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Tele2MAXX unzulässige Nutzung!!!!


06.04.2006 16:11 - Gestartet von tele2-nutzer
hallo, habe heute ein schreiben von tele2 bekommen wegen unzulässiger (angeblich übermäßiger) nutzung der flatrate. man droht mir mit sperrung und zwangsweiser umstellung auf tele2 smart. und das alles ohne kündigungsmöglichkeit!!!! wie sieht es bei anderen tele2MAXX-nutzern aus?? was tun???
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[1] dandy85 antwortet auf tele2-nutzer
06.04.2006 16:34

einmal geändert am 06.04.2006 16:34
Frag doch mal bei tele2 an, woher sie denn wissen, dass du den Zugang übermäßig genutzt hast.
Eine Aufzeichnung des Übertragungsvolumens bei einem Flatrate-Tarif wurde nämlich bereits als nicht zulässig erklärt.
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[1.1] tele2-nutzer antwortet auf dandy85
06.04.2006 16:44
es handelt sich ja hier um eine festnetzflatrate, nicht um eine internetflatrate. und die verbindungen werden gespeichert durch einen verbindungsnachweis.
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[1.1.1] dandy85 antwortet auf tele2-nutzer
06.04.2006 17:00
Dann ist die Lage natürlich anders. Ob Tele2 dich kündigen kann oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Aber eine Umstellung in einen anderen Tarif ohne deine Zustimmung ist unter keinen Umständen akzeptabel und meines Wissens nach auch nicht rechtens.
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[1.1.1.1] justdoitev antwortet auf dandy85
09.04.2006 17:25
Hallo,

es ist gesetzlich nicht zulässig, einseitig eine Willenserklärung zu ändern, e s s e i d e n n, in den von Dir akzeptierten AGB ist das als Vorwegvereinbarung individuell vereinbart !

Gruß
Just do it - T e a m
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[1.1.1.1.1] platon antwortet auf justdoitev
09.04.2006 19:01
Benutzer justdoitev schrieb:
Hallo,

es ist gesetzlich nicht zulässig, einseitig eine Willenserklärung zu ändern, e s s e i d e n n, in den von Dir akzeptierten AGB ist das als Vorwegvereinbarung individuell vereinbart !
Also soweit ich mich erinnern kann sind Willenserklärungen schlechterdings immer einseitig. Und abgeben darf ich wahrscheinlich auch so viele ich will- solange ich dem Empfänger keine körperlichen oder seelischen Schäden durch Dauergequassel verpasse. ;-)
Ob spätere 'geänderte'/andere Erklärungen etwas an einem Vertrag, wo wir ja mindestens zwei, wenn ich nicht irre sogar übereinstimmende, Willenserklärungen brauchten, verändern, ist dann noch eine ganz andere Frage.
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[1.1.2] Beschder antwortet auf tele2-nutzer
06.04.2006 17:42
Salve!

Hast du es gewerblich genutzt?

Wieviele Gespräche?

Wieviele Minuten?

Gruss
Beschder
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[2] platon antwortet auf tele2-nutzer
06.04.2006 17:18
Benutzer tele2-nutzer schrieb:
hallo, habe heute ein schreiben von tele2 bekommen wegen unzulässiger (angeblich übermäßiger) nutzung der flatrate. man droht mir mit sperrung und zwangsweiser umstellung auf tele2 smart. und das alles ohne kündigungsmöglichkeit!!!! wie sieht es bei anderen tele2MAXX-nutzern aus?? was tun???
Wo ist denn ihre Begründung ihr nachweis, daß du die flatrate unzulässig benutzt hast? Wenn sie keine Begründung haben, besteh auf einer Begründung und Nachweis, ansonsten kannst du ihnen ja schon mal Schadenersatzansprüche in Aussicht stellen.
Hast du vielleicht >5 Stunden am Tag telefoniert o.ä.? Wieviel Restvertragslaufzeit hast du denn noch? Ansonsten ist es wohl sinnvoll jetzt zumindest schon mal die ordentliche Kündigung an Tele2 zu schicken. Solange du den Tarif nur zu privaten Zwecken benutzt hast, sehe ich nicht was Tele2 haben sollte.
Wenn sie dir mit Schadenersatz drohen oder du die Schnauze voll hast, solltest du ggf. eine Rechtsberatung aufsuchen.
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[2.1] tele2-nutzer antwortet auf platon
06.04.2006 21:01
also....mein vertrag läuft 12 monate, also noch bis november 2006. ich habe den anschluss nicht gewerblich genutzt, allerdings habe ich zwei pubertierende kids, die dauergespräche führen. tele2 hat mir nicht mitgeteilt, um wieviel ich die marktübliche nutzung überschritten habe und auch nicht, wie hoch die normale, marktübliche nutzung anzusetzen ist. sie drohen mir auch nicht mit kündigung, sondern mit einer sperre für den flatrate-tarif und einer art zwangsmitgliedschaft im tarif tele2 smart. in den nutzungsbedingungen zum tele2 maxx tarif steht unter punkt 5, dass sich der kunde verpflichtet zur marktüblichen nutzung. sofern der kunde dagegen verstößt, ist tele2 berechtigt, den anschluss für die nutzung des tele2maxx-tarifs zu sperren oder außerordentlich zu kündigen. bei sperrung wird der anschluss auf den tele2 preselection tarif umgestellt. ferner ist tele2 berechtigt, dem kunden die kosten der vertragswidrigen nutzung nach maßgabe der minutenpreise des tarifes tele2 preselection in rechnung zu stellen. vertragswidrige nutzung bedeutete bei mir nur übermäßige nutzung. die dauer pro tag müsste ich lt. einzelverbindungsnachweis zusammenaddieren, ist etwas mühevoll.
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[2.1.1] Beschder antwortet auf tele2-nutzer
06.04.2006 23:14
vertragswidrige nutzung bedeutete bei mir nur
übermäßige nutzung. die dauer pro tag müsste ich lt. einzelverbindungsnachweis zusammenaddieren, ist etwas mühevoll.

überschlage es doch mal bitte.

danke für die mühe.
beschder



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[2.1.1.1] tele2-nutzer antwortet auf Beschder
07.04.2006 09:43
stöhn, bin fertig mit zusammenrechnen:

ortsgespräche 1 1/4 std./tag
ferngespräche 1 std./tag

und das ganze verbraucht von einem 4-personen-haushalt.

also ich finde nicht, dass das übermäßig ist????
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[2.1.1.1.1] Beschder antwortet auf tele2-nutzer
07.04.2006 10:45
ok!

ich hatte 3.780 minuten im februar... das wären dann auch 135min/tag, also das gleiche wie bei dir!

werde wohl auch einen 'blauen brief' bekommen.

also, aussteigen lassen die einen nicht? oder was genau sind die konsequenzen?

gruss
beschder



Benutzer tele2-nutzer schrieb:
stöhn, bin fertig mit zusammenrechnen:

ortsgespräche 1 1/4 std./tag
ferngespräche 1 std./tag

und das ganze verbraucht von einem 4-personen-haushalt.

also ich finde nicht, dass das übermäßig ist????
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[2.1.1.1.1.1] tele2-nutzer antwortet auf Beschder
07.04.2006 10:57
ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese vertragsbedingungen einer rechtlichen überprüfung standhalten könnten. speziell bei einer wischi-waschi-umstellung des tarifes müsste der kunde eigentlich ein sonderkündigungsrecht haben. die frage ist nur, wie kommt man ganz raus, wäre vielleicht das beste???
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[2.1.1.1.1.1.1] platon antwortet auf tele2-nutzer
09.04.2006 17:21
Benutzer tele2-nutzer schrieb:
ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese vertragsbedingungen einer rechtlichen überprüfung standhalten könnten. speziell bei einer wischi-waschi-umstellung des tarifes müsste der kunde eigentlich ein sonderkündigungsrecht haben. die frage ist nur, wie kommt man ganz raus, wäre vielleicht das beste???
Bei den 2,5 Std/Tag würde ich Tele2 einen freundlichen Brief schreiben, so in etwa daß: du doch sehr enttäuscht bist, daß diese private Nutzung eines normalen 4 Personen Familienhaushaltes deren Ansicht nach unzulässige/übermäßige Nutzung sein soll (dezenter Hinweis auf den vorliegenden EVN). Durch ihre grund- und haltlosen Unterstellungen siehst du die Basis für ein vertrauensvolles Vertragsverhältnis nicht mehr gegeben und bietest im beiderzeitigen Interesse das einvernehmliche Aufheben des Vertrages zum 30.4/Ende des jetzigen Abrechnungsmonats an. Und du setzt unbedingt eine Frist (Ostern bedenken) für die Antwort bzw. Annahme der Aufhebung von Tele2 -weit genug (1-2 Wochen) vor dem vorgeschlagenen Aufhebungstermin. Dann kannst du schauen, was tele2 bis dahin macht.
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[2.1.1.1.1.2] klaussc antwortet auf Beschder
11.04.2006 13:02
Benutzer Beschder schrieb:
ok!

ich hatte 3.780 minuten im februar... das wären dann auch 135min/tag, also das gleiche wie bei dir!

werde wohl auch einen 'blauen brief' bekommen.

also, aussteigen lassen die einen nicht? oder was genau sind die konsequenzen?

gruss
beschder



Benutzer tele2-nutzer schrieb:
stöhn, bin fertig mit zusammenrechnen:

ortsgespräche 1 1/4 std./tag
ferngespräche 1 std./tag

und das ganze verbraucht von einem 4-personen-haushalt.

also ich finde nicht, dass das übermäßig ist????

Habe gerade mal nachgesehen, ich habe bei Arcor (Vollanschluss) mtl. ca 2500-3000 Min. bisher gab es dort keinerlei Probleme...

Allerdings frage ich mich, ob solche AGB, die ja eigentlich jede Deutung seitens TELE2 zulassen, überhaupt rechtmäßig sein können.

Das erinnert mich an die AGB von O2 in denen ja glatt irgendwo in den Bedingungen für die Flat steht, dass der Kunde seine Funkzelle nicht mit Verbindungen blockieren darf...

Gruß
Klaus
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[2.1.2] platon antwortet auf tele2-nutzer
07.04.2006 07:19
Benutzer tele2-nutzer schrieb:
also....mein vertrag läuft 12 monate, also noch bis november 2006. ich habe den anschluss nicht gewerblich genutzt, allerdings habe ich zwei pubertierende kids, die dauergespräche führen. tele2 hat mir nicht mitgeteilt, um wieviel ich die marktübliche nutzung überschritten habe und auch nicht, wie hoch die normale, marktübliche nutzung anzusetzen ist. sie drohen mir auch nicht mit kündigung, sondern mit einer sperre für den flatrate-tarif und einer art zwangsmitgliedschaft im tarif tele2 smart. in den nutzungsbedingungen zum tele2 maxx tarif steht unter punkt 5, dass sich der kunde verpflichtet zur marktüblichen nutzung. sofern der kunde dagegen verstößt, ist tele2 berechtigt, den anschluss für die nutzung des tele2maxx-tarifs zu sperren oder außerordentlich zu kündigen. bei sperrung wird der anschluss auf den tele2 preselection tarif umgestellt. ferner ist tele2 berechtigt, dem kunden die kosten der vertragswidrigen nutzung nach maßgabe der minutenpreise des tarifes tele2 preselection in rechnung zu stellen.
Das sind wieder diese schönen Butterweichen AGB-Bestandteile, ach. Als erstes würde ich tele2 auffordern ihre Anschuldigungen zu begründen und nachzuweisen. Dann könntest du ggf. tele2 mit Schadenersatz drohen und alternativ anbieten, wenn ihnen die normale private Nutzung einer 3/4 köpfigen Familie zu teuer ist, den Vertrag per sofort aufzulösen.

vertragswidrige nutzung bedeutete bei mir nur übermäßige nutzung. die dauer pro tag müsste ich lt. einzelverbindungsnachweis zusammenaddieren, ist etwas mühevoll.
Habt ihr eventuell einen ISDN-Anschluß, so daß die jungen Menschen auch gleich noch paralell telefonieren können?
Grob gerechnet macht tele2 nur noch gewinn, wenn max. 3 Stunden am Tag telefoniert wird.
Ich denke sie wollen einfach mit einer höchst zweifelhaften AGB-Regelung Verlust vermeiden/begrenzen.
Alternative wäre, wenn du aus dem vertrag herauskommst, vielleicht die T-Com-(fast)-flat. Dort vermute ich mal keine Gummi-Paragraphen und die Wahrscheinlichkeit ist auch größer, daß Gespräche von T-Com zu T-Com laufen. Was der T-com ja keine echten Kosten verursachen würde, sie mithin sich auch weniger für den Umfang der Telefonate interessiert. Ärgerlich wäre natürlich der 0,2 ct/min aufschlag bei vielen nicht t-com-anschlüssen.
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[2.1.3] bananensplit antwortet auf tele2-nutzer
18.08.2006 08:23
hallo,

das ist doch meines erachtens die beste möglichkeit bei tele2 rauszukommen.
tele2 smart hat keine vertragslaufzeit (homepage tele2).
oder haben die geschrieben, dass bei smart die restlaufzeit vom maxx genutzt werden muss?

also, annehmen und nach umstellung sofort kündigen.

umstellen auf smart, danach tele2 schriftlich kündigen, dtag anrufen und preselect entfernen lassen.

schneller gehts nicht.
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[3] stone555 antwortet auf tele2-nutzer
07.04.2006 10:12
Man kann heilfroh sein, wenn einen diese Chaoten und Drückervereins-Typen freiwillig aus einem Vertrag werfen!
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[4] Susi-007 antwortet auf tele2-nutzer
12.04.2006 19:54
Hallo!
Das gleiche Schreiben hatte ich auch am 13.3. im Haus.
Heute habe ich jetzt die Umstellung auf Tele2 Smart bekommen, da ich 'wiederholt die verkehrs-und marktübliche Nutzung der Tarifoption TELE2 Maxx überschritten' habe.

Tja, auch ich habe 2 pupertierende Kid´s hier sitzen, die eigentlich immer telefonieren.

Hat jemand Erfahrung, wie das jetzt mit außerordentlicher Kündigung läuft ???

Gruß
Susi-007
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[4.1] tele2-nutzer antwortet auf Susi-007
27.04.2006 07:32

einmal geändert am 27.04.2006 07:38
hallo susi,

poste doch mal, wie es bei dir weitergeht. ich habe dieses zweite schreiben bisher noch nicht bekommen. schlimmstenfalls hatte ich vor die entgeltlichen tele-2 tarife dann durch jeweiliges call-bei-call zu umgehen, vielleicht kann ich das ja sogar in meiner telefonanlage einspeisen.

wurdest du jetzt rückwirkend umgestellt?
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[4.2] Bodenseemann antwortet auf Susi-007
21.05.2006 13:26
Benutzer Susi-007 schrieb:
Hallo!
Das gleiche Schreiben hatte ich auch am 13.3. im Haus. Heute habe ich jetzt die Umstellung auf Tele2 Smart bekommen, da ich 'wiederholt die verkehrs-
und marktübliche Nutzung der
Tarifoption TELE2 Maxx überschritten' habe.

Tja, auch ich habe 2 pupertierende Kid´s hier sitzen, die eigentlich immer telefonieren.

Hat jemand Erfahrung, wie das jetzt mit außerordentlicher Kündigung läuft ???

Gruß
Susi-007

Die sind mit Sicherheit schon glücklich, wenn sich Kunden, die die Flat stark nutzen wegekeln lassen. Mehr wollen die bestimmt nicht erreichen.
Aber genau da sollte man ansetzen. Ich halte dieses Vorgehen für extremst Kundenfeindlich.
Vieleicht sollte einer von euch die Verbraucherschutzbehörden über diese Vorgehensweise informieren.
Und vieleicht auch auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Geht doch am besten mal jemand zu einem Anwalt (vieleicht ist ja jemand Student oder Harz IV'ler, der eine Erstberatung gratis bekommt) und lässt sich die Erfolgschacen einer Erfolgreichen Klage gegen diese unverschämt agierenden Tele2 (ichwürdefastsagen)"Gauner" (tus aber nicht ;-) )erläutern.
Die Klage wäre dann ein richtiger Erfolg, wenn sie dazu führt, daß Tele2 diese Tarifänderungen wieder bei allen Kunden (also auch bei Oma und Opa Schulze) rückgängig machen muss.

BM
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[4.2.1] Cop antwortet auf Bodenseemann
05.06.2007 21:11
Hi all,
ich kämpfe mit TELE2 seit Januar 2007 als mir den PhoneFlatrate rechtswidrig gesperrt wurde (genau, die Verkehrs- und marktübliche Nutzung überschritten.) Hier ist noch mehr Infos dazu:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/88432
und hier noch:
http://www.vzbv.de/go/presse/870/8/36/index.html
Aber als ich bei VZBV nach Tipps fragte, habe ich eine komische Antwort bekommen:
--------
Sehr geehrte,
Vielen Dank für Ihre E-Mail.
Leider können wir Ihnen die erbetene Auskunft nicht erteilen.
Gemäß § 2 seiner Satzung bezweckt der VZBV, Verbraucherinteressen wahrzunehmen, den Verbraucherschutz zu fördern, die Stellung des Verbrauchers in der sozialen Marktwirtschaft zu stärken und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Da die Anfrage Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist, sind Sie insoweit nicht als Verbraucher anzusehen.
Wir müssen Sie daher an die Wettbewerbszentrale verweisen, die Sie wie folgt erreichen:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt/Main
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg vor der Höhe
Telefon: 06172 / 12 15 0
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*komisch*.
Immerhin konnte ich von der TELE2 Hotline raus quetschen, dass das Umziehen ein Sonderkündigungsrecht ist. Das ist meine letzte Hoffnung aus diesem Saftladen rauszukommen.
MfG
Cop
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[4.2.1.1] Ratzeck antwortet auf Cop
14.06.2007 11:31
Da die Anfrage Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist, sind Sie insoweit nicht als Verbraucher anzusehen.



das sagt doch alles!!!!!
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[5] spoilerjunkie antwortet auf tele2-nutzer
06.06.2007 10:14
Ihr kennt dieses aktuelle Urteil?


https://www.teltarif.de/arch/2007/kw16/...


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[5.1] Micky34 antwortet auf spoilerjunkie
15.06.2007 16:32
Meine Eltern haben diese Woche ein Angebot für diese Flat zugeschickt bekommen und in den AGBs stand, wenn ich mich recht erinnere, es darf nicht mehr als der Durchschnitt vertelefoniert werden.

Das ist natürlich eine genauere Aussage als Marktüblich!