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HFM - Drei Buchstaben zum Kotzen


04.03.2004 01:00 - Gestartet von walkie
Liebe HFM-Geschädigten-Gemeinde,

nochmal zum mitschreiben:

Erstens) In Deutschland gibt es im Vergleich zur USA keine Sammelklagen!!!

Zweitens), an alle die, die noch nicht die Seite der Hamburger Verbraucherzentrale aufgerufen haben:

Solange kein GERICHTLICHER MAHNBESCHEID vorliegt (egal von wem, ob von HFM oder persolvo oder von xyz), besteht kein Handlungsbedarf, in WORTEN: KEIN HNANDLUNGSBEDARF). Das heißt, die jeweiligen Rechnungen, Mahnungen oder sonstwelchen bedruckten Papierchen sind ohne Folgen!!! Sie können abgeheftet werden oder dem Altpapier zugeführt werden.

Drittens) Erst wenn wirklich ein GERICHTLICHER MAHNBESCHEID kommt, muß gehandelt werden. Dann genügt es, in der vom zuständigen Amtsgericht zugestandenen Frist (14 Tage) Widerspruch einzulegen. Bis es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommt, bleibt genügend Zeit einen Anwalt einzuschalten.

Also, vorher keine Panik bekommen, es ist hinreichend Zeit, bis man reagieren muß!

Viertens) In allen bislang vorgekommenen Fällen (die den Verbraucherzentralen bekannt sind), ist es noch nie zu einem gerichtlichen Verfahren gekommen. Diese Inkasso-Firmen, ob sie HFM (die bestreiten, eine Inkasso-Firma zu sein) oder persolvo, oder wie auch sonst heißen, haben noch nie in der Geschichte der BRD einen Prozess geführt. Das einzige, was bekannt ist, sie haben die Namen ihrer Firmen wohl häufiger gewechselt (ist bei den Einträgen im Handelsregister ersichtlich).

FAZIT: Allen Rechnungsempfängern ist dringend zu raten, NICHT zu bezahlen und auch NICHT zu antworten und auch KEINE Einschreiben an diese Firmen zu senden. Es kostet nur Geld und bringt überhaupt nichts. Ich schreibe aus Erfahrung (Habe Einschreiben mit Rückschein = 4,40 Euro Porto an HFM Mitte Januar versendet und noch keine Reaktion, weder Rückschein noch Schreiben zurück). Solange keine GERICHTLICHE MAHNUNG kommt, alles ignorieren und entweder abheften oder wegschmeißen.

Viele Grüße
walkie
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[1] Michael75 antwortet auf walkie
04.03.2004 09:25
Na das ist doch mal eine klare Aussage. Vielen Dank !!!
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[2] Wibu antwortet auf walkie
04.03.2004 11:36
Benutzer walkie schrieb:
Liebe HFM-Geschädigten-Gemeinde,

nochmal zum mitschreiben:

Erstens) In Deutschland gibt es im Vergleich zur USA keine Sammelklagen!!!

Zweitens), an alle die, die noch nicht die Seite der Hamburger Verbraucherzentrale aufgerufen haben:

Solange kein GERICHTLICHER MAHNBESCHEID vorliegt (egal von wem, ob von HFM oder persolvo oder von xyz), besteht kein Handlungsbedarf, in WORTEN: KEIN HNANDLUNGSBEDARF). Das heißt, die jeweiligen Rechnungen, Mahnungen oder sonstwelchen bedruckten Papierchen sind ohne Folgen!!! Sie können abgeheftet werden oder dem Altpapier zugeführt werden.

Drittens) Erst wenn wirklich ein GERICHTLICHER MAHNBESCHEID kommt, muß gehandelt werden. Dann genügt es, in der vom zuständigen Amtsgericht zugestandenen Frist (14 Tage) Widerspruch einzulegen. Bis es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommt, bleibt genügend Zeit einen Anwalt einzuschalten.

Also, vorher keine Panik bekommen, es ist hinreichend Zeit, bis man reagieren muß!

Viertens) In allen bislang vorgekommenen Fällen (die den Verbraucherzentralen bekannt sind), ist es noch nie zu einem gerichtlichen Verfahren gekommen. Diese Inkasso-Firmen, ob sie HFM (die bestreiten, eine Inkasso-Firma zu sein) oder persolvo, oder wie auch sonst heißen, haben noch nie in der Geschichte der BRD einen Prozess geführt. Das einzige, was bekannt ist, sie haben die Namen ihrer Firmen wohl häufiger gewechselt (ist bei den Einträgen im Handelsregister ersichtlich).

FAZIT: Allen Rechnungsempfängern ist dringend zu raten, NICHT zu bezahlen und auch NICHT zu antworten und auch KEINE Einschreiben an diese Firmen zu senden. Es kostet nur Geld und bringt überhaupt nichts. Ich schreibe aus Erfahrung (Habe Einschreiben mit Rückschein = 4,40 Euro Porto an HFM Mitte Januar versendet und noch keine Reaktion, weder Rückschein noch Schreiben zurück). Solange keine GERICHTLICHE MAHNUNG kommt, alles ignorieren und entweder abheften oder wegschmeißen.
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Kleine Anmerkung: Dem ersten Schreiben, meistens handelt es sich um die Rechnung, sollte man schon widersprechen und die Gründe hierfür darlegen (Keine Vertragsabschluss etc.) Ansonsten könnte die Forderung später vor Gericht, wenn es dazu doch mal kommen sollte, als sozusagen 'anerkannt' gelten.

Gruß wibu

Viele Grüße walkie
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[2.1] bmuders antwortet auf Wibu
08.03.2004 09:56
Kein Beitrag
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[2.1.1] bmuders antwortet auf bmuders
08.03.2004 10:02
Zu der Geschichte HFM man kann auch noch hilfsweise den
'angeblichen Vertrag' wegen arglistiger Täuschung anfechten
falls man die Widerrufsfrist versäumt hat.
Kann mir eigentlich jemand mal erklären wie man zu einer
solchen Rechnung kommt. Wir haben ebenfalls einen DSL-Anschluss und können uns nicht vorstellen, dass sich trotzdem ein
Dialer eingewählt haben könnte.
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[2.1.1.1] a+h antwortet auf bmuders
09.03.2004 17:13
wie gesagt, bei uns wurde die Post an die neue Adresse geschickt (eine Woche nach dem Umzug) - ohne Nachsendeantragsaufkleber. Und die haben wir bestimmt nicht im Netz veröffentlicht!!!
gruss, a+h
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[2.1.1.2] chb antwortet auf bmuders
09.03.2004 19:39
Benutzer bmuders schrieb:
Kann mir eigentlich jemand mal erklären wie man zu einer solchen Rechnung kommt. Wir haben ebenfalls einen DSL-Anschluss und können uns nicht vorstellen, dass sich trotzdem ein Dialer eingewählt haben könnte.

Bei Nutzung eines DSL-Anschlusses kann sich ein Dialer nur einwählen, wenn an dem Anschluss noch Modem oder IDSN-Karte (zum Faxen?) angeschlossen sind. Ist ausser Telefonen/Faxgeräten/Anrufbeantwortern nichts im Telefon-Ast des Splitters angeschlossen 8also nichts mit Verbindung zu einem Computer), ist die erfolgreiche Aktivität eines Dialer technisch absolut unmöglich.

Benni