Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer Telefonexperte schrieb:
Hallo, bei meiner T-Mobile Rechnung kann ich die vielen SMS nicht nachvollziehen.
Deshalb bat ich T-Mobile, mir vorzulegen, wann zu welchen Rufnummern SMS mit welchem Inhalt geschickt wurden.
Das mit dem Inhalt kannst du nicht verlangen. Nur eine Aufschlüsselung der Verbindungsdaten.
T-Mobile hat mir darauf zurückgeschrieben, dass das aus verschiedenen technischen Problemen nicht möglich sei.
Z.B. 'Wenn Sie eine SMS zu einem Festnetz-Anschluss versenden, gibt uns unser Netz pauschal die Kurzwahl 2783 an das Abrechnungssystem weiter. Wir koennten also nur diese Kurzwahl als Empfaenger angeben. Bei SMS zu Kurzwahlen koennen wir nur vierstellige Rufnummern ausweisen. Wenn Sie eine SMS an eine fuenfstellige Rufnummer gesendet haben, ist dabei die erste Ziffer nicht angegeben.'
Stimmt das, oder machen die mir nur etwas vor?
Wenn ich gegen in Rechnung gestellte SMS Einwendung erhebe, behaupten sie auch permanent - mit wechselnden Ausreden -, das sei nicht möglich. Entweder berufen sie sich auf den überhaupt nicht einschlägigen § 14 TKV, oder es heißt, die Verbindungsdaten seien nicht gespeichert worden (was T-Mobile nicht von der Pflicht zur Aufschlüsselung entbindet, weil die AGB keinen Hinweis auf die Nichtspeicherung enthalten, was unter anderem auch gegen die Unterrichtungspflichten der TDSV verstößt).
Erst ein Schlichtungsverfahren bei der RegTP hat dann letztlich dafür gesorgt, dass die Daten plötzlich doch nicht gelöscht waren und eine kostenlose Aufschlüsselung erteilt wurde. Beim nächsten Mal ging's dann allerdings wieder von vorne los.
Ob in deinem Fall T-Mobile nur unvollständige Daten speichert, weiß ich nicht, aber auf einen nach § 16 TKV zu erteilenden EVN gehören auch ordentliche Zielrufnummern (ggf. gekürzt). Die müssen T-Mobile auch vorliegen, denn irgendwohin müssen sie die SMS ja verschickt haben. T-Mobile sollte sich vor dem Hinterrund ihrer komischen Abrechnungssysteme im Klaren darüber sein, dass es an T-Mobile liegt, seine Forderungen durchzusetzen. Je lückenhafter die gespeicherten Daten sind, desto schwieriger wird das eben für T-Mobile. Da hilft auch die Ausrede 'Wir haben die Daten halt leider nicht gespeichert' nichts.
Wir haben das gleiche Problem mit D 2 gehabt. Nachdem der Kunde einfach keine SMS mehr bezahlte, wurde der Verbindungsnachweis vorgelegt.
Es ist jedem zu raten, die pauschalen SMS-Berechnungen einfach abzustreiten. Diese Bande vergisst immer, dass es gesetzliche Vorschriften gibt, die man einzuhalten hat. Das ist der gleiche Schwachsinn, der immer von E-Minus kommt:
*Unsere Rechtsabteilung ist anderer Auffassung und nur die haben Recht."
peso