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Und andereProvider?


25.01.2003 15:41 - Gestartet von spacekid03
Gilt dieses Urteil jetzt nur für Debitel oder können andere Provider wie z.b. Mobilcom,Victor Vox oder Telco auch jetzt Provider für O2 werden?
Das könnte ja dann erst richtig interesant werden,ich warte voller spannung auf die Cebit.
Wie sind eure Meinungen?
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[1] spunk_ antwortet auf spacekid03
25.01.2003 15:50
Benutzer spacekid03 schrieb:

Wie sind eure Meinungen?
ansich herrscht hierzulande vertragsfreiheit. keine ahnung mit welcher begründung dieses seltsame urteil zustandegekommen ist.

aber o2 wird dann eben so einen vertrag mit debitel machen, dass debitel diesen garnicht will. und schon ist die sache gegessen.
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[1.1] spacekid03 antwortet auf spunk_
25.01.2003 15:58
Ok,aber mich würde es interessieren ob dieses Urteil auch für andere Provider gilt,Mal wirklich abgesehen was O2 für verträge mit den Providern anbietet
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf spacekid03
25.01.2003 16:00
Benutzer spacekid03 schrieb:
Ok,aber mich würde es interessieren ob dieses Urteil auch für andere Provider gilt,Mal wirklich abgesehen was O2 für verträge mit den Providern anbietet
steht nix davon im bericht, also wirds nicht so sein. aber die anderen provider dürfen ja auch klagen.
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[1.2] handytim antwortet auf spunk_
25.01.2003 16:10
Benutzer spunk_ schrieb:
aber o2 wird dann eben so einen vertrag mit debitel machen, dass debitel diesen garnicht will. und schon ist die sache gegessen.

Falsch!
Lest mal die Pressemeldun von Debitel dazu:

http://www.debitel.de/unternehmen_de/presse/pm/detail.php?id=5582256

O2 muss Debitel die gleichen Konditionen einräumen wie für den O2-internen Vertrieb!

MfG
Tim

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[1.2.1] spacekid03 antwortet auf handytim
25.01.2003 16:23
aber was ist mit den anderen providern?
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[1.2.1.1] spunk_ antwortet auf spacekid03
25.01.2003 16:43
Benutzer spacekid03 schrieb:
aber was ist mit den anderen providern?
die stehen nicht in dem bericht drinnen.
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[1.2.1.1.1] svennie_p antwortet auf spunk_
26.01.2003 11:55


Benutzer spacekid03 schrieb:
aber was ist mit den anderen providern?
die stehen nicht in dem bericht drinnen.

Nach der TKV haben die genauso wie Debitel einen Anspruch darauf, Gerichtsurteile wirken in Deutschland jedoch nur zwischen den Parteien die den Rechtsstreit geführt haben. Daher haben die anderen zwar den Anspruch, müssen ihn aber eventuell noch gerichtlich geltend machen.. (wobei die Frage ist ob =2 das mitmacht, schliesslich zahlen die jedes Mal die Gerichtsgebühren/Anwäkte/etc..)
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[1.2.2] spunk_ antwortet auf handytim
25.01.2003 16:42
Benutzer handytim schrieb:


O2 muss Debitel die gleichen Konditionen einräumen wie für den O2-internen Vertrieb!

hoppla. korrekt.

trotzalledem verstehe ich das urteil nicht. ich dachte immer es herrscht vertragsfreiheit. scheinbar also nicht. <grübel>

zumal ja o2 kein monopol im mobilfunkbereich hat im gegensatz zur telekom im fetnetz.


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[1.2.3] tcsmoers antwortet auf handytim
25.01.2003 18:43
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:
aber o2 wird dann eben so einen vertrag mit debitel machen, dass debitel diesen garnicht will. und schon ist die sache gegessen.

Falsch!
Lest mal die Pressemeldun von Debitel dazu:

http://www.debitel.de/unternehmen_de/presse/pm/detail.php?id=55
2256

O2 muss Debitel die gleichen Konditionen einräumen wie für den O2-internen Vertrieb!

Viel interessanter ist das Aktenzeichen und die Begründunge.

peso
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[1.3] Alphaphi antwortet auf spunk_
25.01.2003 16:43
Benutzer spunk_ schrieb:

ansich herrscht hierzulande vertragsfreiheit. keine ahnung
mit
welcher begründung dieses seltsame urteil zustandegekommen ist.

§ 4 TKV.
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[1.3.1] spunk_ antwortet auf Alphaphi
25.01.2003 16:48
Benutzer Alphaphi schrieb:


welcher begründung dieses seltsame urteil zustandegekommen ist.
§ 4 TKV.

ja genausosteht es da... und wie begründet sich das?

aber ab er ich muss ja nicht alles verstehen, was so an entscheidungen gefällt wird, solange mich niemand dazu zwingt meine erdbeeren aus dem garten nicht mehr selber essen zu dürfen, sondern auch an den kiosk um die ecke zu verkaufen
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[1.3.1.1] Devil_MC antwortet auf spunk_
25.01.2003 17:06
Benutzer spunk_ schrieb:
ja genausosteht es da... und wie begründet sich das?
§4 TKV:
(1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze haben ihr Leistungsangebot so zu gestalten, daß Anbieter von Telekom-munikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit diese Leist-ungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vertreiben und ihren Kunden anbieten können. Dies gilt nicht, wenn die Ver-pflichtung im Einzelfall sachlich nicht gerechtfertigt ist. Die in Verleihungen nach § 97 Abs. 5 des Telekommunikationsgesetzes festgelegten entsprechenden Verpflichtungen bleiben unberührt.
(2) Der Netzbetreiber darf die Diensteanbieter weder aus-schließlich noch unverhältnismäßig lange an sich binden, noch hinsichtlich ihrer eigenen Preis- und Konditionengestaltung
oder hinsichtlich anderer Betätigungsfelder einschränken. Er darf Diensteanbietern keine ungünstigeren Bedingungen einräumen als dem eigenen Vertrieb oder verbundenen Unternehmen, es sei denn, daß dies sachlich gerechtfertigt ist.

Steht also alles genau im Gesetzt - warum dann dafür so lange gebraucht wurde, ist mir auch schleierhaft...

Gruß,
Derek
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[1.3.1.1.1] handytim antwortet auf Devil_MC
25.01.2003 17:15
Ok, o2 muss Provider zulassen, das war ja schon öfter diskutiert wurden. Ich bin aber mal sehr gespannt, ob es Debitel schafft, auch das Produkt Homezone anzubieten. Und, können Debitel-o2-Kunden auch das T-Mobile-Roaming nutzen? Es müsste ja dann auch eigentlich demnächst losgehen, in den Meldungen steht ja "ab sofort".

MfG
Tim
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[1.3.1.1.1.1] Devil_MC antwortet auf handytim
25.01.2003 17:28
Benutzer handytim schrieb:
Ok, o2 muss Provider zulassen, das war ja schon öfter diskutiert wurden. Ich bin aber mal sehr gespannt, ob es Debitel schafft, auch das Produkt Homezone anzubieten. Und, können Debitel-o2-Kunden auch das T-Mobile-Roaming nutzen? Es müsste ja dann auch eigentlich demnächst losgehen, in den Meldungen steht ja "ab sofort".

MfG
Tim

Naja, wenn ich §4 TKV richtig interpretiere, wäre JEDE Einschränkung im Produktportfolio des Providers durch den Netzbetreiber rechtswidrig (Siehe Absatz 2: "(2) Der Netzbetreiber darf die Diensteanbieter weder ausschließlich noch unverhältnismäßig lange an sich binden, noch hinsichtlich ihrer eigenen Preis- und Konditionengestaltung oder hinsichtlich anderer Betätigungsfelder einschränken.") - von daher müßte Debitel sowohl das Roaming als auch die Homezone anbieten können.
Letztendlich werden das aber "bei Bedarf" eh nur die Gerichte klären können.

Gruß,
Derek <- O2-Nutzer seit 2000
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[1.3.1.1.1.1.1] svennie_p antwortet auf Devil_MC
29.01.2003 16:21

Naja, wenn ich §4 TKV richtig interpretiere, wäre JEDE Einschränkung im Produktportfolio des Providers durch den Netzbetreiber rechtswidrig (Siehe Absatz 2: "(2) Der
?? Wo liest Du das?

Netzbetreiber darf die Diensteanbieter weder ausschließlich noch unverhältnismäßig lange an sich binden,
..also das verbot nur O2-Verträge zu vertreiben oder einen 50-Jahresvertrag zu verlangen..

>noch hinsichtlich
ihrer eigenen Preis- und Konditionengestaltung oder hinsichtlich anderer Betätigungsfelder einschränken.")

..also das Verbot den Preis unter dem von O2 anzusetzen, die Vertragsbedinungen zwischen Debitel und dem Kunden vorzuschreiben oder Debitel zu verbieten Unterhosen zu vertreiben (war nur ein Beispiel)..

von daher müßte Debitel sowohl das Roaming als auch die Homezone anbieten können.
Letztendlich werden das aber "bei Bedarf" eh nur die Gerichte klären können.

Ich lese das wie oben beschrieben. Nur muss O2 eben SEINE Dienste weitergeben. Ob das D1-Raoming ein O2-Dienst ist würde ich mal bezweifeln.. denn das ist ein Vertrag zwischen O2 und D1 und kein eigener Dienst. Anders sieht es bei Genion aus..
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[1.3.1.1.1.1.1.1] debitel-o2 d1-roaming
Alexda antwortet auf svennie_p
30.01.2003 08:49
Benutzer svennie_p schrieb:
Ich lese das wie oben beschrieben. Nur muss O2 eben SEINE Dienste weitergeben. Ob das D1-Raoming ein O2-Dienst ist würde ich mal bezweifeln.. denn das ist ein Vertrag zwischen O2 und D1 und kein eigener Dienst. Anders sieht es bei Genion aus..

Cool, vielleicht gibt es dann o2 mit Eplus-Roaming. Oder ganz billiges o2 ohne Roaming. Oder vielleicht auch mal Eplus mit D2-Roaming??? :-)
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[1.3.1.1.1.1.1.1.1] o2: UMTS mit GSM-Roaming
Alexda antwortet auf Alexda
30.01.2003 08:53
Btw, bin eh mal gespannt auf das UMTS von o2 mit GSM-Roaming in E2 UND D1, ob da das Handover in alle Richtungen klappt....

Achja, im T-Mobile-UMTS-Netz wird man vielleicht asl o2-Kunde auch noch roamen können.

Macht insgesamt 12 Handover-Möglichkeiten.
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[1.3.1.1.1.1.1.1.1.1] hoger antwortet auf Alexda
30.01.2003 09:30
Btw, bin eh mal gespannt auf das UMTS von o2 mit GSM-Roaming in E2 UND D1, ob da das Handover in alle Richtungen klappt....

Bei mir klappt ja noch nicht einmal das Handover von o2 zu D1 im GSM-Netz.