Thread
Menü

Unter 18 gibt es keinen Vertrag!!!


02.02.2003 15:58 - Gestartet von mms
Ein Jugendlicher (unter 18 Jahre) bekommt in Deutschland keinen Laufzeitvertrag. Deshalb ist die Aussage der Verbraucherzentrale eigentlich Quatsch.

Bei Prepaid-Karten kann jeder die Kosten kontrollieren - die gibt es offiziell ab 16 Jahren.

Somit sind also die Eltern (oder Oma etc.) die Schuldner und nicht die Jugendlichen.

Und wenn Eltern etc. hohe Telefonrechnungen ihrem Sohn/Tochter durchgehen lassen, dann machen sie offensichtlich etwas falsch...

mms
Menü
[1] preisspecht antwortet auf mms
02.02.2003 20:04
Benutzer mms schrieb:
Ein Jugendlicher (unter 18 Jahre) bekommt in Deutschland keinen Laufzeitvertrag. Deshalb ist die Aussage der
Verbraucherzentrale eigentlich Quatsch.

Bei Prepaid-Karten kann jeder die Kosten kontrollieren - die gibt es offiziell ab 16 Jahren.

Eben, ein Nicht-Volljähriger (16-17 Jahre) kann Vertragspartner sein, wenn auch nur im Rahmen des 'Taschengeldparagraphen', Nennt sich beschränkte Geschäftsfähigkeit (ab 14? IIRC), keine Geschäftsunfähigkeit.

Netzbetreiber fordern jetzt nach 1 oder 2 Jahren noch überzogene PrePaid-Konten ein (SMS in Blocks abgerechnet). Damals waren die Vertragspartner noch minderjährig (schau einfach mal die die einschlägigen Newsgroups) mittlerweile sind sie volljährig.

Klar kann man versuchen juristisch dagegen anzugehen. Aber wie hoch ist der juristische Sachverstand als gerade Volljähriger? Wenn ich mich an diese Zeit zurückerinnere würde ich sagen bei mir damals eher ziemlich bescheiden ;-)

Und wenn Du erst mal einen Schufa-Eintrag hast oder Dir auch nur damit gedroht wird oder ein scheinbar 'hochoffizieller' Mahnbescheid kommt (wer weiss schon dass die geltend gemachte Forderung vom Gericht nicht vorher auf die Rechtmäßigkeit geprüft wird) zahlst Du halt lieber.

Die Mobilfunknetzbetreiber haben sich ja durch PrePaid von der Verpflichtung zu Laufzeitverträgen mit Kostenlimit 'freigekauft', nur ist es wie oben geschildert halt kein Kostenlimit. Nach meinem Dafürhalten hat da die RegTP kläglich versagt. Wenn solche Dinge vorkommen ist der Netzbetreiber seiner Verpflichtung zu einem Tarif mit dem ein Oberlimit der Kosten festgelegt werden kann nicht nachgekommen. Aber auf Klagen werden die es wohl nur ungerne ankommen lassen, dann müssten nämlich genau die Dinge auf den Tisch, lieber verzichtet man kulanzhalber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber erst wenn es wirklich kurz vor einem Gerichtsverfahren steht.