Benutzer handytim schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Zumindest der Systemausfall in der Firma wurde ja durch die Mitarbeiterin ausgelöst, zumindest in erster Linie.
Das ist falsch. Ursache war der Virus, den der Kriminelle verschickt hatte.
Nein! Ursache war das Ausführen des Viruses! Der Virus/Wurm, der brav geschlossen im Anhang bleibt und gelöscht wird, macht gar nix.
Oder - um im übertragenen Beispiel zu bleiben: Ja, stimmt. Die Frau trug einen Mini-Rock. Und? Macht sie das nun mitschuldig an der Vergewaltigung? Islamisten bejahen diese Frage übrigens.
Das ist kein vergleichbarer Fall. Im Email-Fall wusste die Mitarbeiterin vorher schon um die konkrete Gefahr und hat diese auch erkannt (bzw. hätte diese erkennen müssen).
Der Fall ist sehr wohl vergleichbar.
Denn jeder Mensch in unserer Gesellschaft kann siche darauf verlassen, daß ihn/sie das Gesetz schützt.
Eine Frau im Mini-Rock kann sich darauf verlassen, ohne vergewaltigt zu werden durch unsere Straßen zu gehen. Weil die Gesetze sie schützen. Wohl wissend, was sie ausstrahlt. Aber ebenso wohl wissend, daß wegen der Gesetze und wegen der von allen anerkannten Normen des menschlichen Zusammenlebens sie vor einer Vergewaltigung geschützt ist.
Genau dieses Recht auf Unversehrtheit stellst Du in Abrede.
Indem Du der Angestellten, die aus Naivität diesen Email-Anhang öffnet, eine Mitschuld gibst.
Anderes Beispiel: In den Medien wird davon berichtet, dass ein gewisser Täter X Paketbomben verschickt. Die Bevölkerung wird gewarnt, dass Pakete mit unbekanntem Absender und der Aufschrift "Vorsicht, zerbrechlich" eine Bombe enthalten könnten.
Man bekommt ein solches Paket - was macht man dann? Öffnet man es, obwohl die allgemein bekannte Beschreibung voll und ganz
zutrifft?
Du willst damit nun sagen, daß die Empfänger solcher Paketbomben sich mitschuldig machen, sofern sie diese Pakete öffnen? Das ist doch absurd.
Ok, Bombe ist weit hergeholt, wie wäre es mit einem EMP-Sender, der alle elektronischen Geräte im Umkreis zerstört. Beim Öffnen der Sendung aktiviert man diesen Sender, Menschen kommen nicht zu Schaden.
Das ist noch weiter hergeholt.
Früher gab es solche Perry Rhodan-Hefte.
Dort findest Du vielleicht noch andere abwegige Beispiele.
Also:
- Man weiß, dass es solche Teile gibt und deren Auswirkungen.
- Man weiß, in welchen Paketen diese Teile kommen und kennt die speziellen Merkmale, ohne das Paket öffnen zu müssen.
--> Trotzdem öffnet man es (im Wissen der Gefahr und trotz Erkennen der besonderen Merkmale). Da kann mir wirklich keiner sagen, dass dies nur "leicht" fahrlässig ist.
Die Frau weiß, daß sie ihre erotische Ausstrahlung erhöht, wenn sie einen Mini-Rock trägt. Und sie weiß auch, daß es Männer gibt, die dieser Versuchung nicht widerstehen können; auch, wenn es natürlich verboten ist, eine Frau zu vergewaltigen.
Nun Dein Zitat, das ich von Dir übernehme: Trotzdem trägt sie es (im Wissen der Gefahr und trotz
Erkennen der besonderen Merkmale). Da kann mir wirklich keiner
sagen, dass dies nur "leicht" fahrlässig ist.
Zitat Ende.
Frage: Also ist die Frau doch mitschuldig an ihrer Vergewaltigung, weil sie einen Mini-Rock trug?
GKr
Ciao
Tim