Gescheitert

GEMA bricht Verhandlungen mit Google-Tochter YouTube ab

Rechteverwerter will "angemessene Vergütung" durchsetzen
Von Marc Kessler

Seit einem Jahr verhandelte der Musikrechteverwerter GEMA mit YouTube über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Nun teilt die GEMA offiziell mit, die Verhandlungen mit YouTube abgebrochen zu haben. Man wolle "ein Zeichen setzen", schreibt die Autorengesellschaft, denn: "Musik hat ihren Wert".

Die GEMA fordert, begleitend zum Abbruch der Verhandlungen, gemeinsam mit acht weiteren Musikautorengesellschaften von YouTube, rund 600 der von dem Videoportal seit dem 1. April 2009 "illegal genutzten Werke" zu löschen bzw. den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Zu den Mitgliedern des internationalen Verbunds gehören unter anderem laut GEMA die amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAC, die französische SACEM und die SIAE (Italien).

Zusammenschluss soll Druck auf YouTube & Co. erzeugen

GEMA-Logo GEMA: "Musik hat ihren Wert"
Logo: GEMA
"Das Problem der illegalen Nutzung ist durch das Internet mittlerweile ein internationales. Plattformen wie Youtube sind nicht national beschränkt", sagt Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. "Deshalb müssen wir weltweit agieren und haben uns mit acht weiteren Musikautorengesellschaften zu einer Allianz zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentiert dieser internationale Verbund etwa 60 Prozent des Weltrepertoires."

Die Forderung nach Löschung der ausgewählten Werke beziehungsweise Sperrung des Abrufs von Deutschland aus solle "ein Zeichen setzen, dass die internationalen Verwertungsgesellschaften die anhaltende illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke nicht akzeptieren."

Heker: Wollen weiter Einigung mit YouTube - aber nur zu angemessener Vergütung

Heker weiter: "Die Verhandlungen mit YouTube haben leider bisher nicht zu einem akzeptablen Ergebnis geführt. Wir möchten deutlich machen, dass YouTube durchaus für die illegalen Angebote zur Verantwortung gezogen und theoretisch gezwungen werden könnte, die Inhalte zu löschen beziehungsweise den Zugriff darauf zu sperren. Das eigentliche Ziel ist jedoch, eine angemessene Vergütung der Urheber zu erreichen und dafür mit YouTube zu einer neuen Vertragsvereinbarung zu gelangen, die für beide Seiten annehmbar ist."