Benutzer daGiz schrieb:
Benutzer Berliner2 schrieb:
Hallo
an einer Adresse die mir wichtig ist geht plötzlich nichts mehr mit dem Internet (Telefonieren geht noch). Ich hatte einen O2 Vertrag abgeschlossen, weil damals die Versorgung dort gut war (vermutlich über E+). Ich habe bei 02 auf verschiedenen Wegen nachgefragt, was los ist und ob der alte Zustand wieder hergestellt wird, leider ohne Antwort (soviel zur Kundenorientierung).
Meine Frage: Wie ist das rechtlich: Kann ich wegen verschlechterter Leistung außerordentlich kündigen? Kennt Jemand Gerichtsurteile zu vergleichbaren Fällen?
Gegenfrage: Wenn der Sender abgeschaltet ist, laut deiner Überschrift, wie ist denn dann das Telefonieren möglich??? Statt gleich nach Gerichtsurteilen zu fragen, wäre es vielleicht sinnvoller und zielfrührender..
... a) mal anzugeben, wie lange die Beeinträchtigung schon besteht ... b) den Live-Check zu nutzen, ob da vllt. schon was gemeldet
ist ... c) als o2 Nutzer mal "mein o2" aufzurufen, ne Störungsmeldung abzugeben (kann auch gut sein, dass da schon Arbeiten im Gange sind, je nach bisheriger Dauer)
Das sollten eigentlich die ersten Schritte sein, bevor man falsche Mutmaßungen anstellt, deren Sinn sich ja auch durch verbliebene Nutzung schon ausschließt :)
Ich bin kein Techniker aber Telefonieren und Internet sind offensichtlich nicht dasselbe. Auch mit den anderen beiden Netzen kann man Telefonieren aber nicht ins Internet, o2 sind die einzigen wo's mal ging (sogar ziemlich gut).
Genaues Datum weiß ich nicht, aber es sind schon mehrere Wochen.
O2 anzurufen ist doch wohl ein Witz. Wann denn? Um 4.00Uhr oder gibt es sonst noch eine Zeit wo man durchkommt (habe es in diesem Fall übrigens mehrfach versucht).
Störungsmeldung blieb ohne Reaktion.
Es wäre ja schön ohne Richter auszukommen, dazu müßte man sich wenigstens mit der Gegenseite unterhalten können - die reagieren aber auf keinen Kontaktversuch. Wenn man mir beispielsweise versichern würde, dass Arbeiten schon im Gange sind, würde ich die Sache nicht tragisch nehmen. Danach habe ich ja gefragt, leider ohne Antwort.