Rundfunkgesetze sind nicht auf das Internet übertragbar
Welche Internet-TV-Angebote sind betroffen?
Das Online-TV-Angebot Zattoo zum Beispiel, kann, wie die Übertragung der Fußball-EM gezeigt hat, bei bestimmten Sendungen mehr als 10.000 Zuschauer erreichen. Also, müsste dafür in Bayern eine Lizenz erteilt werden. Aber Glück gehabt, Zattoo ist ein schweizerisches Unternehmen, das daher nicht unter diese Regelung fallen wird.Aber was ist der Unterschied zwischen einem Stream und einem live-Stream? Gilt als „live“, wenn ich also mich zu einer bestimmten Urzeit vor dem PC versammeln muss um bestimmte Inhalte zu sehen. Oder meint „live“ alles, was ohne nennenswerte Zeitverzögerung übertragen wird, wie zum Beispiel die Bilder von Livecams?
Es müssen ja nicht immer Pornos sein, aber eine Webcam die Bewegbilder eines Ereignisses zeigt, kann in dem Sinne auch als „Fernsehen“ gewertet werden. Erkennt die BLM nicht die Chance die in Internet-Fernsehen steckt? Viele der Menschen die bei You Tube sinnlose oder auch sinnvolle Videos einstellen, könnten ähnlich wie es bei vielen Webradios schon geschieht, web.tv betreiben. Soll es ihnen durch solche Über-Regelungen (unnötig) erschwert werden?
Und vor allem, wer misst die Zuschauer und wer kontrolliert von wo gestreamt wird? Ein Livestream vom Oktoberfest kann doch auch von einem Nordrhein-Westfalen betrieben werden und dann ist die Landesanstalt für Medien NRW zuständig....