Thread
Menü

Immer wieder: Garantie ungleich Gewährleistung


26.02.2003 11:08 - Gestartet von preisspecht
Hallo,

es war schon oft in der Diskussion, aber die 'Lernresistenz' scheint ziemlich ausgeprägt zu sein:

1. Gewährleistung: gesetzlicher Anspruch im BGB geregelt (Neuware 2 Jahre, Gebrauchtware von gewerblichen Anbietern dito., aber in AGBs auf 1 Jahr verkürzbar => siehe Tricks beim Gebrauchtwagenverkauf). Umfasst Mängel die bereits von Beginn an vorhanden waren sich aber ggf. erst später zeigen. Erste 6 Monate Beweislastumkehr: Anbieter muss Mängelfreiheit seiner Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden nachweisen, wenn er Gewährleistung verweigern will, danach ist der Kunde in der Beweispflicht.

Erst später auftretende Mängel, die zu Beginn nicht vorhanden waren sind dem Grunde nach also nicht abgedeckt. Faktisch mag es gelegentlich anders aussehen, da die Beweisführung ob ein Mangel von Beginn an existierte oder nicht schwierig sein kann.

2. Garantie: Freiwilliges Herstellerversprechen: Zeit und Umfang (Material, Arbeitszeit, Versandkosten) im Ermessen des Herstellers. Deckt aber in der Regel auch erst später auftretende Mängel innerhalb der Garantiefrist ab.

Auch falls es in der Pressemitteilung des Herstellers ggf. falsch formuliert gewesen sein sollte, bei der Veröffentlichung hier auf den Seiten sollten solche offensichtlichen Böcke nicht einfach blind abgetippt werden.
Menü
[1] ksmichel antwortet auf preisspecht
26.02.2003 14:30
volle Zustimmung