Frei Sprechen
17.07.2008 18:27

Rundfunkgesetze sind nicht auf das Internet übertragbar

Regulierungswut der BLM macht’s den Anbietern schwerer
teltarif.de Leser Anja Z schreibt:
Rundfunkstaatsverträge wurden geschlossen und geändert. Ich glaube zurzeit gilt der 9. Rundfunkstaatsvertrag und allein der 12. Änderungsstaatsvertrag dazu ist auf dem Weg. Rundfunkstaatsverträge waren sinnvoll, um mit Aufkommen der privaten Rundfunksender in den 80er Jahren, die begrenzten Frequenzen sinnvoll zu belegen. Um eine „Grundversorgung“ zu gewährleisten war damals Regulierung vernünftig. Die Rundfunkstrukturen haben sich in den vergangenen mehr als 20 Jahren entwickelt und ausgeprägt. Mittlerweile sind auch private Sender in der Lage, dem Zuschauer ein ordentliches Vollprogramm zu bieten. Doch wie fügt sich das Internet in diese bestehenden Strukturen ein? Die Bayrische Landesmedienanstalt (BLM) packt jetzt erneut die Regulierungswut. Wie teltarif berichtete muss ab dem 1. August Fernsehen über das Internet genehmigt werden. Das gelte für alle „Live-Stream-Angebote“, die mehr als 500 Zuschauer gleichzeitig zulassen. Aber welche Stream-Angebote versteht die BLM nun als „Fernsehen über das Internet“ und was ist „live“?

Welche Internet-TV-Angebote sind betroffen?

Das Online-TV-Angebot Zattoo zum Beispiel, kann, wie die Übertragung der Fußball-EM gezeigt hat, bei bestimmten Sendungen mehr als 10.000 Zuschauer erreichen. Also, müsste dafür in Bayern eine Lizenz erteilt werden. Aber Glück gehabt, Zattoo ist ein schweizerisches Unternehmen, das daher nicht unter diese Regelung fallen wird.

Aber was ist der Unterschied zwischen einem Stream und einem live-Stream? Gilt als „live“, wenn ich also mich zu einer bestimmten Urzeit vor dem PC versammeln muss um bestimmte Inhalte zu sehen. Oder meint „live“ alles, was ohne nennenswerte Zeitverzögerung übertragen wird, wie zum Beispiel die Bilder von Livecams?

Es müssen ja nicht immer Pornos sein, aber eine Webcam die Bewegbilder eines Ereignisses zeigt, kann in dem Sinne auch als „Fernsehen“ gewertet werden. Erkennt die BLM nicht die Chance die in Internet-Fernsehen steckt? Viele der Menschen die bei You Tube sinnlose oder auch sinnvolle Videos einstellen, könnten ähnlich wie es bei vielen Webradios schon geschieht, web.tv betreiben. Soll es ihnen durch solche Über-Regelungen (unnötig) erschwert werden?

Und vor allem, wer misst die Zuschauer und wer kontrolliert von wo gestreamt wird? Ein Livestream vom Oktoberfest kann doch auch von einem Nordrhein-Westfalen betrieben werden und dann ist die Landesanstalt für Medien NRW zuständig....