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Amts Gerichte


29.01.2003 10:23 - Gestartet von bobhund
Benutzer Matu2 schrieb:
Eine Suche mittel www.telefonbuch.de ergab 126 Treffer beim Namen 'Amts Gerichte'!!!

Wer da anruft, stellt ganz nebenbei noch seine völlig unzureichenden Orthographiekenntnisse unter Beweis.

Abzocke ist es trotzdem.

-bobh.
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[1] flabbergaster antwortet auf bobhund
29.01.2003 10:34
Seit wann ist kakographie denn lehrgeldprflichtig!?

demnächst muss auch der Hersteller des Likörs "Sechsämtertropfen" Repressalien fürchten!?

die Masche mit 0190 Nummern ist einerseits fies, andererseits aber geistreich. wenn es so wäre, dass sowieso nur streitsüchtige Leute, die es bequem haben wollen und heftig ueber einen Nachbarn der soeben einen 10cm zu hohen Gartenzaun aufgestellt hat schnaufen, über obskure Nummern sich zum "Jüngsten Gericht" durchfragen wollen um diesem eins auf den Deckel zu geben, dann haette die geschilderte Masche aber auch einen grossen Vorteil für die Arbeitsfähigkeit der Verwaltungen: nämlich diese fernzuhalten.

In meiner Stadt gabs mal eine Kneipe, die 100 meter vom Rathaus entfernt lag und sich "Kulturamt" nannte. Die Stadt versuchte das zu verbieten, aber das Gericht stellte fest: es handelt sich bei Kulturamt um keine geschützte Bezeichnung!

Mit den Sechsämtertropfen dürfte es genauso sein, und wegen der "Amtsleitung" in Nebenstellenanlagen macht sich auch keiner einen Kopf. es laufen auch immer wieder witzbolde mit nem T-Shirt herum wo Polizei draufsteht, ohne zur wirklichen P. zu gehören - da wurde angeblich auch schon festgestellt dass das nicht verboten ist.

"verbieten verboten"

cu
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[1.1] ezc antwortet auf flabbergaster
29.01.2003 11:48
Benutzer flabbergaster schrieb:
demnächst muss auch der Hersteller des Likörs 'Sechsämtertropfen' Repressalien fürchten!?

Wohl kaum. 'Amt' oder 'Ämter' ist viel allgemeiner, denn das Wort Amt kann auch anders als im Sinn einer staatlichen Behörde gebraucht werden (z.B. in der Kirche!).

Aus gutem Grund haben die geistreichen Namenserfinder die eindeutige Bezeichnung 'Amtsgericht' vermieden. Aber die Namensähnlichkeit ist (zu) groß, und es ist wohl eindeutig die Absicht da, die Kunden in die Irre zu führen. Wer dagegen eine Kneipe 'Kulturamt' nennt, hofft wohl kaum auf Kunden, die versehentlich da reingehen und Umsatz machen, weil sie meinen, sie seien eigentlich bei einer Behörde.

... es laufen auch immer wieder witzbolde mit nem T-Shirt herum wo Polizei draufsteht, ohne zur wirklichen P. zu gehören - da wurde angeblich auch schon festgestellt dass das nicht verboten ist.

Ja, aber wenn sie dann auch noch aussehen wie ein Polizist, dann wird's schon komplizierter. Die Frage ist doch, ob die Gefahr einer Verwechslung vorliegt und ob die Verwechslung sogar gewollt ist. Das ist ja - nach den vorliegenden Informationen - bei dem diskutierten Fall eindeutig so (man beachte auch die Ansage mit der angeblich überlasteten Telefonzentrale), und man möchte ja nicht nur Verwirrung stiften, sondern den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen.
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[1.1.1] flabbergaster antwortet auf ezc
29.01.2003 14:29
>Wohl kaum. 'Amt' oder 'Ämter' ist viel allgemeiner, denn das Wort Amt kann auch anders als im Sinn einer staatlichen Behörde gebraucht werden (z.B. in der Kirche!).

Pfarramt? oder 'Hochamt' im SInn von 'Messe lesen', wo man schon grübeln muss was daran amtlich ist?

>'...die Absicht da, die Kunden in die Irre zu führen'
Ich finde, dass der 'Verlust' speziell dieser 0190 - Dienste für das Land kein allzugroßer Schaden wäre. Aber ob die Absicht der Irreführung wirklich nachgewiesen werden kann?

Immerhin gibts noch jede Menge Einträge mit 'Rathaus' und 'Bürgerhilfsstelle' aus demselben fragwürdigen Anbieterkreis, worüber auch in den Medien berichtet wurde.

Nachdem nichts hiergegen rechtlich unternommen werden konnte, scheinen die Anbieter immer frecher geworden zu sein. Geht der Krug solange bis er bricht zum Brunnen?

'Geld aus der Tasche ziehen':
das ist ja per se nicht wettbewerbswidrig. Die Frage ist nur,
ob ein wirklicher Irrtum erregt wurde, ob hoheitliche Funktionen angemasst wurden, indem *überhaupt* nicht zu einer zustaendigen Stelle vermittelt wurde, oder ob diese Vermittlung zumindest prinzipiell verfügbar war.

Du kannst dich ja auch über einen 118xy - Anbieter zu einem horrenden Preis über deine örtlich zustaendige Behörde informieren lassen und für einen 0190-vergleichbaren Minutenpreis weitervermitteln lassen. Wo ist da der Unterschied?

Es ist ja erstmal nur eine 'einstweilige Verfügung' (oder heisst sowas im Zivilrecht 'Anordnung'?) ergangen,
die Hauptsache muss auch noch durch.

cu.
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[1.1.1.1] MartyK antwortet auf flabbergaster
08.02.2004 15:25
Benutzer flabbergaster schrieb:

>'...die Absicht da, die Kunden in die Irre zu führen' Ich finde, dass der 'Verlust' speziell dieser 0190 - Dienste für das Land kein allzugroßer Schaden wäre. Aber ob die Absicht der Irreführung wirklich nachgewiesen werden kann?

ezc hat schon ganz Recht mit dem, was er geschrieben hat. Es wäre eher naiv, anzunehmen, dass eine Irreführung *nicht* beabsichtigt war. Denn nur eine eindeutige Bezeichnung, z. B. in Form von "0190-Info" würde diesen Verdacht ausräumen.


Immerhin gibts noch jede Menge Einträge mit 'Rathaus' und 'Bürgerhilfsstelle' aus demselben fragwürdigen Anbieterkreis, worüber auch in den Medien berichtet wurde.

Macht das die Sache besser? Nepp bleibt Nepp, egal, wie viele Anbieter auf den gleichen Zug springen.


'Geld aus der Tasche ziehen': das ist ja per se nicht wettbewerbswidrig. Die Frage ist nur, ob ein wirklicher Irrtum erregt wurde, ob hoheitliche Funktionen angemasst wurden, indem *überhaupt* nicht zu einer zustaendigen Stelle vermittelt wurde, oder ob diese Vermittlung zumindest prinzipiell verfügbar war.

Nicht das Geld aus der Tasche ziehen ist wettbewerbswidrig, sondern der Umstand, dass nicht deutlich gemacht wurde, auf eine 0190-Nummer zu verweisen, so dass der Anrufer erst denkt, es würde sich um eine normale Rufnummer handeln. Da ist es ganz egal, ob zu einer zuständigen Stelle vermittelt wird oder nicht.


Du kannst dich ja auch über einen 118xy - Anbieter zu einem horrenden Preis über deine örtlich zustaendige Behörde informieren lassen und für einen 0190-vergleichbaren Minutenpreis weitervermitteln lassen. Wo ist da der Unterschied?

S. o. Das ist in dieser Form einfach Nepp.


Es ist ja erstmal nur eine 'einstweilige Verfügung' (oder heisst sowas im Zivilrecht 'Anordnung'?) ergangen, die Hauptsache muss auch noch durch.

Ich hoffe, dass die Klage Wirkung zeigt.

Martin
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[1.2] knuddeltim antwortet auf flabbergaster
30.01.2003 01:05
einen Kopf. es laufen auch immer wieder witzbolde mit nem T-Shirt herum wo Polizei draufsteht, ohne zur wirklichen P. zu gehören - da wurde angeblich auch schon festgestellt dass das nicht verboten ist.

IST verboten. Seitdem steht poilzei oder pozilei statt polizei drauf. aber wegen der farbe assoziiert dein gehirn zuerst polizei.

-tim!
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[1.2.1] zacha81 antwortet auf knuddeltim
08.02.2004 21:08
Benutzer knuddeltim schrieb:
einen Kopf. es laufen auch immer wieder witzbolde mit nem T-Shirt herum wo Polizei draufsteht, ohne zur wirklichen P. zu
gehören - da wurde angeblich auch schon festgestellt dass das nicht verboten ist.

IST verboten. Seitdem steht poilzei oder pozilei statt polizei drauf. aber wegen der farbe assoziiert dein gehirn zuerst polizei.

http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/gruener_Kapuzenpulli_mit_Aufschrift__Polizei_.html

dazu entsprechend 132a stgb:

(1) Wer unbefugt

[...]

4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

da ein solches T-Shirt keine Uniform ist, ist es nicht nach 132a Stgb strafbar
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[2] RE: Amts Gerichte - Das * als Falle
DeeEssEll antwortet auf bobhund
06.02.2003 17:01
Benutzer bobhund schrieb:
Benutzer Matu2 schrieb:
Eine Suche mittel www.telefonbuch.de ergab 126 Treffer beim Namen 'Amts Gerichte'!!!

Wer da anruft, stellt ganz nebenbei noch seine völlig unzureichenden Orthographiekenntnisse unter Beweis.

Abzocke ist es trotzdem.

-bobh.

Nein, horscht mal, nicht doch über Falschtipper lästern,
der Trick dahinter ist doch ein ganz anderer:

Nicht die Falschschreiber, die Sternchen-Nutzer sind gemeint. 'Amts*' bringt nämlich überall diesen Eintrag an die erste Stelle, weil ja dann ein Leerzeichen folgt! Klaro?

Übrigens immer noch 64 Einträge bei der DTAG und ihrer www.teleauskunft.de - probierts mal aus.

Aber für das viele Geld sind die ja schließlich 24 Stunden erreichbar! lol

Weiß jemand, was das '(Kul.)' im Namen soll?
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[2.1] zbsi antwortet auf DeeEssEll
06.02.2003 18:53
Benutzer DeeEssEll schrieb:

Weiß jemand, was das '(Kul.)' im Namen soll?

Kulinarisch?

MfG
Steffen
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[2.1.1] DeeEssEll antwortet auf zbsi
07.02.2003 13:55
Benutzer zbsi schrieb:
Benutzer DeeEssEll schrieb:

Weiß jemand, was das '(Kul.)' im Namen soll?

Kulinarisch?

MfG
Steffen

Weil die sich von dem vielen Abzock-Geld so gutes Essen leisten können?

Gruß
DeeEssEll