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mit DECT Telefon im aut Straffrei


21.11.2009 18:55 - Gestartet von chickolino
Vor einiger Zeit gab es doch mal einen Artikel, hier bei teltarif, das ein Mann vor Gericht gestellt wurde, weil er bei einer Polizeikontrolle mit dem auto angehalten worden war nachdem er ein Telefon (ohne Freisprecheinrichtung) am Ohr hatte.

Der Mann war vom Richter freigesprochen worden, weil er "versehentlich" als sein Handy auf dem Beifahrersitz gebimmelt hatte, nach dem ebenfalls dort liegeneden DECT-Gerät gegriffen hatte und dieses DECT-Handgerät nach Ansicht des Richters eben kein Handy sei, weil es ja einige Meter von der Hauseigenen Station eben nicht mehr funktioniert.

Wenn jetzt ein Vertreter, also eine Fritzbox in seinem Auto installiert, sie über O2-mit einem UMTS-Stick mit inteernet versorgt, dann spricht ja auch nix dagegen, an der Fritz-Box auch die VoIP-Funktion zu nutzen und eben "im Auto" auch per UMTS dann VoIP mit einer Festnetznummer und einem DECT-Endgerät erreichbar zu sein.

Tja, und solange sich nichts an der gängigen Rechtssprechung ändert, dann sogar straffrei mit dem DECT-Telefon telefonieren zu können.

Ich finde - ein interessanter Gedanke - ODER ?

zumindest mal davon abgesehen, das man natürlich mit telefon am Ohr beim Autofahren gefährlicher lebt und auch seine Mitmenschen mehr gefährdet als jemand der seine volle Aufmerksamkeit dem Verkehr widmen kann.