Benutzer huenbqhf schrieb:
Mal angenommen, ich möchte meine Rufnummer demnächst auch zu einem anderen Anbieter portieren, mache dies beispielsweise am 25.3.2008 und der dann neue Anbieter würde ein paar Tage später die Nummer auf sich umstellen? Funktioniert dann ab dem Tag der Umstellung der Crash-5 nicht mehr, oder erst - in dem Fall bei mir - am 20.4.2008 nicht mehr, oder wie läuft sowas?
Bei einer Portierung sind verschiedene Dinge zu beachten:
1. Die Umstellung kann frühestens zum letzten Tages der Vertragslaufzeit des vorherigen Anbieters erfolgen. Wurde dein alter Vertrag also beispielsweise zum Ablauf des 31.03. gekündigt, kann die Portierung normalerweise erst am 01.04. erfolgen.
Deshalb fragt der neue Anbieter normalerweise nach dem Datum des Ablaufs des alten Vertrages - oder er übernimmt sogar gleich die Abwicklung der Kündigung.
2. Mindestens Name und Geburtsdatum, oft auch noch die Adresse des Kunden muss beim alten und neuen Anbieter bis auf das letzte I-Tüpfelchen überein stimmen. Habe ich mich beim alten Anbieter als "Egon W. Müller" angemeldet und melde ich mich beim neuen Anbieter dann als "Egon W. Mueller" an, wird die Portierung vom alten Anbieter abgelehnt. Die kleinste Abweichung führt schon zu einer Ablehnung der Portierung, da dieser Vorgang wohl vollautomatisch abläuft und der Abgleich-Computer NULL Toleranzen eingebaut hat.
Wenn Du das beachtest, hast Du die grössten Klippen schon umschifft.
Dann noch eine Kündigung an den alten Anbieter und diese (oder die Kündigung des alten Anbieters) in Kopie an den neuen Anbieter.
So sollte es funktionieren. Bei Prepaid-Angeboten muss man oft auch noch eine Verzichtserklärung bezüglich des Restguthabens für den alten Anbieter unterschreiben - obwohl ich das für illegal halte und das wohl auch nicht mehr Standard ist. Restguthaben werden mittlerweile überwiegend (ggf. abzüglich einer Bearbeitungsgebühr) ausgezahlt.
Beachte auch, dass der alte Anbieter für die Portierung eine Gebühr von bis zu 30 Euro verlangen kann. Der neue Anbieter verzichtet oft auf die Portierungs-Gebühren, er DÜRFTE aber auch eine Gebühr dafür verlangen.
Wenn alles gut läuft, schaltet der alte Anbieter die Rufnummer am Tag 1 ab und der neue Anbieter schaltet sie am Tag 2 auf. Aber ein paar Stunden / Tage Nicht-Erreichbarkeit sind schon zu berücksichtigen.