Benutzer walkie schrieb:
Liebe HFM-Geschädigten-Gemeinde,
nochmal zum mitschreiben:
Erstens) In Deutschland gibt es im Vergleich zur USA keine Sammelklagen!!!
Zweitens), an alle die, die noch nicht die Seite der Hamburger Verbraucherzentrale aufgerufen haben:
Solange kein GERICHTLICHER MAHNBESCHEID vorliegt (egal von wem, ob von HFM oder persolvo oder von xyz), besteht kein Handlungsbedarf, in WORTEN: KEIN HNANDLUNGSBEDARF). Das heißt, die jeweiligen Rechnungen, Mahnungen oder sonstwelchen bedruckten Papierchen sind ohne Folgen!!! Sie können abgeheftet werden oder dem Altpapier zugeführt werden.
Drittens) Erst wenn wirklich ein GERICHTLICHER MAHNBESCHEID kommt, muß gehandelt werden. Dann genügt es, in der vom zuständigen Amtsgericht zugestandenen Frist (14 Tage) Widerspruch einzulegen. Bis es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommt, bleibt genügend Zeit einen Anwalt einzuschalten.
Also, vorher keine Panik bekommen, es ist hinreichend Zeit, bis man reagieren muß!
Viertens) In allen bislang vorgekommenen Fällen (die den Verbraucherzentralen bekannt sind), ist es noch nie zu einem gerichtlichen Verfahren gekommen. Diese Inkasso-Firmen, ob sie HFM (die bestreiten, eine Inkasso-Firma zu sein) oder persolvo, oder wie auch sonst heißen, haben noch nie in der Geschichte der BRD einen Prozess geführt. Das einzige, was bekannt ist, sie haben die Namen ihrer Firmen wohl häufiger gewechselt (ist bei den Einträgen im Handelsregister ersichtlich).
FAZIT: Allen Rechnungsempfängern ist dringend zu raten, NICHT zu bezahlen und auch NICHT zu antworten und auch KEINE Einschreiben an diese Firmen zu senden. Es kostet nur Geld und bringt überhaupt nichts. Ich schreibe aus Erfahrung (Habe Einschreiben mit Rückschein = 4,40 Euro Porto an HFM Mitte Januar versendet und noch keine Reaktion, weder Rückschein noch Schreiben zurück). Solange keine GERICHTLICHE MAHNUNG kommt, alles ignorieren und entweder abheften oder wegschmeißen.
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Kleine Anmerkung: Dem ersten Schreiben, meistens handelt es sich um die Rechnung, sollte man schon widersprechen und die Gründe hierfür darlegen (Keine Vertragsabschluss etc.) Ansonsten könnte die Forderung später vor Gericht, wenn es dazu doch mal kommen sollte, als sozusagen 'anerkannt' gelten.
Gruß wibu
Viele Grüße walkie