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Solidus = Vision Communication ?


19.08.2007 00:10 - Gestartet von SvenF
Hi zusammen!

Die Geschäftpraktiken der hier heiß diskutierten Fa. Solidus entsprechen haargenau dem, was ich heute am Telefon erlebt habe:

Habe heute einen 'netten' Anruf von einem Herrn der Vision Communication bekommen. Ich solle ihm doch meine Adresse geben, an welche sie eine Rechnung in Höhe v. 56 EUR f. Telefonsex schicken können. Hat er aber nicht von mir bekommen!

Dann die Drohung mit Inkasso und Anzeige wg. Betrug usw., hab dann einfach aufgelegt.

Und das Beste: 'Ich kann sie ja später nochmal anrufen, wenn ihre Frau dann da ist!' *LOL* Ich bin solo, und brauche kein schlechtes Gewissen haben.
Aber die Methode ist ja echt dreist.

Wollen mir eine Rechnung schicken, und haben lediglich meine Telefonnummer?!
Mir war sofort klar, dass da was faul ist und habe dann ein wenig gegoogelt und schwupps, bin ich hier gelandet.

Hatte auf irgendeiner 0180er Nummer von denen vor einigen Tagen angerufen, vielleicht 1-2 Minuten und dann aufgelegt. AGBs hatte ich nicht angehört.
Ich weiss nichtmal mehr genau, wie ich auf diese Nummer kam, war leicht angetrunken und probierte zum Spaß mehrere 0180er Kombinationen aus (ja sorry, sowas gibts), und bin dann wohl dort gelandet. Von einem ABO hatte ich nichts gehört. Dumm gelaufen.

Es gab ja schon einige hilfreiche Antworten hier, habe ich auch gelesen.

Mir ist nur nicht ganz klar, was die nun bei den Leuten machen, die ihre Adresse nicht rausgerückt haben.

Bekommen die meine Anschrift vom Provider?

Soll ich jetzt einfach abwarten was geschieht?

Wäre nett, wenn sich jemand von euch meldet, der denen (wie ich) keine Daten zur Verfügung gestellt hat, und mir sagt was passiert ist.

Danke
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[1] kokolores antwortet auf SvenF
24.08.2007 15:01

4x geändert, zuletzt am 24.08.2007 21:25
Benutzer SvenF schrieb:
Die Geschäftpraktiken der hier heiß diskutierten Fa. Solidus entsprechen haargenau dem, was ich heute am Telefon erlebt habe:

...und das ist kein Zufall...
Es ist im Grundsatz das seit längerem bekannte, höchst umstrittene Abrechnungsmodell: AUTOMATISIERTE Identifikation des Anrufers anhand der Nummer, offenbar neuerdings (bedingt?) durch MANUELLE IDENTIFIKATION ergänzt, eben durch Kontrollanrufe, was das Modell erheblich verändert - rechtlich beurteilen kann ich das von hier aus bisher nicht und will mich daher auch nicht dazu äußern. Dass ich so deutlich auf die "Unterschiede" hinweise, soll keinem Angst machen, sondern stellt ein Entgegenkommen an die Anwälte der Firma dar, SvenF weiß selbst, dass in einem höchst anerkannten Verbraucherforum ein Thread nicht mehr da ist. Es gibt weitere Löschungen in anderen Foren...

Die Firma Solidus hat offenbar im Moment keinen Geschäftsführer mehr. Herr R*F*D* ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Im stillen Kämmerlein kann man Ideen haben, was dieses Vorgehen bedeuten kann. Laut sagen darf man es nicht. Der frühere GF der Firma ist der GF der "Vision Communication" und ist seit 1999 als in diesem Geschäftsfeld tätig bekannt. Daher liegt es nahe, Vergleiche anzustellen bzw. frühere Geschäftstätigkeiten des Herrn R*F*D* in Bezug zu setzen. Die Firmen sind jedoch nicht "identisch" im gesellschaftsrechtlichen Sinne. Es sind zwei Firmen. Alles andere ist schlicht falsch und berechtigterweise Anlass für Beschwerden seitens der Firma.

Man merkt es schon: Man darf überhaupt sehr wenig laut sagen, weil sonst Anwälte aufkreuzen und sich nicht nur (berechtigt!) Beleidigungen und "üble Nachrede" verbitten, sondern offenbar auch Vergleiche der Vorgehensweise der Firma "Vision Communication GmbH" (GF Richard F* D*) mit der Vorgehensweise anderer Firmen wie "Solidus" (Ex-GF Richard F* D*) oder IBC (Mitarbeiter: Richard F* D*) - und das, obwohl dies durchaus auch im Interesse der Firma liegen würde.

Insofern gilt: Bitte überlegt Euch zwei Mal, was ihr hier schreibt. Es gab einst drei fundierte und gut recherchierte Threads zum Thema ("Solidus" und) "Vision Communication GmbH" und zu ähnlichen Geschäftsmodellen ("MC Multimedia", "TRC Telemedia") - die sind inzwischen verschwunden. Die genauen Hintergründe sind mir nicht bekannt. Aber man kann sich die Gründe denken.

Von meiner Warte aus ist das Vorgehen der Firma "Vision Communication nicht als Betrug zu bezeichnen, insofern würden wohl Ermittlungsverfahren gegen die Firma zu dem gleichen Schluß kommen wie Ermittlungsverfahren, die gegen Firmen mit vergleichbaren Geschäftsmodellen geführt wurden. Aus diesem Grunde ist es folglich auch nicht zulässig, der Firma Betrug vorzuwerfen, respektive ihre Mitarbeiter als Betrüger zu bezeichnen. Max Strauß ist kein Steuerbetrüger, weil er nicht verurteilt wurde. Punkt.

Dies sage ich, ohne den Ergebnissen evtl. durch Strafanzeigen Betroffener angeregter Ermittlungsverfahren vorgreifen zu wollen. Nach allem, was mir bekannt ist, wäre die Position der Firma "Vision Communication" dabei objektiv betrachtet sogar "besser", wenn der von vielen Leuten berichtete Kontrollanruf tatsächlich stattfindet und ohne Tricks nur dem Ziel dient, zu klären, wer der (aus Sicht der Vision) Vertragspartner ist. Solche Anrufe sind auch von der Firma "Solidus" bekannt. Auf die zivilrechtliche Frage, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, hat dies jedoch keinen Einfluß.

Das BGB stellt Bedingungen sowohl an das Zustandekommen eines Vertrages als auch an die Bewerbung einer Dienstleistung. In den mir bekannten Fällen wurde seitens der Firma "Vision Communication GmbH" ein Angebot in einer Form beworben, die womöglich nicht der Preisangabenverordnung (PAngV) entspricht.

Meine Kritikpunkte dabei sind:

1. Es wird nach dem Anruf ein anderes Angebot gemacht, als es augenscheinlich beworben wurde, wenn der Preis (beispielsweise auf Videotextseiten) schlecht zu lesen und nicht auf den ersten Blick in direkten Zusammenhang mit der Nummer zu bringen ist. Insofern wird (bewusst?) ein Irrtum über den vertragsgegenstand erregt (minütliche Abrechnung á 14ct oder auch 3ct, 4ct usw versus "Abo"), wenn die Werbung in der Art und Weise gestaltet ist, wie sie mir persönlich bekannt ist.

2. Der bei dem Anruf angegebene Preis erschließt sich nicht direkt, wenn es heisst "nur 3ct die Minute, sie können das Angebot 30 Tage für max. 60 Min nützen". Entgegen der Interpretation des PAngV ist der Verbraucher gezwungen, den Gesamtpreis zu berechnen.

Diese Kritik wird auch in einer Studie des Verbraucherministeriums geäußert (siehe www.bmelv.de - "Der Mißbrauch von Mehrwertdiensterufnummern zum Nachteil der Verbraucher" - Titel aus dem Gedächtnis zitiert)

Dabei wird NICHT AUSDRÜCKLICH Bezug genommen auf das Angebot der "Vision Communication GmbH", dies ist aber nicht notwendig, man kann trotzdem daraus Schlüsse ziehen und das Angebot der "Vision Communication" damit vergleichen, ebenso wie die Angebote ähnlich agierender Firmen aus demselben Umfeld (URC!).

Zudem gibt es bei der strafrechtlichen Beurteilung nicht nur den §263 Betrug, sondern auch andere Rechtsvorschriften. Hier ist insbesondere die Frage zu stellen, in welcher Form genau die Firma "Vision Communication" verhindert, dass eine nach meinem Verständnis durchaus in den Bereich des §184 fallende Dienstleistung Jugendlichen oder Kindern zugänglich gemacht wird. Wer nicht entsprechende Maßnahmen ergreift, macht sich entweder strafbar oder verschafft sich nach meinem Verständnis ggü. Wettbewerbern einen unlauteren Vorteil.

Dass sich die Firma durchaus mit dem Thema "Vertragsschluß mit Jugendlichen" befasst hat, erkennt man an entsprechenden Formulierungen in den AGB, die auf Abruf bereitgehalten werden (anderslautende Aussagen sind falsch, wobei andererseits unklar bleibt, ob die AGB IN AUSREICHENDER FORM bereitgestellt werden - sie werden jedenfalls nach dem Drücken einer Taste vorgelesen - wie sollen sie auch sonst bekannt gemacht werden?)(zusätzlich ist aber zu bedenken, ob die nach Drücken der Taste vorgelesenen AGB Bestandteile enthalten, die nicht rechtskonform, weil z.B. "überraschend" bzw. "nicht zu erwarten" sind)

Ein interessantes Thema sind "Vertragsschlüsse" durch Minderjährige

Dazu aus den AGB (Gedächtnisprotokoll ohne Gewähr)
"Minderjährige. Ist der Anrufer strafmündig und deliktsfähig, aber noch nicht volljährig, Alter von 14-17 Jahren, hat dieser für die in Anspruch genommenen Dienste gemäß §818 BGB einen angemnessenen Wertersatz zu leisten"

Edit: Hier zum Nachlesen
http://www.visioncom.tv/agb.php

Es ist auch noch zu klären, in welcher Form die Angebote der Firma "Vision Communication GmbH" von ANDEREN beworben werden, da man offensichtlich eine Art "Partnerprogramm" betreibt:
http://193.239.7.188/informationen2.php

Hier kann jeder, der will, Werbung betreiben und bekommt dafür 50% des Geldes... So viel zum Thema "wir bieten so günstig an, weil bei uns die Einnahmen nicht aufgeteilt werden"
http://www.visioncom.tv/service.gif
Irgendwie also auch nicht ganz die Wahrheit...


Ein solcher Anbieter könnte sich hinter dem Dienst der "La Voice GmbH" verbergen, bei dem 01805-Nummern beworben werden. "Nur 14ct pro Minute" (Sofortkontakte). Wer konkret von diesem Angebot "betroffen" ist, sollte sich deren Internetseite mal ganz genau ansehen.

Also nun aber wieder zu den Internetseiten:

Die visioncom.tv hat dieselbe IP wie die v-billing.com des "Spaniers": 193.239.7.188

nur ist diese Seite nicht von der "Vision Communication GmbH" registriert worden, auch wenn diese im Impressum steht
http://www.visioncom.tv/impressum.php

Der Inhaber der Seite ist vielmehr ein Chr* B* aus Wuppertal, der dort ein Internetunternehmen betreibt
http://whois.to/visioncom.tv
http://www.prosem.net/impressum.html

Bei der "Solidus" war Herr Chr* B* dem Augenschein nach nur der Dienstleister
https://www.teltarif.de/forum/x-dialer/122-...

Welche Funktion hat er hier?
Technischer Dienstleister ist Herr Chr* B* auch für andere Firmen, aber: man darf ja nicht alles schreiben...

Interessant finde ich auch, dass hier plötzlich auch noch eine ganz andere Kontaktadresse angegeben wird:
http://193.239.7.188/kontakt.php
http://www.v-billing.com/kontakt.php

Natürlich ist bekannt, wessen Adresse das (mindstens auch) ist, was der Adresseninhaber geschäftlich tut und was daran so erstaunlich ist. Aber: man darf ja nicht alles schreiben...

Hier wird also plötzlich ein Spanier genannt, was einem durchaus spanisch vorkommen kann.

Aber zurück zu der Sache mit den Jugendlichen, die finde ich nämnlich spannend:

Damit erklärt die Firma doch ausdrücklich, dass es Jugendlichen unter 18 problemlos möglich ist, den Dienst in Anspruch zu nehmen - was durchaus interessant wäre, wenn ein Staatsanwalt zu dem Schluß kommen würde, die Dienstleistung fiele unter den §184 StGB. Wie soll den ein Schadensersatz für eine Leistung einklagbar sein, die gar nicht hätte erbracht werden dürfen, wenn es laut Gesetz Aufgabe des ANBIETERS wäre, dies zu verhindern???

In den AGB erklärt die Firma, man stelle eine Rechnung nur aus, "wenn die automatische bzw. manuelle Identifizierung des Benutzers erfolgt ist" - das ist ein ganz wesentlicher Punkt im Modell der Firma. Was bedeutet "Identifizierung des Benutzers"? Und was bedeutet das ominöse "bzw."?

Einen Rat geben sollte man hier keinem, denn jeder Fall ist anders. Betroffene Eltern von Kindern und Jugendlichen rate ich aber dringend, sich bei mir zu melden. Manches kann man nicht öffentlich bereden :)

Ich denke schon, dass es legitim ist, darauf hinzuweisen, was zu den Geschäftsmodellen anderer Firmen gesagt und geschrieben wurde. Ich betone noch einmal ausdrücklich, dass die Firma "Vision Communication GmbH" nicht identisch ist mit:

- Nordic Media (denen in Dänemark verboten wurde, Rechnungen zu stellen, die lediglich auf der Identifikation durch die Anrufer-ID basieren und beim Verbraucher den Eindruck zu erwecken, daraus allein entstünde eine Zahlungsverpflichtung - dieses Gerictsurteil veranlasste eine ganze Reihe von Firmen, dieses Modell nicht mehr einzusetzen - und zwar viele Firmen, die anders hießen und andere Geschäftsführer hatten...)

- IBC (die in einer ganzen Reihe von Ländern, beispielsweise Finnland, Spanien, Österreich usw. Probleme mit ihrem Geschäftsmodell hatten, das Herr R*F*D* sehr gut kennt)
http://archiv.mopo.de/rewrite/show.php?pfad=/archiv/2001/20010327/200103271214.html&drucken=yes

- MCM (gegen die es mindestens zwei "negative Feststellungsklagen" gab und die sogar als Beispiel in der erwähnten Studie des Bundesministeriums dienen)

usw

Ansonsten steht hier im Forum genug, was einem als Rat dienen kann. Juristischen beistand empfehle ich durchaus, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale.

Falls in diesem posting noch etwas steht, was da nicht stehen kann, dann sage ich mit liebem Gruß nach Meerbusch: "Seien Sie barmherzig, denn das christlich - dann bleibe ich demokratisch". Alles klar?
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[1.1] bini antwortet auf kokolores
30.08.2007 18:35
Hallo
hier mal (zum angesprochenen Problem "Jugendschutz") eine aufgebrachte Mutter:
Mein Sohn (14) hat, als er in den Ferien bei meiner Oma (86) war, wohl auch den angesprochenen Service angewählt (nehme an weil er irgendwo was von chat gelesen hat nicht mal wegen erotik...)
Zur info mal die nrn laut rechnung von vision communications:
01577 333 55 43
01805 49 191 43
also ruft mich vor 2 tagen die völlig entsetzte dame an was denn das sei und was er angestellt habe.
hab also gestern nun die 2 rechnungen in kopie zugeschickt bekommen (500 km entfernt wohnhaft). die angegebene kundenservice-nr natürlich nur bis 17.00 erreichbar und bißchen arbeiten muß man ja auch war also schon zu spät.denk ich mir in meinem jugendlichen leichtsinn ich ruf mal die 01805 49 191 43 an um zu schauen was da genau dahintersteckt und wie das mit der altersüberprüfung läuft (mein junior ist noch weit entfernt vom stimmbruch und eindeutig als unter 18 zu erkennen - auch am telefon). gottseidank mit handy (aldi prepaid) angerufen; dabei lautsprecher angemacht und meinen freund mithören lassen. also die bandansage gehört und von wegen drücke 1 für bedingungen blabla.gar nix gemacht, weder 1 noch was anderes gedrückt und klappe gehalten. und siehe da schon war ich im chatroom. meldet sich also ein weibchen "wer ist denn da neu dazugekommen" (vermutlich sollte das die altersüberprüfung darstellen), habe nach wie vor nix gesagt um zu schauen was passiert, wurde dann auf halde gelegt un sollte die 0 (glaub ich) drücken um in den chat zurückzukommen. habe stattdessen aufgelegt.dauer der aktion ca. 1 minute.
dafür heute dann der rückruf der firma säuselsäusel man möchte meine daten aufnehmen für den dienst (haben ja keine adresse weil kein festnetz juhu). habe ihm fast freundlich erklärt daß ich sie ihm nicht geben werde und daß der grund meines anrufs gestern lediglich dazu diente herauszufinden was das denn überhaupt sei und wie das mit der altersüberprüfung wäre. er meinte (ebenfalls fast freundlich) daß er das so notiert habe.
vor diesem anruf hatte ich allerdings noch ein gespräch mit einem mitarbeiter des kundenservice, und das war ech nicht schlecht:
ich: guten tag blabla geht um 2 rechnungen hätte da gerne was geklärt...
er (äußerst muffig):ja dann muß das halt bezahlt werden
ich:anruf fand vermutlich von einem 14järigen statt (der gerade in england ist weswegen ich ihn zu der sache bislang nicht hören konnte)
er: ...jugendschutz­gesetz...a­ufsichtspflicht der erziehungsberech­tigten...a­ltersüberprüfung findet statt...
ich: ICH HABE GESTERN DIESE NR ANGERUFEN EINE ALTERSÜBERFRÜFUNG FINDET NICHT STATT!!!!! (dabei wollte ich doch ruhig bleiben)
er: wie lange waren sie denn dabei?
ich: vielleicht ne minute
er: im chat findet dann die altersüberprüfung statt
ich: ...14...junge stimme...
er: kann schon sein daß jugendliche bei der frage nach dem alter etwas falsches angeben und das ist dann betrug (spätestens hier wars mit meiner fassung dann gänzlich vorbei)

ging dann noch kurz heftig hin und her wobei er drohte das gespräch zu beenden was ich dann meinerseits mit hinweis auf anwalt getan habe.

dann überlegt wie man weiter vorgeht. verbraucherschutz hat bei uns wegen allgemeiner urlaubszeit nur eingeschränkte zeiten, also heute bis mittag.andauernd versucht entweder besetzt oder bandansage daß man in persönlicher beratung sei und man es später nochmal versuchen solle.

dann polizei angerufen wer (unter jugendschutzaspekt) zuständig ist für die überwachung der einhaltung.haben mich an landratsamt / jugendamt verwiesen.

jugendamt angerufen, den fall geschildert; tip in richtung verbraucherschutz aber hat sich mal interetadresse notiert und schaut mal

viel aufregung, wenig bis nix erreicht heute (außer hier auf leidensgenossen zu treffen was dann ja doch wieder was ist)

will dann noch von einer telefonzelle aus (um mich zu schützen) mal die nr anrufen und nochmal anhören (wenns von der telezelle aus überhaupt geht) bzw mal mit handyvoice festhalten um es komplett schriftlich festhalten zu können.

werde das hier weiterverfolgen und gern auch weiter mitteilen was aus der sache wird

unverständlich ist mir, daß eine firma so etwas in der form anbieten kann - was ist denn beispielsweise wenn man versehentlich (wie genannt und einfluß von spirituosen oder aber - und mein freund ist weltmeister der zahlenverdreher v.a . bei telnrn - man hat sich einfach nur verwählt und bekommt dann eine rechnung über 56,-???

ist ja auch ein klasse tip für wenn man jemanden ärgern will bei besuch oder party oder so mal eben die nr gewählt dauert ja nicht lang und schon kriegt er eine nette -56,-€-überraschung?!

hoffe ich komm was weiter

allen anderen betroffenen viel erfolg!

bini

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[1.1.1] kokolores antwortet auf bini
03.09.2007 22:59

einmal geändert am 03.09.2007 23:20
[GELÖSCHT UND ALS pn VERSCHICKT]
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[1.1.1.1] bini antwortet auf kokolores
04.09.2007 16:40

einmal geändert am 04.09.2007 16:42
wenig neues übers wochenende, dafür recht interessant:

die eine nr (danke für hinweis auf dsf-text705 – schau nachher nach) 01577… ist identisch mit vorwahlen der aldi-prepaid-karten!

privat mit telekom-mitarbeiter gesprochen, der mich an die (ehemals) regulierungsbehörde verwiesen hat, dort wisse man welche rufnummernpakete an wen vergeben sind.

mein junior ist wieder da, haben über die sache gesprochen, er sagt er weiß nicht mehr woher er die tel-nrn hatte, nicht mal ob zeitschrift/zeitung oder fernsehwerbung oder videotext.

selber habe ich interessante rtl-text seite 768 gefunden (man hat ja sonst nix zu tun als seite für seite durchzublättern), wo man mit „privatnummern“ wirbt, die identisch sind mit der einen rechnungsverursachenden nr: 01805 90 191 43 plus jeweils eine unterschiedliche angehängte ziffer! heißt doch jeder der eine dieser „privatnummern“ anruft landet automatisch auf dieser chatline!?!

(hoffe) in kürze mehr
bini
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[1.2] kokolores antwortet auf kokolores
14.01.2008 17:00
Das "Betrugsopfer", das mir eine mail geschrieben hat, hat keine Kontaktdaten hinterlassen. Bitte noch einmal mailen. Danke.
k
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[2] Vision Communication / Minderjährige
kokolores antwortet auf SvenF
10.09.2007 16:32
"Strittige Forderung - Serviceleistung


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von ........Euro für eine Serviceleistung verlangen.

Der angeblich bestehende Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn/meiner minderjährigen Tochter abgeschlossen. Ich habe aber nicht in den Abschluss des Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrages eingewilligt und würde/werde ihn auch nicht nachträglich genehmigen.

Nach meiner Überzeugung wurde auch unabhängig davon kein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen. Dennoch widerrufe ich zusätzlich vorsorglich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Auch erkläre ich vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende Bestätigung.


Mit freundlichen Grüßen
"

Quelle: VZBW
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[2.1] kokolores antwortet auf kokolores
01.10.2007 19:01

einmal geändert am 01.10.2007 19:02
sehr interessanter Beitrag zu einer Firma mit ähnlichem Geschäftsmodell
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=205460#post205460

"Mit diesen Erotikdienstleistungen lässt sich sehr viel Geld verdienen und deswegen denke ich ganz einfach, dass hier verschiedene Interessen eine Rolle spielen und man sagt 'zivilrechtlich ist der Minderjährige geschützt, aber den Jugendschutz (...) den nehmen wir hier mal nicht so genau'. Ich habe das Gefühl, dass man sich damit arrangiert hat, dass man hier den Jugendschutz einfach fallen lässt"

aka-aka aus dem Forum Computerbetrug stellt dazu fest: "Ein Skandal. Frage nur: Lässt man sich das bieten als Eltern?"
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[2.1.1] sanders antwortet auf kokolores
04.06.2008 18:46
hallo zusammen
ich habe folgende interessante begegnung mit der firma gehabt da mich die beiträge interesiert haben wollte ich wissen was passiert. ich habe mit unterdrückter nummer dort angerufen wurde gebeten 2 tasten an meinem telefon zu drücken was ich allerdings nicht getan habe, dann wurde ich in den "chatraum" verbunden und eine dame fragte mich nach meinem namen und mein alter dies sagte ich ihr natürlich nicht wahrheitsgemäss, danach fragte sie mich nach meinen wünschen und ich antwortete unterhaltung bitte worauf ich in einen "stönraum" verbunden wurde. wie gesagt alles ohne auch nur eine taste zu drücken. es geschah danach nichts kein anruf der firma o.ä tage später wählte ich die nummer nocheinmal wieder unterdrückt und wurde wieder sofort weitergeleitet. danach häuften sich anrufe mit unterdrückter nummer auf meinem handy die ich nicht entgegengenommen habe. jetzt tage später erreicht mich eine sms mit dem inhalt "vielen dank für ihre bestellung! der rechnungsbetrag von 54 € wird in den nächsten tagen von ihrem konto abgebucht. rückfragen unte 069/......" ich habe darauf nicht reagiert wie es warscheinlich der sinn dieser nachricht war. ich habe weder irgendwelche AGBs der firma gehört noch wurde ich irgendwie kontroliert! normalerweise hätte ich mit unterdrückter nummer gar nicht zu diesem dienst durchgestellt werden dürfen noch sollte es für die firma möglichsein meine handynummer auszulesen da dies eigendlich nur von polizei und feuerwehr erlaubt ist. die frage ist wie sieht das rechtlich aus ? bankdaten hat die firma keine von daher gehe ich davon aus das dies nur eine leere info in der sms ist. gibt es hierüber erfahrungen ?
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[2.1.1.1] kokolores antwortet auf sanders
08.06.2008 12:01
Benutzer sanders schrieb:
ich habe mit unterdrückter nummer dort angerufen wurde gebeten 2 tasten an meinem telefon zu drücken was ich allerdings nicht getan habe, dann wurde ich in den "chatraum" verbunden und eine dame fragte mich nach meinem namen und mein alter dies sagte ich ihr natürlich nicht wahrheitsgemäss,

Sag mal, machst Du immer so Geschäfte? Dir war ja wohl klar, dass Du hier eine Dienstleistung willst ("Unterhaltung"). Wie kommst Du darauf, so etwas unter falschem namen zu tun?

Ich schreib das mal etwas provozierend jetzt - aber: Du hast betrogen!

danach häuften sich anrufe mit unterdrückter nummer auf meinem handy die ich nicht entgegengenommen habe.

Kann Zufall sein - muß es aber nicht. Siehe unten.

jetzt tage später erreicht mich eine sms mit dem inhalt "vielen dank für ihre bestellung! der rechnungsbetrag von 54 € wird in den nächsten tagen von ihrem konto abgebucht.
rückfragen unte 069/......"

Kannst Du die ganze Nummer posten oder mir zukommen lassen?

normalerweise hätte ich mit unterdrückter nummer gar nicht zu diesem dienst durchgestellt werden dürfen noch sollte es für die firma möglichsein meine handynummer auszulesen da dies eigendlich nur von polizei und feuerwehr erlaubt ist.

Es ist also möglich. Und was möglich ist, kann gemacht werden.

Bankdaten hat die firma keine von daher gehe ich davon aus das dies nur eine leere info in der sms ist.

Oder es ist eine andere Sache.

Ich hebe keinen moralischen Zeigefinger, aber: Du wolltest Unterhaltung, Du hast Unterhaltung bekommen. Was hättest Du Dir denn so als Gegenleistung für den Service dieser Firma gedacht? Nichts?

Das ändert nichts an meiner Auffassung über den angebotenen Dienst und die unzureichende Preisinformation. Da gibt es sicher auch juristisch keine Diskussionen.

Die Sache mit der unterdrückten Nummer ist tatsächlich seltsam. Aber, wie gesagt: Technisch möglich ist das sicher. Hast Du denn einen Absender der SMS sehen können?

Und: Was für eine Frankfurter Nummer?

Und: Welche Nummer hattest Du angerufen? War das bestimmt eine Nummer der Vision? Woher hasttest Du die?

Grüße
K.
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[2.1.1.1.1] Frontlineman antwortet auf kokolores
26.06.2008 12:01
Hallo,

hatte mit dieser Firma nun leider auch "Kontakt".

Dabei ist die Art der Vermittlung der Nr. eine besondere Art. In einer Internetplattform für Singles etc.pp. wurde ich von einer Lady kontaktiert die meinte, dass man sich auf einer Tele-Speed-Dating Line, die nur den Ortstarif kosten könnte ja mal einfach so unterhalten könne.
Diese "Dame" ist mittlerweile bei dem Anbieter gelöscht, und daher habe ich keine exakte Kopie dieser Nachricht mehr. Dem Unternehmen wird man daraus keinen Strick drehen können, da keine Verbindungen gegeben sind. Ich teile hier also nur die Art wieder, wie ich an diese Nr. kam, die mir mitgeteilte Nr lautete: 030/92128402.

Die Ansage zu dem Dienst war dann als Minderjähriger oder wenn man nicht der Inhaber des Anschlusses sei müsse man sofort auflegen, weiterhin dass man 3cent die Minute zu zahlen habe. Piep, Verbindung zu einer Dame "Wer ist da neu dazu gekommen?" Ich habe nichts geantwortet und wurde auf eine Warteschleife gelegt und anschließend habe ich aufgelegt.

Dann habe ich nochmals angerufen, weil ich das irgendwie komisch fand. Kein Hinweis mehr auf das Alter und von wegen Anschlussinhaber. Direkt zur Dame, Namen genannt, Alter wollte sie nicht wissen, aber ob ich wüsste wie das denn hier laufen würde und schon einmal angerufen habe, das habe ich verneint und sie sendete mich erstmal in das Menü. Dort kein Hinweis auf Pauschalabrechnung, sondern lediglich 3cent/min. und man könne 30 Tage 1h kostenlos anrufen *grübel*, ja was denn nun kostenlos oder 3 cent/min... ??? ;)
Im Menu habe ich nix gewählt und habe aufgelegt.

Heute morgen ein Anruf, man wolle meine Adresse haben um den Einzelverbindungsnachweis zusenden zu können. Das machte mich stutzig, ich verweigerte erstmal die Auskunft und fragte, dass das doch so nicht üblich sei, sondern über die Rechnung die Mehrwerte abgerechnet würden und das doch bitte so zu erfolgen habe für die 2-3 Minuten. Nein, das müsste nun so erfolgen. Der Anruf sei ja auch angekündigt worden, was nicht der Fall war. Ich wies darauf hin und bekam zur (aus dem Gedächtnis)
Antwort: "Dann haben sie sich die AGB nicht durchgelesen"
ich: "Äh wie soll ich mir die durchlesen?"
Antwort:"Ich meine angehört"
ich:"Da gab es keine AGB anzuhören"
Antwort"Wenn sie das so sagen. Ich brauche ihre Adressdaten, um die Nachweise zusenden zu können, sie können dann ja widerrufen und kommen so da wohl wieder raus."
ich:"find das komisch, dass das so läuft, ist das denn mit dem TMG in Übereinstimmung."
...
er faselt dann noch was, dass ja alles in Ordnung sein müsse, sonst würde man sich ja strafbar machen. Ich wollte meine Adresse immer noch nicht sagen, weil ich die Befürchtung hatte, dass das dann als "Bestellung" aufgefasst bzw. ausgelegt würde.

Er: "Dann werden wir über die Polizei ihre Adressdaten erfragen müssen und das kostet sie dann weitere 125€ was Ihnen in Rechnung gestellt werden müsste."
ich:"Das ist ein seltsames Drohverhalten von Ihnen. Sie können doch ihre Minuten über die Rechnung abrechnen, ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sie die 3 Minuten der Verbindung gerne abrechnen können." (Das sagte ich um der Drohung ich wollte einen Eingehungsbetrug begehen zu begegnen)

Ich vertröstete den guten Mann dann, er könne mich ja am Montag nochmal anrufen und ich müsse das erst mal prüfen. Er solle mir die Adresse des Unternehmens geben. Dazu erhielt ich lediglich eine Postfachanschrift. Die Herausgabe einer Hausanschrift wurde verweigert! Ich meinte, dass ein Postfach keine ladungsfähige Anschrift sei (wegen der Wirksamkeit eines evtl. Widerrufs)und die Hausanschrift gerne hätte, wiederum verweigert!

Was haben wir also:
- muss man die Adressdaten geben? Das sollte doch über den Anschluss laufen
- keine AGB
- Keine exakte Preisangabe... eigentlich ein gefundenes Abmahnfressen eines Konkurrenten, und auch wohl ein Verstoß gegen das UWG. Daher ist eine Strafanzeige nicht nur wegen Betruges, sondern auch wegen $4 Abs. 1 UWG angebracht, wenn die Anzeigen als "besonders günstige Angebote" erscheinen.

Verunsichert bin ich nun eigentlich nur wegen der abgefragten Adresse und ob man die herausgeben muss. Aber eigentlich werden Mehrwertdienste doch über Zusammenschaltungsanordnungen oder so abgerechnet, daher verwundert mich das ein wenig.

Gruß

Menü
[2.1.1.1.2] colsche2912 antwortet auf kokolores
11.07.2008 16:51
Hallo kokolores,

meinem Nachbarn sein Sohn 13, hat die Pin des Handys erschnüffelt, es dann angemacht und dann auch dort angerufen. Jetzt kamen die 2 fetten rechnungen a 56Euro ins Haus geflattert. du hast in einem Beitrag geschrieben wir sollen dich direkt anschreiben, weil man vieles (leider) nicht öffentlich sagen kann...deshalb mein Hilferuf an dich !
Wie kann ich die Leute, besser durch deine Hilfe unterstützen?

colsche2912freenet.de

LG Nicole
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[2.1.1.1.2.1] kokolores antwortet auf colsche2912
20.07.2008 13:30

3x geändert, zuletzt am 20.07.2008 13:46
Benutzer colsche2912 schrieb:
Hallo kokolores,

meinem Nachbarn sein Sohn 13, hat die Pin des Handys erschnüffelt,

Das bedeutet:
Es wurden Maßnahmen ergriffen, dem Sohn den Zugang zu verwehren (=Aufsichtspflicht erfüllt)

es dann angemacht und dann auch dort angerufen.

Selbst wenn (was umstritten ist) überhaupt ein Vertrag zustande gekommen wäre, wäre dieser dann gültig? Der 13jährige hat sich ja unerlaubt Zugang zum Handy verschafft und damit einen Vertrag geschlossen, den er mit 13 nicht hätte schließen dürfen.
Wenn die Eltern also den "schwebend unwirksamen" Vertrag nicht genehmigen, ist dies dann nicht das Pech des Anbieters? Müsste dieser Anbieter dann nicht vor Gericht deutlich machen, wie er sich vor solchen ungültigen Verträgen schützt (indem er sich zB versichert, dass der Anrufer älter als 18 und tatsächlich berechtigt ist, den Telefonanschluß zu nützen)? Würde das der Firma hier gelingen? Fragen über Fragen ;)

Zwar gibt es die Rechtssprechung, dass der Anschlußinhaber haftet (also auch Eltern für ihre Kinder) - aber das gilt wohl nicht, wenn die Eltern Maßnahmen ergriffen haben, den unberechtigten Zugriff der Kinder zu unterbinden (hier: PIN)

(Ich würde übrigens nichts ohne Anwalt dazu sagen, wie er den Zugang gekriegt hat... Reden ist Silber, Schweigen ist Gold)

Jetzt kamen die 2 fetten rechnungen a 56Euro ins Haus geflattert. du hast in einem Beitrag geschrieben wir sollen dich direkt anschreiben, weil man vieles (leider) nicht öffentlich sagen kann...deshalb mein Hilferuf an dich !

Es geht darum, dass Herr R*D* es nicht gerne mag, wenn man seiner Ansicht, sein Dienst sei legal und fair, öffentlich widerspricht :)
Er mag es auch nicht, wenn man die Tatsache, dass er seit 10 Jahren solche Geschäfte macht, beschreibend bewertet ("Herr Müller betreibt seit 10 Jahren Angebote, die auf Trickserei beruhen, also ist Herr Müller ein Trickser"). Wer will schon gerne A*** genannt werden, selbst wenn er ein A*** ist?

Wie kann ich die Leute, besser durch deine Hilfe unterstützen?

Es gibt jede Menge Veröffentlichung zu diesen Diensten von den Verbraucherschützern in Deutschland, Schweiz und Österreich. Die kann man sich durchlesen.
Zum Teil habe ich sie hier schon gepostet (siehe mein Beitrag "Minderjährige":
https://www.teltarif.de/forum/x-dialer/229-...

Schon vor Jahren wurde z.B. zur Firma "IBC" etwas veröffentlicht. Herr R*D*, Geschäftsführer der "Vision Communication", hat dort gearbeitet. Er wehrt sich dagegen, dass seine Firma als "Nachfolger" dieser dänischen Firma bezeichnet wird. Zurecht. Es ist kein Nachfolger, sondern ein "Klon" - aber das Modell ist ebenso vergleichbar wie bei all den anderen Ablegern dieser dänisch-finnisch-chinesisch-französischen Urmutter der Abz*:
http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/TexteTelekommunikation/IBC.aspx

Beschwerden sind sinnvoll, da sie die Behörden davon in Kenntnis setzen, was da läuft:

zB Beschwerden an
Bundesnetzagentur (rufnummernmissbrauch(at)bnetza.de)
Politiker (abgeordnetenwatch.de)
TV-Sender, die die Werbung schalten und mitverdienen
Medien (Tageszeitung)
Bundesministerium für Verbraucherschutz

Die Firma selbst räumt ein, dass der Zugang zu ihren Billigsexlines mit "3ct/min" beworben wird (*). Diese Aussage der Firma ist dokumentierbar. Damit hätten die Leutchen vor Gericht einen schlechten Stand... Um den Preis zu erfahren (56 Euro), müsste man den Preis selbst ausrechnen (3cts die Minute an 30 Tagen für Maximal 60 Minuten = 0,03*30*60=54 Euro, wie man auf 56 Euro kommt? Keine Ahnung) - dies ist nicht im Einklang mit der "Preisangabenverordnung".

Minderjährige stehen hier unter einem besonderen Schutz und auch die Meinung des Herrn R*D* und anderer, dass ihnen dann eine Bearbeitungsgebühr oder ein Schadenersatz zustehen würden, dürfte gerichtlich nicht Bestand haben.

Würde mein Sohn sich meinen Handycode erschnüffeln, würde ich ihm das Taschengeld kürzen und einen Teil des Taschengeldes an Institutionen spenden, die sich darum kümmern, Eltern in solchen Fällen zu unterstützen:
www.computerbetrug.de
www.antispam.de

Evtl. würde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden.


(*)
"According to the company, surfers are invited to call a regular local number for either chat or phone sex services which are advertised at three cents per minute (Euro). This buys them a 30 day subscription, during which time they will be granted up to an hour's worth of phone fun per day during that time. "
Quelle: http://www.xbiz.com/news/94500
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[3] kokolores antwortet auf SvenF
09.08.2008 10:57

3x geändert, zuletzt am 09.08.2008 10:59
Die Vision Communication kooperiert auch mit Firmen, die in anderen deutschsprachigen Länern aktiv sind. Aus Österreich wurden Beschwerden bekannt, hier geht es um dieselbe Masche (bzw. dasselbe "Geschäftsmodell").

Wer also Probleme hat mit Firmen wie

Mobile Entertainment Network
Tele-inside sro
Phonecash

der möge sich vertrauensvoll an die österreichischen oder tschechischen Behörden oder maltesischen Behörden wenden. Die Düsseldorfer Behörden braucht man nicht kontaktieren, da dort das gute Verhältnis des Herrn D* zur Polizei vor zu viel Ermittlungen schützen soll *ironie*

http://www.europakonsument.at/Europakonsument/ek_overview.asp?category=EK_EU_Verbraucherzentren&lang=DE
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[4] Purzel411277 antwortet auf SvenF
26.08.2008 13:20
Hallo zusammen,

ich habe dasselbe Problem wie viele hier.
Habe im besoffenen Kopf dort angerufen aber nur max eine halbe Minute. Am nächsten Tag kam dann der Anfruf der Firma und ich habe dummerweise oder unwissenderweise meine Adresse rausgegeben.

Wie ich das hier alles so lese soll ich auf keinen Fall bezaheln?!?! Oder???

Ich habe jetzt schon Post von einem Rechtsanwalt Wisser erhalten der von mir 103,25 Euro haben will.

Mich würde interessieren ob jemand von euch jemals Post vom Gericht oder besser gesagt einen gerichtlichen Mahnbescheid von der Firma V.. Comm. erhalten hat?

Viele Grüße und danke im Voraus für eure Antworten!!!
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[4.1] Frankenstein antwortet auf Purzel411277
27.08.2008 10:27
Hallo,

bis jetzt ist kein einziger Fall bekannt geworden wo Solidus bzw. Vision ihre Forderungen gerichtlich geltend gemacht haben.
Alles nur leere Drohungen!!