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Patronatserklärung...


18.04.2024 19:46 - Gestartet von BBKOKO
kommt meist dann ins Spiel, wenn die Bonität bei der Hausbank keine Bankbürgschaft erlaubt und sich ein Unternehmen in grosser Eile einen Kredit über eine Tochtergesellschaft organisieren muss, für den sie dann vorgibt gerade stehen zu wollen. Bei der intransparenten Aussenkommunikation des Unternehens liegt die Vermutung nahe, dass sich da jemand verzockt haben könnte.
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[1] xxbr0116 antwortet auf BBKOKO
19.04.2024 08:30
Also sowas wie eine Durchgriffshaftung, nur dass nichts zu holen sein wird, weil es im Ernstfall vor durch Filetieren beiseite geschafft werden könnte?! Das wäre ja noch schöner, das sollen mal die Macher persönlich für bürgen und eine entsprechen Sicherheitsleitung "in bar" hinterlegen, so eine Jahresanteil im Voraus - und beim Platzen gibt es ein Ausstiegszenario, wenn die "voraus" bezahlte Saison vorbei ist - wegen des erhöhten Risikos aber bitte mit einem fetten Aufschlag fürs Entgegenkommen .....