Benutzer SvenF schrieb:
Die Geschäftpraktiken der hier heiß diskutierten Fa. Solidus entsprechen haargenau dem, was ich heute am Telefon erlebt habe:
...und das ist kein Zufall...
Es ist im Grundsatz das seit längerem bekannte, höchst umstrittene Abrechnungsmodell: AUTOMATISIERTE Identifikation des Anrufers anhand der Nummer, offenbar neuerdings (bedingt?) durch MANUELLE IDENTIFIKATION ergänzt, eben durch Kontrollanrufe, was das Modell erheblich verändert - rechtlich beurteilen kann ich das von hier aus bisher nicht und will mich daher auch nicht dazu äußern. Dass ich so deutlich auf die "Unterschiede" hinweise, soll keinem Angst machen, sondern stellt ein Entgegenkommen an die Anwälte der Firma dar, SvenF weiß selbst, dass in einem höchst anerkannten Verbraucherforum ein Thread nicht mehr da ist. Es gibt weitere Löschungen in anderen Foren...
Die Firma Solidus hat offenbar im Moment keinen Geschäftsführer mehr. Herr R*F*D* ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Im stillen Kämmerlein kann man Ideen haben, was dieses Vorgehen bedeuten kann. Laut sagen darf man es nicht. Der frühere GF der Firma ist der GF der "Vision Communication" und ist seit 1999 als in diesem Geschäftsfeld tätig bekannt. Daher liegt es nahe, Vergleiche anzustellen bzw. frühere Geschäftstätigkeiten des Herrn R*F*D* in Bezug zu setzen. Die Firmen sind jedoch nicht "identisch" im gesellschaftsrechtlichen Sinne. Es sind zwei Firmen. Alles andere ist schlicht falsch und berechtigterweise Anlass für Beschwerden seitens der Firma.
Man merkt es schon: Man darf überhaupt sehr wenig laut sagen, weil sonst Anwälte aufkreuzen und sich nicht nur (berechtigt!) Beleidigungen und "üble Nachrede" verbitten, sondern offenbar auch Vergleiche der Vorgehensweise der Firma "Vision Communication GmbH" (GF Richard F* D*) mit der Vorgehensweise anderer Firmen wie "Solidus" (Ex-GF Richard F* D*) oder IBC (Mitarbeiter: Richard F* D*) - und das, obwohl dies durchaus auch im Interesse der Firma liegen würde.
Insofern gilt: Bitte überlegt Euch zwei Mal, was ihr hier schreibt. Es gab einst drei fundierte und gut recherchierte Threads zum Thema ("Solidus" und) "Vision Communication GmbH" und zu ähnlichen Geschäftsmodellen ("MC Multimedia", "TRC Telemedia") - die sind inzwischen verschwunden. Die genauen Hintergründe sind mir nicht bekannt. Aber man kann sich die Gründe denken.
Von meiner Warte aus ist das Vorgehen der Firma "Vision Communication nicht als Betrug zu bezeichnen, insofern würden wohl Ermittlungsverfahren gegen die Firma zu dem gleichen Schluß kommen wie Ermittlungsverfahren, die gegen Firmen mit vergleichbaren Geschäftsmodellen geführt wurden. Aus diesem Grunde ist es folglich auch nicht zulässig, der Firma Betrug vorzuwerfen, respektive ihre Mitarbeiter als Betrüger zu bezeichnen. Max Strauß ist kein Steuerbetrüger, weil er nicht verurteilt wurde. Punkt.
Dies sage ich, ohne den Ergebnissen evtl. durch Strafanzeigen Betroffener angeregter Ermittlungsverfahren vorgreifen zu wollen. Nach allem, was mir bekannt ist, wäre die Position der Firma "Vision Communication" dabei objektiv betrachtet sogar "besser", wenn der von vielen Leuten berichtete Kontrollanruf tatsächlich stattfindet und ohne Tricks nur dem Ziel dient, zu klären, wer der (aus Sicht der Vision) Vertragspartner ist. Solche Anrufe sind auch von der Firma "Solidus" bekannt. Auf die zivilrechtliche Frage, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, hat dies jedoch keinen Einfluß.
Das BGB stellt Bedingungen sowohl an das Zustandekommen eines Vertrages als auch an die Bewerbung einer Dienstleistung. In den mir bekannten Fällen wurde seitens der Firma "Vision Communication GmbH" ein Angebot in einer Form beworben, die womöglich nicht der Preisangabenverordnung (PAngV) entspricht.
Meine Kritikpunkte dabei sind:
1. Es wird nach dem Anruf ein anderes Angebot gemacht, als es augenscheinlich beworben wurde, wenn der Preis (beispielsweise auf Videotextseiten) schlecht zu lesen und nicht auf den ersten Blick in direkten Zusammenhang mit der Nummer zu bringen ist. Insofern wird (bewusst?) ein Irrtum über den vertragsgegenstand erregt (minütliche Abrechnung á 14ct oder auch 3ct, 4ct usw versus "Abo"), wenn die Werbung in der Art und Weise gestaltet ist, wie sie mir persönlich bekannt ist.
2. Der bei dem Anruf angegebene Preis erschließt sich nicht direkt, wenn es heisst "nur 3ct die Minute, sie können das Angebot 30 Tage für max. 60 Min nützen". Entgegen der Interpretation des PAngV ist der Verbraucher gezwungen, den Gesamtpreis zu berechnen.
Diese Kritik wird auch in einer Studie des Verbraucherministeriums geäußert (siehe www.bmelv.de - "Der Mißbrauch von Mehrwertdiensterufnummern zum Nachteil der Verbraucher" - Titel aus dem Gedächtnis zitiert)
Dabei wird NICHT AUSDRÜCKLICH Bezug genommen auf das Angebot der "Vision Communication GmbH", dies ist aber nicht notwendig, man kann trotzdem daraus Schlüsse ziehen und das Angebot der "Vision Communication" damit vergleichen, ebenso wie die Angebote ähnlich agierender Firmen aus demselben Umfeld (URC!).
Zudem gibt es bei der strafrechtlichen Beurteilung nicht nur den §263 Betrug, sondern auch andere Rechtsvorschriften. Hier ist insbesondere die Frage zu stellen, in welcher Form genau die Firma "Vision Communication" verhindert, dass eine nach meinem Verständnis durchaus in den Bereich des §184 fallende Dienstleistung Jugendlichen oder Kindern zugänglich gemacht wird. Wer nicht entsprechende Maßnahmen ergreift, macht sich entweder strafbar oder verschafft sich nach meinem Verständnis ggü. Wettbewerbern einen unlauteren Vorteil.
Dass sich die Firma durchaus mit dem Thema "Vertragsschluß mit Jugendlichen" befasst hat, erkennt man an entsprechenden Formulierungen in den AGB, die auf Abruf bereitgehalten werden (anderslautende Aussagen sind falsch, wobei andererseits unklar bleibt, ob die AGB IN AUSREICHENDER FORM bereitgestellt werden - sie werden jedenfalls nach dem Drücken einer Taste vorgelesen - wie sollen sie auch sonst bekannt gemacht werden?)(zusätzlich ist aber zu bedenken, ob die nach Drücken der Taste vorgelesenen AGB Bestandteile enthalten, die nicht rechtskonform, weil z.B. "überraschend" bzw. "nicht zu erwarten" sind)
Ein interessantes Thema sind "Vertragsschlüsse" durch Minderjährige
Dazu aus den AGB (Gedächtnisprotokoll ohne Gewähr)
"Minderjährige. Ist der Anrufer strafmündig und deliktsfähig, aber noch nicht volljährig, Alter von 14-17 Jahren, hat dieser für die in Anspruch genommenen Dienste gemäß §818 BGB einen angemnessenen Wertersatz zu leisten"
Edit: Hier zum Nachlesen
http://www.visioncom.tv/agb.php
Es ist auch noch zu klären, in welcher Form die Angebote der Firma "Vision Communication GmbH" von ANDEREN beworben werden, da man offensichtlich eine Art "Partnerprogramm" betreibt:
http://193.239.7.188/informationen2.php
Hier kann jeder, der will, Werbung betreiben und bekommt dafür 50% des Geldes... So viel zum Thema "wir bieten so günstig an, weil bei uns die Einnahmen nicht aufgeteilt werden"
http://www.visioncom.tv/service.gif
Irgendwie also auch nicht ganz die Wahrheit...
Ein solcher Anbieter könnte sich hinter dem Dienst der "La Voice GmbH" verbergen, bei dem 01805-Nummern beworben werden. "Nur 14ct pro Minute" (Sofortkontakte). Wer konkret von diesem Angebot "betroffen" ist, sollte sich deren Internetseite mal ganz genau ansehen.
Also nun aber wieder zu den Internetseiten:
Die visioncom.tv hat dieselbe IP wie die v-billing.com des "Spaniers": 193.239.7.188
nur ist diese Seite nicht von der "Vision Communication GmbH" registriert worden, auch wenn diese im Impressum steht
http://www.visioncom.tv/impressum.php
Der Inhaber der Seite ist vielmehr ein Chr* B* aus Wuppertal, der dort ein Internetunternehmen betreibt
http://whois.to/visioncom.tv
http://www.prosem.net/impressum.html
Bei der "Solidus" war Herr Chr* B* dem Augenschein nach nur der Dienstleister
https://www.teltarif.de/forum/x-dialer/122-...Welche Funktion hat er hier?
Technischer Dienstleister ist Herr Chr* B* auch für andere Firmen, aber: man darf ja nicht alles schreiben...
Interessant finde ich auch, dass hier plötzlich auch noch eine ganz andere Kontaktadresse angegeben wird:
http://193.239.7.188/kontakt.php
http://www.v-billing.com/kontakt.php
Natürlich ist bekannt, wessen Adresse das (mindstens auch) ist, was der Adresseninhaber geschäftlich tut und was daran so erstaunlich ist. Aber: man darf ja nicht alles schreiben...
Hier wird also plötzlich ein Spanier genannt, was einem durchaus spanisch vorkommen kann.
Aber zurück zu der Sache mit den Jugendlichen, die finde ich nämnlich spannend:
Damit erklärt die Firma doch ausdrücklich, dass es Jugendlichen unter 18 problemlos möglich ist, den Dienst in Anspruch zu nehmen - was durchaus interessant wäre, wenn ein Staatsanwalt zu dem Schluß kommen würde, die Dienstleistung fiele unter den §184 StGB. Wie soll den ein Schadensersatz für eine Leistung einklagbar sein, die gar nicht hätte erbracht werden dürfen, wenn es laut Gesetz Aufgabe des ANBIETERS wäre, dies zu verhindern???
In den AGB erklärt die Firma, man stelle eine Rechnung nur aus, "wenn die automatische bzw. manuelle Identifizierung des Benutzers erfolgt ist" - das ist ein ganz wesentlicher Punkt im Modell der Firma. Was bedeutet "Identifizierung des Benutzers"? Und was bedeutet das ominöse "bzw."?
Einen Rat geben sollte man hier keinem, denn jeder Fall ist anders. Betroffene Eltern von Kindern und Jugendlichen rate ich aber dringend, sich bei mir zu melden. Manches kann man nicht öffentlich bereden :)
Ich denke schon, dass es legitim ist, darauf hinzuweisen, was zu den Geschäftsmodellen anderer Firmen gesagt und geschrieben wurde. Ich betone noch einmal ausdrücklich, dass die Firma "Vision Communication GmbH" nicht identisch ist mit:
- Nordic Media (denen in Dänemark verboten wurde, Rechnungen zu stellen, die lediglich auf der Identifikation durch die Anrufer-ID basieren und beim Verbraucher den Eindruck zu erwecken, daraus allein entstünde eine Zahlungsverpflichtung - dieses Gerictsurteil veranlasste eine ganze Reihe von Firmen, dieses Modell nicht mehr einzusetzen - und zwar viele Firmen, die anders hießen und andere Geschäftsführer hatten...)
- IBC (die in einer ganzen Reihe von Ländern, beispielsweise Finnland, Spanien, Österreich usw. Probleme mit ihrem Geschäftsmodell hatten, das Herr R*F*D* sehr gut kennt)
http://archiv.mopo.de/
rewrite/show.php?pfad=/archiv/2001/20010327/200103271214.html&drucken=yes
- MCM (gegen die es mindestens zwei "negative Feststellungsklagen" gab und die sogar als Beispiel in der erwähnten Studie des Bundesministeriums dienen)
usw
Ansonsten steht hier im Forum genug, was einem als Rat dienen kann. Juristischen beistand empfehle ich durchaus, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale.
Falls in diesem posting noch etwas steht, was da nicht stehen kann, dann sage ich mit liebem Gruß nach Meerbusch: "Seien Sie barmherzig, denn das christlich - dann bleibe ich demokratisch". Alles klar?