Benutzer flabbergaster schrieb:
>'...die Absicht da, die Kunden in die Irre zu führen' Ich finde, dass der 'Verlust' speziell dieser 0190 - Dienste für das Land kein allzugroßer Schaden wäre. Aber ob die Absicht der Irreführung wirklich nachgewiesen werden kann?
ezc hat schon ganz Recht mit dem, was er geschrieben hat. Es wäre eher naiv, anzunehmen, dass eine Irreführung *nicht* beabsichtigt war. Denn nur eine eindeutige Bezeichnung, z. B. in Form von "0190-Info" würde diesen Verdacht ausräumen.
Immerhin gibts noch jede Menge Einträge mit 'Rathaus' und 'Bürgerhilfsstelle' aus demselben fragwürdigen Anbieterkreis, worüber auch in den Medien berichtet wurde.
Macht das die Sache besser? Nepp bleibt Nepp, egal, wie viele Anbieter auf den gleichen Zug springen.
'Geld aus der Tasche ziehen': das ist ja per se nicht wettbewerbswidrig. Die Frage ist nur, ob ein wirklicher Irrtum erregt wurde, ob hoheitliche Funktionen angemasst wurden, indem *überhaupt* nicht zu einer zustaendigen Stelle vermittelt wurde, oder ob diese Vermittlung zumindest prinzipiell verfügbar war.
Nicht das Geld aus der Tasche ziehen ist wettbewerbswidrig, sondern der Umstand, dass nicht deutlich gemacht wurde, auf eine 0190-Nummer zu verweisen, so dass der Anrufer erst denkt, es würde sich um eine normale Rufnummer handeln. Da ist es ganz egal, ob zu einer zuständigen Stelle vermittelt wird oder nicht.
Du kannst dich ja auch über einen 118xy - Anbieter zu einem horrenden Preis über deine örtlich zustaendige Behörde informieren lassen und für einen 0190-vergleichbaren Minutenpreis weitervermitteln lassen. Wo ist da der Unterschied?
S. o. Das ist in dieser Form einfach Nepp.
Es ist ja erstmal nur eine 'einstweilige Verfügung' (oder heisst sowas im Zivilrecht 'Anordnung'?) ergangen, die Hauptsache muss auch noch durch.
Ich hoffe, dass die Klage Wirkung zeigt.
Martin