Hi!
"Die Erstattung der Grundgebühr erfolgt monatlich.... Alternativ können Sie auch eine Einmalzahlung in Höhe von ... EUR wählen."
Dazu sagt mir mein Gefühl, dass es sich bei beiden Varianten um Grundgebührenerstattungen handelt, denn die Zahlunf findet monatlich statt, alternativ einmalig.
Sowohl Grundgebührenerstattung als auch Einmalzahlung war aber nie Bestandteil des Mobilfunkvertrages, sondern lediglich an den Abschluss eines Mobilfunkvertrages über "Fair"com gebunden.
.. weil die Erstattung eine Vereinbarung zwischen Dir und Faircom, und der Mobilfunkvertrag zwischen Dir und QUAM war.
Genau genommen hätte "Fair"com bzw. auch alle anderen Anbieter auch die anfallenden Grundgebühren aus einem abgeschlossenen Alternativvertrag (nach Wegfall von QUAM) übernehmen müssen - natürlich vorausgesetzt der Kunde weißt einen solchen Vertragsabschluss nach.
?? Woher willst Du diesen Anspruch denn nehmen? Der Vertrag zwischen Dir und Faircom lautet, mal in normalem Deutsch ausgedrückt, Du schliesst über Faircom einen Vertrag mit QUAM ab und Faircom sorgt dafür, dass Du im Gegenzug ein Handy bekommst und Dir aus dem Vertrag mit Quam - mit Ausnahme der Gesprächs/SMS/etc.Gebühren - keine weiteren Kosten entstehen.
Es liegt zwar nicht im Einflußbereich von "Fair"com das Quam den Betrieb eingestellt hat, aber wer so wie derzeit "Fair"com arrgumentiert, der muss sich auch gefallen lassen, dass über entsprechende Gegenforderungen diskutiert wird.
Faircom argumentiert mit einer Zahlung ohne Rechtsgrund, nämlich weil Beträge bezahlt wurden, die nicht vom Vertrag gedeckt wurden. Faircom wird Dir zu keinem Zeitpunkt garantiert haben, dass Du 24 Monate lang einen grundgebührenfreien Mobilfunkbetrag haben wirst, sondern lediglich, dass der von Dir geschlossene Vertrag GG-Frei bleibt.. und das bleibt er, oder zahlst Du GG an Quam?
Wenn man Einmalzahlung gewählt, hat man als Kunde Glück! Wenn man monatliche Grundgebührenerstattung gewählt hat, hat Faircom Glück!
..und diesem Schritt kann ich nun gar nicht nachvollziehen, den musst Du mir mal erklären. Denn:
Entweder betrachtet man in den Geldzahlungen von Faircom eine Grundgebührerstattung, dass heisst Zahlungen, die eben genau diese Grundgebühr erstatten sollen und somit an sie gebunden sind. In welcher Form diese Zahlung dann anfällt, spielt m.E. keine Rolle. Auch dass die Einmalzahlung wahrscheinlich etwas geringer ist, sollte egal sein. Damit sind die Kosten für die Vorauszahlung abgedeckt, und der Kunde wird vom Insolvenzrisiko des Vertragspartners befreit, dafür bekommt er etwas weniger. Dennoch bleibt es gebunden an die Grundgebühr.
Oder man argumentiert, dass die Gebühr nicht an die Grundgebühr gebunden ist und eine Leistung Faircoms für den Vertragsabschluß ist. Dann gilt dieses aber auch für die monatlichen Zahlungen.
Dies kann natürlich jeder Richter anders sehen, aber das größere Prozessrisiko liegt in beiden Fällen immer beim Kläger und ob sich ein Anwalt wegen der paar "Kröten" hier nass macht, wage ich ernstlich zu bezweifeln.
Naja, Kläger wäre hier Faircom.. und die haben natürlich Interesse, zumindest mal drei oder vier Amtsgerichte damit abzuchecken..
Aber alles in allem frage ich mich eigentlich, worum hier gestritten wird. Möchte hier wirklich jemand das Prozeßrisiko eingehen und es wagen zu verlieren, um eine, und darum handelt es sich ja wohl unstrittig, Befreiung der Grundgebühr zu behalten, die man nicht bezahlt hat? Ich mag da ja nicht mit dem Moralhammer kommen.. aber wundern tuts mich schon..