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Landgericht München


30.01.2003 13:04 - Gestartet von wolfi2
Das ist das Landgericht München gewesen.

Das sagt doch schon alles.

Also ich kann nur sagen, so ganz schlüssig bin ich mir nicht. Quam war Netzbetreiber und nicht Serviceprovider. das ist doch schon an der eigenen Vorwahl zu erkennen.

Also diese Begründung des LG München ist ein bisschen von einer anderen Welt.

Wolfgang