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SponsorBlock


01.04.2024 18:11 - Gestartet von Lt. Spock
2x geändert, zuletzt am 01.04.2024 18:46
SponsorBlock kann ich nur empfehlen. Funktioniert zuverlässig ohne Probleme.
https://github.com/ajayyy/SponsorBlock

Zentral im lokalen Netzwerk:
https://github.com/dmunozv04/iSponsorBlockTV

Unter Android/ FireOS funktioniert SmartTube einwandfrei.


„Auch wenn die Nutzung von NewPipe, Songtube, Libretube & Co. auf den ersten Blick verlockend erscheint, ist die Verwendung alles andere als ratsam. Und zwar nicht nur aus rein formal juristischen Gründen.“

Bitte einmal die „formal juristischen Gründe“ mit Quellenangaben belegen. Danke!
Mir sind jedenfalls keine bekannt, zumal Google selbst den Datenschutz nicht so genau nimmt, wie diverse Verfahren in der Vergangenheit gezeigt haben.
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[1] Dick Jones antwortet auf Lt. Spock
01.04.2024 19:06
Formal juristisch wird sich wohl auf die YouTube-Geschäftsbedingungen und die Urheberrechte beziehen. Simpel ausgedrückt, Du verschaffst Dir Zugang zu Inhalten, ohne dafür zu bezahlen (entweder durch das Anschauen von Werbung oder eben ein YouTube Premium-Abo). Dass sowas illegal ist, kann man sich denken. Auch ohne Jurist zu sein.

Benutzer Lt. Spock schrieb:

„Auch wenn die Nutzung von NewPipe, Songtube, Libretube & Co. auf den ersten Blick verlockend erscheint, ist die Verwendung alles andere als ratsam. Und zwar nicht nur aus rein formal juristischen Gründen.“

Bitte einmal die „formal juristischen Gründe“ mit Quellenangaben belegen. Danke!
Mir sind jedenfalls keine bekannt, zumal Google selbst den Datenschutz nicht so genau nimmt, wie diverse Verfahren in der
Vergangenheit gezeigt haben.
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[2] Dick Jones antwortet auf Lt. Spock
01.04.2024 19:12

2x geändert, zuletzt am 01.04.2024 19:23
Wenn Du YouTube nutzt, stimmst Du automatisch den Terms of Service zu.

Hier noch das Zitat von der Google-Hilfeseite:

"When you block YouTube ads, you violate YouTube's Terms of Service. If you use ad blockers, we'll ask you to allow ads on YouTube or sign up for YouTube Premium. If you continue to use ad blockers, we may block your video playback."

Achja und nebenbei: YouTube gehört zu Google. Und das bedeutet: Wenn Du gegen deren Nutzungsbedingungen verstößt, können sie neben Deinem YouTube-Konto auch das ganze Google-Konto mit schließen. Und wenn die sehr böse sind, kannst Du dann in Zukunft auch kein neues Google-Konto mehr eröffnen. Ich würde mir also solche Spielchen gut überlegen.

Benutzer Lt. Spock schrieb:

Bitte einmal die „formal juristischen Gründe“ mit
Quellenangaben belegen. Danke!
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[2.1] RE: SponsorBlocker
Lt. Spock antwortet auf Dick Jones
01.04.2024 22:50
Benutzer Dick Jones schrieb:
Achja und nebenbei: YouTube gehört zu Google. Und das bedeutet: Wenn Du gegen deren Nutzungsbedingungen verstößt, können sie neben Deinem YouTube-Konto auch das ganze Google-Konto mit schließen. Und wenn die sehr böse sind, kannst Du dann in Zukunft auch kein neues Google-Konto mehr eröffnen. Ich würde mir also solche Spielchen gut überlegen.
>

Schreckliche Szenarien das sind!
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich bei iOS bzw. GrapheneOS bin. YT-Konto brauche ich nicht. Also ja, das habe ich mir gut überlegt ;-)
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[2.1.1] Dick Jones antwortet auf Lt. Spock
02.04.2024 11:13
Hoffentlich brauchst Du dann auch kein Google Maps, Google Mail, Google Docs, Google Tabellen, Google Meet, Google Fit, Google Fotos, Google One, Google TV, Google Drive usw. Die sind dann nämlich für Dich auch alle weg, wenn Du gegen die Terms of Service verstößt.

Benutzer Lt. Spock schrieb:

Schreckliche Szenarien das sind! Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich bei iOS bzw. GrapheneOS bin. YT-Konto brauche ich nicht. Also ja, das habe
ich mir gut überlegt ;-)
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[2.1.1.1] Lt. Spock antwortet auf Dick Jones
02.04.2024 14:10
Benutzer Dick Jones schrieb:
Hoffentlich brauchst Du dann auch kein Google Maps, Google Mail, Google Docs, Google Tabellen, Google Meet, Google Fit, Google Fotos, Google One, Google TV, Google Drive usw. Die sind dann nämlich für Dich auch alle weg, wenn Du gegen die Terms of Service verstößt.


Brauchen ich das Zeug nicht, denn ich eine Private-Cloud habe und Pcloud-Lifetime. Damit ich syncen, egal ob iOS oder Android. So alles an einem sicheren Platz verschlüsselt ist. Werbung, Tracker und Co. alles ausgesperrt bei mir, egal wo, da ich betreibe eigene DNS, PiHole, Sponsorblock und andere nützliche Toolz. Funktioniert schon lange Zeit ohne entdeckt vom dunklen Google.

Sehr verwundert ich bin, wie man kann glauben ein Leben ohne Google und/oder Datenprostitution nicht möglich wäre Vielleicht es daran liegt, dass ich bin Informatiker und ich nicht muss mich dem Bösen ausliefern.
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[2.2] Wechseler antwortet auf Dick Jones
03.04.2024 15:26
Benutzer Dick Jones schrieb:
Wenn Du YouTube nutzt, stimmst Du automatisch den Terms of Service zu.

Nein. So funktioniert deutsches Recht nicht.
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[3] binar antwortet auf Lt. Spock
02.04.2024 10:18
Benutzer Lt. Spock schrieb:
Bitte einmal die „formal juristischen Gründe“ mit Quellenangaben belegen. Danke!
Mir sind jedenfalls keine bekannt, zumal Google selbst den Datenschutz nicht so genau nimmt, wie diverse Verfahren in der Vergangenheit gezeigt haben.

Ich vermute, Teltarif meint, dass sie nicht zur Nutzung dieser Tools raten würden. Dies verstößt möglicherweise gegen die Verträge, die Teltarif mit Werbevermarktern und Datenhändlern wie Doubleclick eingegangen ist. Auch gibt es ja den Rechtsstreit von Universal Music, Sony und Warner gegen Uberspace wegen des Hostings einer Webseite für yt-dlp (https://www.heise.de/news/Nach-Hamburger-Urteil-Uberspace-nimmt-Youtube-DL-Seite-aus-dem-Web-9242594.html), vielleicht hat Teltarif deshalb auch tatsächlich Sorge, zu datensparsamen Alternativen zu der Youtube-Webseite zu raten, ungeachtet der eigenen Geschäftsinteressen.

P.S.: Natürlich bezahle ich für meine Inhalte, aber sicherlich nicht über Alphabet Inc., wo eine unverschämte Provision an den Plattformbetreiber geht.
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[4] Nicht-Apple-Nutzer = Raubkopierer
Wechseler antwortet auf Lt. Spock
02.04.2024 10:28
Benutzer Lt. Spock schrieb:
Bitte einmal die „formal juristischen Gründe“ mit Quellenangaben belegen. Danke!

Die Aussage ist: Die Verwendung alternativer Browser ist verboten. Du bist rechtlich verpflichtet Google Chrome zu benutzen! Als vor 20 Jahren Microsoft sein Internet-Explorer-Monopol weidlich ausnutzte, war man darüber verärgert. Aber hauptsächlich nur, weil dabei Apple-Nutzer diskriminiert wurden.

Die alternativen Apps benutzen die öffentlich zugänglichen APIs über das HTTP-Protokoll wie jeder andere Web Browser auch. Sie machen vielleicht nicht alles genau so, wie sich der Seitenbetreiber das für den Google-Browser vorstellt, aber das hat noch nie ein Web Browser gemacht.

Der nächste Schritt ist übrigens spezifische Geräte vorzuschreiben: Bei Online-Journalisten wird es also demnächst als rechtlich fragwürdig gelten, kein Apple-Gerät für den Abruf von Inhalten zu nutzen. Denn keiner von denen nutzt irgendwas anderes.
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[4.1] Dick Jones antwortet auf Wechseler
02.04.2024 11:08
Was für ein Quatsch. Sich mit Piraterie-Apps in die YouTube-API einzuklinken hat mit Hardware schon mal überhaupt nichts zu tun.

Benutzer Wechseler schrieb:

Der nächste Schritt ist übrigens spezifische Geräte vorzuschreiben: Bei Online-Journalisten wird es also demnächst als rechtlich fragwürdig gelten, kein Apple-Gerät für den Abruf von Inhalten zu nutzen. Denn keiner von denen nutzt irgendwas
anderes.
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[4.1.1] Wechseler antwortet auf Dick Jones
02.04.2024 13:52
Benutzer Dick Jones schrieb:
Was für ein Quatsch. Sich mit Piraterie-Apps in die YouTube-API einzuklinken hat mit Hardware schon mal überhaupt nichts zu tun.

Das YouTube-API kann ganz offiziell benutzt werden:

https://developers.google.com/youtube/v3

Inhalte, die es darüber nicht gibt, gibt es auch nicht auf andere Weise.
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[5] 56hde4mm antwortet auf Lt. Spock
02.04.2024 11:14
Benutzer Lt. Spock schrieb:
Bitte einmal die „formal juristischen Gründe“ mit Quellenangaben belegen. Danke!
Mir sind jedenfalls keine bekannt, zumal Google selbst den Datenschutz nicht so genau nimmt, wie diverse Verfahren in der Vergangenheit gezeigt haben.

Illegal ist zu definieren. Strafrechtlich ist die Nutzung von solchen Apps natürlich uninteressant. Zivilrechtlich kann sie allerdings durchaus interessant werden. Wie bereits erwähnt würde man damit gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube oder Google oder gegebenenfalls anderen Unternehmen verstoßen. Die Höchststrafe dafür ist ein Ausschluss von den Diensten. Das war’s.

Da YouTube stand heute allerdings auch ohne Anmeldung und damit ohne Konto benutzt werden kann, ist ein Ausschluss von der Nutzung von YouTube technisch natürlich nicht möglich. Schließlich ist der jeweilige Nutzer nicht zu identifizieren.

Das so etwas moralisch natürlich nicht in Ordnung ist, da man Leistungen, die man sehr mag, in Anspruch nimmt, ohne dafür zu bezahlen, steht auf einem anderen Blatt. Das muss man mit sich selbst ausmachen.
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[5.1] Bjoern_Koenig antwortet auf 56hde4mm
02.04.2024 11:49
Benutzer 56hde4mm schrieb:

Illegal ist zu definieren. Strafrechtlich ist die Nutzung von solchen Apps natürlich uninteressant. Zivilrechtlich kann sie allerdings durchaus interessant werden. Wie bereits erwähnt würde man damit gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube oder Google oder gegebenenfalls anderen Unternehmen verstoßen. Die Höchststrafe dafür ist ein Ausschluss von den Diensten. Das war’s.

Das so etwas moralisch natürlich nicht in Ordnung ist, da man Leistungen, die man sehr mag, in Anspruch nimmt, ohne dafür zu bezahlen, steht auf einem anderen Blatt. Das muss man mit sich selbst ausmachen.

Hallo,

vielleicht nochmals zum besseren Verständnis, weil es offensichtlich Unklarheiten gab. Unter "formal juristisch" ist natürlich wie hier bereits erwähnt wurde, der Verstoß gegen die YouTube-Geschäftsbedingungen gemeint, zu denen man bei Verwendung des Dienstes zustimmt.

Auf der anderen Seite: Das Prinzip ist mit der realen Welt identisch. Wenn Sie eine Ware oder Dienstleistung beanspruchen, ohne dafür zu bezahlen, ist das Diebstahl und nicht nur moralisch verwerflich. Der Punkt ist aber: Die Hemmschwelle im Netz ist wesentlich niedriger, da man nicht physisch eine Ware aus dem Regal im Laden klaut, sondern das quasi virtuell in der eigenen Wohnung macht. Außerdem ist die Chance erwischt zu werden nicht besonders groß. Schließlich hat YouTube Milliarden Nutzer und welches Unternehmen würde den Aufwand betreiben, juristisch gegen jeden einzelnen Nutzer vorzugehen, weil er irgendeine illegale Software verwendet.

Wenn so eine Entwicklung aber immer weiter Überhand nimmt, wird Google früher oder später stärker dagegen vorgehen. Eine genannte Möglichkeit wäre zum Beispiel, die YouTube-Nutzung ohne Anmeldung/Verifikation und Benutzerkonto völlig zu unterbinden.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)
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[5.1.1] 56hde4mm antwortet auf Bjoern_Koenig
02.04.2024 12:56
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
vielleicht nochmals zum besseren Verständnis, weil es offensichtlich Unklarheiten gab. []

Gut erklärt, gut zusammengefasst, ich habe nichts weiter hinzuzufügen.
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[5.1.2] Wechseler antwortet auf Bjoern_Koenig
02.04.2024 13:45
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Wenn so eine Entwicklung aber immer weiter Überhand nimmt, wird Google früher oder später stärker dagegen vorgehen. Eine genannte Möglichkeit wäre zum Beispiel, die YouTube-Nutzung ohne Anmeldung/Verifikation und Benutzerkonto völlig zu unterbinden.

Die Apps greifen als Browser über öffentlich zugängliche Web APIs nur auf die Inhalte zu, die über das jeweilige Benutzerkonto verfügbar sind. Genauso wie bei YouTube-Clients kann keiner bspw. mit einem alternativen Waipu- oder Zattoo-Client auf Inhalte zugreifen, die nicht in seinem kostenpflichtigen Abo enthalten sind. Da inzwischen das Widevine DRM breit eingesetzt (und von alternativen Clients ebenso unterstützt wird), ist auch die Aufzeichnung von damit geschützten Inhalten nicht möglich.

Clients, die sich da nicht dran halten, sind in offiziellen App Stores nicht verfügbar. Währenddessen wird hier vom Redakteur gezielt der Eindruck erweckt, es passiere irgendwas Verbotenes, wenn jemand Open Source Software einsetzt.
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[5.1.2.1] Bjoern_Koenig antwortet auf Wechseler
02.04.2024 13:57
Benutzer Wechseler schrieb:

Clients, die sich da nicht dran halten, sind in offiziellen App Stores nicht verfügbar. Währenddessen wird hier vom Redakteur gezielt der Eindruck erweckt, es passiere irgendwas Verbotenes, wenn jemand Open Source Software einsetzt.

Hallo,

es geht hier überhaupt nicht um "Open Source Software", sondern um den Umstand sich kostenlos Zugriff auf Dienstleistungen zu verschaffen, die kostenpflichtig sind. Um das an einem weiteren Beispiel zu erläutern: Selbstverständlich können Sie die Open Source-Software LibreOffice nutzen. Wenn Sie sich aber kostenlosen Zugriff auf das kostenpflichtige Microsoft Word verschaffen, hat das nichts mehr mit Open Source zu tun. Genau das ist aber das Ziel, von Apps wie SongTube & Co.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)
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[5.1.2.1.1] Wechseler antwortet auf Bjoern_Koenig
02.04.2024 14:24
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
es geht hier überhaupt nicht um "Open Source Software",

Alle im Artikel genannten Namen sind auf Github publizierte FOSS-Projekte.

sondern um den Umstand sich kostenlos Zugriff auf Dienstleistungen zu verschaffen, die kostenpflichtig sind.

Mir ist keine FOSS bekannt, die kostenpflichtige Inhalte ohne Bezahlung verfügbar macht. Eine solche würde bei Github auch achtkantig rausfliegen.

Der Artikel ist in dieser Form https://en.wikipedia.org/wiki/Fear,_uncertainty,_and_doubt Dort kann man auch zahlreiche Beispiele nachlesen, wie damit regelmäßig von Konzernen gegen Open-Source-Software argumentiert wird.

Die Ironie dabei: FOSS ist das Fundament unserer gesamten digitalen Infrastruktur, einschließlich YouTube. Mit einer Abschaltung dieser Software wäre nicht nur teltarif sofort dunkel, sondern sämtliche Bildschirme (ja, auch die von Apple). Deshalb kann ich eine solche Argumentation im Jahr 2024 nicht ernstnehmen.
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[5.1.2.1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf Wechseler
02.04.2024 14:40
Benutzer Wechseler schrieb:

Mir ist keine FOSS bekannt, die kostenpflichtige Inhalte ohne Bezahlung verfügbar macht. Eine solche würde bei Github auch achtkantig rausfliegen.

Hallo,

wenn Sie der festen Überzeugung sind, mit FOSS/Open Source die Umgehung von YouTubes Terms of Service zu rechtfertigen und damit alle Funktionen von YouTube Premium gratis nutzen zu dürfen, nun gut. Was soll ich Ihnen dazu weiter sagen? Am Ende müssen Sie das mit sich selbst ausmachen.

Ich würde mich aber eher darauf einstellen, dass alle diese Apps früher oder später nicht mehr funktionieren, weil sie illegal sind und YouTube seine berechtigten Interessen gegenüber den Entwicklern durchsetzen wird.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)
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[5.1.2.1.2] Lt. Spock antwortet auf Bjoern_Koenig
02.04.2024 14:30

2x geändert, zuletzt am 02.04.2024 14:35
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Hallo,

es geht hier überhaupt nicht um "Open Source Software", sondern um den Umstand sich kostenlos Zugriff auf Dienstleistungen zu verschaffen, die kostenpflichtig sind. Um das an einem weiteren Beispiel zu erläutern: Selbstverständlich können Sie die Open Source-Software LibreOffice nutzen. Wenn Sie sich aber kostenlosen Zugriff auf das kostenpflichtige Microsoft Word verschaffen, hat das nichts mehr mit Open Source zu tun. Genau das ist aber das Ziel, von Apps wie SongTube & Co.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)

Völliger Bullshit, weil man mit einem Werbeblocker keine Bezahlschranke aktiv umgeht, sondern ein frei verfügbares Angebot nutzt. Es gibt kein Gesetz, das den Konsum von Werbung zur Nutzung einer barrierefreien Dienstleistung verpflichtend macht:

Der BGH hat eindeutig entschieden, dass Werbeblocker zulässig sind.
Es ist vielmehr so, dass das System mit dem Youtube Werbeblocker erkennen soll wohl gegen EU-Recht verstößt, da es die Privatspähre verletzt, weil Scripte für die Erkennung von Werbeblockern unter Artikel 5.3 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation fallen, was zur Konsequenz hat, dass analog einem Cookie die Einstimmung des Benutzers einzuholen ist. Es kann daher durchaus passieren, dass Google demnächst mal wieder eine Strafe zahlen muss.

Der Vergleich mit Word suggeriert eine kriminelle Straftat, welche mit einem Werbeblocker so überhaupt nicht verwirklicht werden kann.

Es steht Google jederzeit frei das Angebot so zu ändern, dass man es ausschließlich nur hinter einer Bezahlschranke nutzen kann. Die Umgehung dieser Bezahlschranke wäre dann eine Straftat.

PS: Als nächster Schritt wird dann angeordnet, dass man während der Werbung nicht mehr aufs Klo darf?!
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[5.1.2.1.2.1] Bjoern_Koenig antwortet auf Lt. Spock
02.04.2024 14:45
Benutzer Lt. Spock schrieb:

Völliger Bullshit, weil man mit einem Werbeblocker keine Bezahlschranke aktiv umgeht, sondern ein frei verfügbares Angebot nutzt. Es gibt kein Gesetz, das den Konsum von Werbung zur Nutzung einer barrierefreien Dienstleistung verpflichtend macht:

Hallo,

auch der Werbeblocker verstößt gegen die Terms of Service. Aber noch wichtiger: Die Apps "deaktivieren" nicht nur Werbung, sie schalten zusätzlich auch weitere kostenpflichtige "Premium-Funktionen" von YouTube wie Downloads und die Nutzung der Audiospur ohne Video in der App frei.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)
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[5.1.2.1.2.1.1] Lt. Spock antwortet auf Bjoern_Koenig
02.04.2024 15:29
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:

auch der Werbeblocker verstößt gegen die Terms of Service. Aber noch wichtiger: Die Apps "deaktivieren" nicht nur Werbung, sie schalten zusätzlich auch weitere kostenpflichtige "Premium-Funktionen" von YouTube wie Downloads und die Nutzung der Audiospur ohne Video in der App frei.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)

1. Gibt es einen Fall wo Google einen Endanwender vor Gericht verklagt hat?
2. Wie kann man eine Premium-Funktion widerrechtlich freischalten, welche ungeschützt in der öffentlichen API zugreifbar ist?
2. Wieso wird von teltarif unterschlagen, dass Google sehr wahrscheinlich mit dem Erkennen von Werbeblockern gegen geltendes EU-Recht verstößt?
3. Warum nimmt teltarif Google so leidenschaftlich in Schutz bzw. kriminalisiert Werbeblocker? Wird teltarif für die einseitige Berichterstattung bezahlt?

Ergo: Soll mich Google verklagen, bis jetzt haben die nicht mal erkannt, dass die Werbung blockiert wird. Wie denn auch ;-)
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[5.1.2.1.2.1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf Lt. Spock
02.04.2024 16:12
Benutzer Lt. Spock schrieb:

3. Warum nimmt teltarif Google so leidenschaftlich in Schutz bzw. kriminalisiert Werbeblocker? Wird teltarif für die einseitige Berichterstattung bezahlt?

Ergo: Soll mich Google verklagen, bis jetzt haben die nicht mal erkannt, dass die Werbung blockiert wird. Wie denn auch ;-)

Hallo,

Werbeblocker schaden ausnahmslos allen publizierenden Unternehmen, den Content-Erstellern, den Redaktionen, Autoren und den werbetreibenden Unternehmen. Das betrifft YouTube, Zeitungen, Magazine, Onlineseiten usw.

Übrigens ist die Nutzung von Werbeblockern nicht nur bei YouTube, sondern auch in den "Terms of Service" von teltarif.de untersagt. Das können Sie im Impressum unter dem Abschnitt "Finanzierung" nachlesen. Hier der Link:

https://www.teltarif.de/impressum.html

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)
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[5.1.2.1.2.1.1.1.1] Lt. Spock antwortet auf Bjoern_Koenig
02.04.2024 21:28

2x geändert, zuletzt am 02.04.2024 21:48
Übrigens ist die Nutzung von Werbeblockern nicht nur bei YouTube, sondern auch in den "Terms of Service" von teltarif.de untersagt. Das können Sie im Impressum unter dem Abschnitt "Finanzierung" nachlesen. Hier der Link:

https://www.teltarif.de/impressum.html

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)

Dann schlage ich vor meine IP zu ermitteln und ein entsprechendes Gerichtsverfahren anzustrengen, sonst macht so ein „Terms of Service“ keinen Sinn. Bin bereit für einen Musterprozess

Übrigens bewirbt teltarif PihHole selbst, um damit Nutzer-Tracking zu verhindern:
https://www.teltarif.de/fernseher-spionage-...

und hier wird über die höchstrichterliche Zulässigkeit von Werbeblockern berichtet:
https://www.teltarif.de/bgh-adblocker-urteil/...

Hier wird das Fairphone 3 mit LineageOS und integriertem Adblocker beworben
https://www.teltarif.de/fairphone-3-e-google-...

usw. usw.

Nix gegen etwas Werbung, aber was da im Internet abgezogen wird ruft förmlich im Sinne der Notwehr nach einer Selbstregulierung über die Datenhoheit.
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[5.1.2.1.2.1.1.1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf Lt. Spock
02.04.2024 22:22
Benutzer Lt. Spock schrieb:

Dann schlage ich vor meine IP zu ermitteln und ein entsprechendes Gerichtsverfahren anzustrengen, sonst macht so ein „Terms of Service“ keinen Sinn. Bin bereit für einen Musterprozess

Übrigens bewirbt teltarif PihHole selbst, um damit Nutzer-Tracking zu verhindern:
https://www.teltarif.de/fernseher-spionage-...

und hier wird über die höchstrichterliche Zulässigkeit von Werbeblockern berichtet:
https://www.teltarif.de/bgh-adblocker-urteil/...

Hier wird das Fairphone 3 mit LineageOS und integriertem Adblocker beworben
https://www.teltarif.de/fairphone-3-e-google-...

usw. usw.

Nix gegen etwas Werbung, aber was da im Internet abgezogen wird ruft förmlich im Sinne der Notwehr nach einer Selbstregulierung über die Datenhoheit.

Hallo,

also nun mein abschließender Beitrag zu dem Thema, dann ist gut für heute.

Egal ob YouTube, eine News-Seite im Netz, eine Zeitung - was auch immer. Geld muss in die Kasse kommen, sonst gibt es diese Dienstleistung nicht. Die zwei gängigen Optionen sind: Werbung schauen oder für das Abo bezahlen. Beides nicht wollen, funktioniert nicht. Weitestgehend auf Werbung verzichten würde bedeuten, dass es auf Seiten wie teltarif.de keine frei zugänglichen Artikel mehr gibt, sondern dass Sie nur noch Paywalls sehen. Und wenn das jedes Verlagshaus so handhabt, wäre das Konzept eines Internets mit frei zugänglichen Informationen gestorben.

Diese Entwicklung zeigt sich bereits bei sehr vielen Verlagshäusern. Selbst bei kleinen Dorfzeitungen gibt es im Netz nur noch Texte gegen Cash. Meiner Meinung nach ist das für Leser eine sehr schlechte Entwicklung, denn es bedeutet in Konsequenz, dass es keinen freien Zugang mehr zu Medien und Informationen gibt, was für die Demokratie und Meinungsbildung essenziell ist. Wer also auf Kriegsfuß mit der Werbewirtschaft steht, zieht im Hinblick auf Information und freien Zugang zu Medien am Ende den Kürzeren. Werbung zu blocken ist und bleibt ein Schuss ins eigene Knie.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)
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[5.1.2.1.2.1.1.1.2] Belizard antwortet auf Bjoern_Koenig
03.04.2024 12:00
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:

Werbeblocker schaden ausnahmslos allen publizierenden Unternehmen, den Content-Erstellern, den Redaktionen, Autoren und den werbetreibenden Unternehmen. Das betrifft YouTube, Zeitungen, Magazine, Onlineseiten usw.

Wenn die Werbung auf vielen Seiten nicht so aggressiv und nutzerunfreundlich wäre, würden auch weniger Adblocker verwenden.

Die Nutzung von Adblockern ist auf vielen Seiten "Notwehr", weil die Seiten ohne kaum nutzbar wären, zum Beispiel wenn die Werbung permanent Inhalte überlagert oder sich ständig ganzseitige Werbung öffnet oder ungefragt Werbevideos gestartet werden.

Dezente Werbung = hab ich kein Problem mit, kann sogar interessant sein, aber bitte nicht aggressiv und nutzungseinschränkend.

Übrigens haben Adblocker bereits dazu geführt, dass viele Seiten unaufdringlicher werben, damit sie es auf die Whitelist der Betreiber schaffen ;).
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[5.1.2.1.2.1.1.1.2.1] 56hde4mm antwortet auf Belizard
04.04.2024 09:57
Benutzer Belizard schrieb:
Wenn die Werbung auf vielen Seiten nicht so aggressiv und nutzerunfreundlich wäre, würden auch weniger Adblocker verwenden.

Die Nutzung von Adblockern ist auf vielen Seiten "Notwehr", weil die Seiten ohne kaum nutzbar wären,

Ja, es gibt ohne jeden Zweifel sehr aufdringliche, nervige oder gar invasive Werbung. Die möchte niemand. Normalerweise auch nicht die Betreiber einer Seite. Die haben allerdings meist nur einen recht geringen Einfluss darauf, welche Werbung ausgespielt wird. Schließlich werden dafür Drittanbieterdienste genutzt.

Aber ich als Konsument der Inhalte einer Webseite habe keinerlei Recht auf diese Inhalte. Ich habe die Inhalte nach den Kriterien zu konsumieren, die der Inhaltsanbieter vorgibt. Wenn mir diese Kriterien nicht gefallen, habe ich die Wahl, das Angebot nicht zu nutzen. Auf keinen Fall habe ich irgendein Anrecht auf das Angebot.

Wenn mir also die Angebote auf einer Webseite so wichtig sind, dass ich sie unbedingt nutzen möchte, dann muss ich eben dafür bezahlen. Und mit bezahlen meine ich generell die Bedingungen zu erfüllen, die der Anbieter vorgibt.

Es ist also immer eine Abwägung. Der Anbieter der Inhalte verlangt etwas von mir. Sei es nun Geld bei einem Abo oder aber Werbung, mehr oder weniger nervend. Ist der Preis für die Angebote mir zu hoch? Ist die Werbung zu nervend? Dann kann ich das Angebot halt nicht annehmen und muss alternative Angebote suchen.

Was eben nicht geht, und da stimme ich vollkommen mit Teltarif überein, ist es, wenn man Dienstleistungen nutzt, weil man sie gerne in Anspruch nehmen möchte, dann sich aber weigert, dafür zu bezahlen. Wie auch immer die Bezahlung im konkreten Fall aussehen mag.

Im realen Leben käme wahrscheinlich kaum jemand auf die Idee, Waren aus dem Regal eines Supermarktes einfach mitzunehmen ohne dafür zu bezahlen, weil einem der Preis für die Waren zu hoch erscheint. Das mag in failed states wie Kalifornien funktionieren, zum Glück aber noch nicht in Deutschland.

Wenn mir im realen Leben der Preis für ein Produkt zu hoch erscheint, dann kann ich es halt nicht mitnehmen oder muss bei anderen Anbietern nach einem günstigeren Preis suchen.

Und das ist online nicht anders. Wie Teltarif vollkommen zurecht sagt, hat der Einsatz von Werbeblockern in vielen Fällen dazu geführt, dass Inhalte nur noch gegen echtes Geld erhältlich sind. Das Beispiel mit der kleinen Dorf Zeitung ist absolut passend. Das ist für uns Konsumenten sicherlich keine schöne Entwicklung. Natürlich hat es auch mit sinkenden Werbeeinnahmen durch weniger Leser beziehungsweise den allgemeinen Schwankungen auf dem Werbemarkt zu tun. Aber ganz sicher spielt auch die Verwendung von Werbeblockern und ihre Verbreitung eine nicht ganz unwesentliche Rolle dabei.
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[5.1.2.1.2.1.1.1.3] hruprecht antwortet auf Bjoern_Koenig
05.04.2024 01:18
Werbeblocker schaden ausnahmslos allen publizierenden Unternehmen, den Content-Erstellern, den Redaktionen, Autoren und den werbetreibenden Unternehmen. Das betrifft YouTube, Zeitungen, Magazine, Onlineseiten usw.
Da in einem vorigen Post von Ihnen die Analogie zur "Offline-Welt" gezogen wurde, greife ich das auf. An meinem Post-Briefkasten ist ein "Werbeblocker" als Aufkleber ("Bitte keine Werbung") angebracht. Halten sich Altkleidersammler, Pizzawerbeblätter oft nicht dran. Ich entsorge die Zettel ungelesen in die Mülltonne. Damit schade ich den "publizierenden oder werbetreibenden Unternehmen", denn sie bezahlen Papier/Druck und Zusteller.

Ich weiß natürlich, dass im Digitalen vieles anders ist. Offline kann man selbstverständlich Werbung aussortieren, online "darf" man das nicht.

Ich kann Ihrer Argumentation zur moralischen Frage sehr gut folgen und verstehe Ihre Sorgen als teltarif.de vollkommen. Aber ob das rein "formaljuristisch" weiter mit "illegal" so haltbar ist, ist eine andere Frage. Ich bin kein Jurist.

Ich persönlich "streame" :-) per Bluetooth uralte MP3s mit Stücken aus den 80/70ern. Völlig werbefrei und offline da vom Speichermedium. Und da ich fast Fünfzig bin, habe ich noch "Napster" in seiner Ursprungsform vor der Abschaltung im Jahre 2001 (?) kennengelernt. War damals legal und üblich. So kann ich keine modernen Werke der 2020er auf Youtube hören, aber muss das sein?

Moralisch stellt sich die Frage, ob etwas, was vor zweieinhalb Jahrzehnten moralisch modern (Internetboom) und in Ordnung war, heute moralisch verwerflich ist. Müßte man diskutieren.

Die juristische Frage, ob die Weiter-Nutzung vor Jahrzehnten "legal" erworbener Musik jetzt illegal ist, kann ich nicht beurteilen. Es gibt sicher bei Zwanzig Jahre Älteren Bürgern auch noch eine Menge von kopierten Musikkassetten.

Dieses Thema ist - sowohl moralisch als auch juristisch - sehr komplex.
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[5.1.2.1.2.1.2] Wechseler antwortet auf Bjoern_Koenig
02.04.2024 15:43
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
auch der Werbeblocker verstößt gegen die Terms of Service.

Die "Terms of Service" für den Abruf öffentlich zugänglicher Inhalte ist Artikel 5 GG:

https://grundrechte-faq.de/informationsfreiheit-art-5-abs-1-und-2-gg/

Eine Quelle ist allgemein zugänglich, wenn sie „technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, d. h. einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen.“ (BVerfG, Beschluss vom 03.10.1969, Az. 1 BvR 46/65)

Das trifft zweifelsfrei auf frei verfügbare Inhalte auf YouTube zu.

Aber noch wichtiger: Die Apps "deaktivieren" nicht nur Werbung,

Die Apps "deaktivieren" nichts. Es gibt schlicht keine offizielle API-Funktion bei Google, um in solchen alternativen Apps zusätzlich Werbung abzurufen. Denn die Werbespots sind ganz normale auf YouTube hochgeladene Videos, die nirgendwo verlinkt sind. Diese könnten also nicht einmal abgespielt werden, wenn man das wollte. Es wäre auch egal, da Zugriffe über das API von Werbekunden auch nicht vergütet werden. Das ist eine Entscheidung von Google und seinen Werbepartnern, nicht eine der App-Programmierer.

Sofern Werbung in die Inhalte eingebettet ist, wird diese natürlich unverändert angezeigt. Die ist dann die Domäne von automatischen Spulfunktionen wie "SponsorBlock". Diese Werbung wird den Inhalte-Erstellern bei Überspringen trotzdem vergütet, da sie für die Einbindung des Sponsors beim Hochladen bezahlt werden, und nicht für das Abspielen beim Nutzer.

sie schalten zusätzlich auch weitere kostenpflichtige "Premium-Funktionen" von YouTube wie Downloads und die Nutzung der Audiospur ohne Video in der App frei.

Diese Apps "schalten" keine Funktionen in einer kostenpflichtigen App "frei". Sie implementieren eigene Funktionen (mit eigenem Entwicklungsaufwand, wovon man sich auf Github überzeugen kann), die das Gleiche tun, was in einer anderen App kostenpflichtig ist.
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[5.1.2.1.2.1.2.1] Bjoern_Koenig antwortet auf Wechseler
02.04.2024 16:00
Benutzer Wechseler schrieb:

Die "Terms of Service" für den Abruf öffentlich zugänglicher Inhalte ist Artikel 5 GG:

https://grundrechte-faq.de/informationsfreiheit-art-5-abs-1-und-2-gg/

Eine Quelle ist allgemein zugänglich, wenn sie „technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, d. h. einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen.“ (BVerfG, Beschluss vom 03.10.1969, Az. 1 BvR
46/65)

Hallo,

es gibt in Deutschland somit ein verbrieftes Grundrecht, alle Funktionen von YouTube Premium kostenlos zu nutzen? Das ist aber eine wirklich sehr flexible Auslegung der geltenden Gesetze. Viel Erfolg mit dieser juristischen Argumentation.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)
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[5.1.2.1.2.1.2.1.1] Wechseler antwortet auf Bjoern_Koenig
02.04.2024 16:35
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
es gibt in Deutschland somit ein verbrieftes Grundrecht, alle Funktionen von YouTube Premium kostenlos zu nutzen?

Es gibt ein verbrieftes Recht, alle frei zugänglichen Inhalte abzurufen. Und nur diese werden über das Public API bereitgestellt. Kein YouTube-Premium-Inhalt ist dort verfügbar. Kein Video, das per Geoblocking für die Nutzer eines bestimmten Landes gesperrt ist, kann in diesem Land abgerufen werden.

Es gibt übrigens auch Open-Source-Clients für Zattoo und Waipu, die nach einem Login mit den offiziellen Zugangsdaten genau nichts anders ermöglichen, als die Funktionen des (un)bezahlten Abos zu nutzen. Weder kann über die (nicht) bezahlte Streamzeit hinaus Inhalte abrufen werden, noch stehen Programme zur Verfügung, die nicht Bestandteil des gebuchten Paketes oder Landes sind. Genauso wenig kann über den gebuchten Speicher hinaus aufgezeichnet werden.

Und natürlich müssen alle App-Funktionen nachprogrammiert werden, die in der offiziellen App sind, auch solche die ggf. kostenpflichtig wären. Es gibt dort nur keine, da alle Funktionen dieser Dienste in der Cloud implementiert sind. Selbstverständlich fehlt die Eigenwerbung für das Upgrade auf das größte Pakete und für weitere kostenpflichtige Inhalte.

YouTube hat schlicht das Problem, dass sie triviale Funktionen einer App monetarisieren wollen. Das ist legal, aber ein Wechsel zu einer anderen App ist das eben auch. Firefox für Android spielt YouTube-Videos ebenfalls im Hintergrund ab. Und das parasitäre Geschäftsmodell von YouTube Music beruht auf der Monetarisierung hochgeladener Musik Dritter, bei komplett lächerlicher Ausschüttung an die Künstler (nicht ohne Grund hat die GEMA sich jahrelang quergestellt). Wenn's da nach mir ginge, wäre diese App (die von Google) in der EU komplett verboten.
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[5.1.2.1.2.1.2.1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf Wechseler
02.04.2024 16:51
Benutzer Wechseler schrieb:

Es gibt ein verbrieftes Recht, alle frei zugänglichen Inhalte abzurufen.

Hallo,

an welcher Stelle hindert Sie Google daran, die Inhalte frei abzurufen? Ihnen geht es nicht um die Inhalte, sondern um die Abschaltung der Werbung, mit der das kostenfreie Angebot finanziert wird. Sich hier auf das Grundgesetz zu berufen ist wirklich absurd. Das Problem ist, im Netz hat sich die Einstellung festgesetzt, dass alles prinzipiell gratis ist. Und wer sich etwas im Netz gratis nimmt, ist dann auch kein Dieb wie im wahren Leben, sondern der gute Robin Hood, der es den bösen Großkonzernen wie Google aufnimmt. Was aber viele User nicht begreifen: Am Ende schaden sie damit allen und letztendlich sich selbst, weil die Inhalte irgendwann verschwinden.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)
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[5.1.2.1.2.1.2.1.1.1.1] Lt. Spock antwortet auf Bjoern_Koenig
04.04.2024 11:56
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Benutzer Wechseler schrieb:

Es gibt ein verbrieftes Recht, alle frei zugänglichen Inhalte abzurufen.

Hallo,

an welcher Stelle hindert Sie Google daran, die Inhalte frei abzurufen? Ihnen geht es nicht um die Inhalte, sondern um die Abschaltung der Werbung, mit der das kostenfreie Angebot finanziert wird. Sich hier auf das Grundgesetz zu berufen ist wirklich absurd. Das Problem ist, im Netz hat sich die Einstellung festgesetzt, dass alles prinzipiell gratis ist. Und wer sich etwas im Netz gratis nimmt, ist dann auch kein Dieb wie im wahren Leben, sondern der gute Robin Hood, der es den bösen Großkonzernen wie Google aufnimmt. Was aber viele User nicht begreifen: Am Ende schaden sie damit allen und letztendlich sich selbst, weil die Inhalte irgendwann verschwinden.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)

Lieber Björn,

ich nehme an, Du bist ein Azubi oder Volontär, denn im Impressum bist Du nicht als Redakteur aufgeführt.

Jedenfalls zeugt es nicht von Professionalität der Redaktion, wenn man dich hier ohne fachliches Hintergrundwissen alleine werkeln lässt, um Falschinformationen aus einem subjektiven Empfinden heraus zu verbreiten. Das kann dir und teltarif schaden.

Der Einsatz eines Webeblockers ist klar vom moralischen und juristischen Blickwinkel zu differenzieren, was von dir jedoch munter vermengt wird.

Aus dem moralischen Blickwinkel stimme ich vollkommen zu und begrüße es sogar, wenn z.B. bei Spiegel, Golem oder Heise eine Paywall für redaktionelle Inhalte implementiert wird, welche ich auch regelmäßig einkaufe. Es ist dann meine bewusste Entscheidung einen Artíkel zu kaufen und zwar ohne, dass ich durch überbordende aufdringliche Werbung permanent angebettelt werde.

Der weitere Nutzen einer Paywall ist, dass sich die Redaktion mehr anstrengen muss, um auch einen hochwertigen Inhalt zu produzieren, der sich auch aktiv verkaufen lässt.

Durch das passive klickbasierte Verkaufen über Werbung wird überproportional viel Mist produziert, weil die Werbeeinnahmen unabhängig von der Qualität des Angebots immer fließen.

Das Internet wäre also wirklich erst dann frei, wenn es sich im Sinne der freien Marktwirtschaft reinigen kann und nur die Contentanbieter überleben, welche wirklich vom Nutzer nachgefragt werden. Klassisch so wie jedes Unternehmen in der realen Welt, das Güter oder Dienstleistungen für eine vorhandene Nachfrage produziert und gegen Geld aktiv verkauft. Z.B. der Handwerker, Physiotherapeut, Porsche AG, EDEKA etc.

Das Internet wäre von der Ad-Bettelei befreit. Und weil das nicht so ist wird eben analog der Aufschrift am Briefkasten "Werbung verboten" der Werbeblocker vorgeschaltet. So einfach ist das!

Bettelei ist in Deutschland nicht (mehr) strafbar, bzw. nur wenn die bettelnde Person einem anderen Straftatbestand unterfällt. Hier würde z.B. Bettelei in Verbindung mit Nötigung in Betracht kommen, was Du lieber Björn, in deinen bisherigen Aussagen zum Thema wider besseren Wissens angedeutet hast.

Ich denke es wäre besser dich von einem qualifizierten Kollegen ablösen zu lassen und evtl. fühlt sich einer der Redakteure verantwortlich klarzustellen, dass teltarif nicht die Meinung vertritt, dass der Einsatz von Werbeblockern eine kriminelle Handlung mit entsprechenden Rechtsfolgen darstellt. DANKE!
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[5.1.3] Lt. Spock antwortet auf Bjoern_Koenig
02.04.2024 22:10
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:

Wenn Sie eine Ware oder Dienstleistung beanspruchen,
ohne dafür zu bezahlen, ist das Diebstahl

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)

Diese Aussage ist vollkommen falsch:

Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Betrug ist es auch nicht

Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

und eine Urheberrechtsverletzung oder ein Verstoß gegen UWG ist es auch nicht wie das BHG festgestellt hat.

Werbeblocker verstoßen nicht gegen das Urheberrecht, da sie keine Veränderungen an der Programmsubstanz der Webseiten vornehmen und stelle auch keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG dar.

Zu behaupten die Nutzung eines Werbeblockers vollendet den Tatbestand des Diebstahls ist gar schon eine dreiste inkompetente Rechtsauffassung.

Aber hey, ich kann spaßeshalber eine negative Feststellungsklage in Form einer Selbstanzeige bei der StA platzieren und auf dich verweisen. Man wird ja nicht alle Tage als Dieb verleumdet
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[5.1.3.1] Bjoern_Koenig antwortet auf Lt. Spock
02.04.2024 23:44
Benutzer Lt. Spock schrieb:

Diese Aussage ist vollkommen falsch:

Hallo,

Ich installiere eine App mit dem Ziel mir kostenlosen Zugang zu einer Dienstleistung zu verschaffen, von der ich genau weiß, dass sie kostenpflichtig ist. Ich will mich nicht über juristische Spitzfindigkeiten streiten, aber in meinen Augen sieht das doch stark nach einer betrügerischen Absicht aus. Und es sieht auch stark danach aus, als ob ich mir einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen will (nämlich den Anbieter für seine Dienstleistung nicht zu bezahlen und das Geld dafür lieber in meiner eigenen Tasche zu behalten). Das ist zumindest, was die meisten Menschen in ihrem persönlichen Rechtsempfinden aus diesem konkreten Sachverhalt heraus interpretieren dürften. Ich persönliche finde alleine die Vorstellung, dass man versucht zu rechtfertigen, das Internet sei eine Art Selbstbedienungsladen, wo Regeln der realen Welt nicht gelten, schon mehr als problematisch. Insbesondere wenn man ein solches Verhalten noch darstellt, als ob man damit selbst der Gute sei. Das ist auch eine sehr unschöne Entwicklung.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)
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[5.1.3.1.1] Lt. Spock antwortet auf Bjoern_Koenig
03.04.2024 12:24
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Benutzer Lt. Spock schrieb:

Diese Aussage ist vollkommen falsch:

Hallo,

Ich installiere eine App mit dem Ziel mir kostenlosen Zugang zu einer Dienstleistung zu verschaffen, von der ich genau weiß, dass sie kostenpflichtig ist.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)

Und genau hier liegt der Denkfehler bzw. die Verleumdung!
Es ist wird eben gerade nicht unter Umgehung einer Bezahlschranke auf das kostenpflichtige Angebot von YT zugegriffen.

Nur mal so nebenbei: Google löscht Milliarden Browser-Daten, weil der Inkognito-Modus gar nicht so privat ist und es droht trotzdem noch eine Milliardenstrafe.

Nachdem klar ist, dass alternative YT-Clients bzw. Adblocker rechtlich unbedenklich sind, muss man sich auch moralisch keine Gedanken machen, weil Google selbst die Rechte der User mit Füßen tritt.
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[5.1.3.1.1.1] Dick Jones antwortet auf Lt. Spock
03.04.2024 12:35
Was für ein Quark. Du hast gerade sogar selber das Wort "kostenpflichtig" benutzt. Du weißt also, dass die Dienstleistung YouTube Premium kostenpflichtig ist. Nutzt aber eine alternative App um diese Kosten zu umgehen. Sich da mit einer Bezahlschranke rausreden zu wollen ist echt arm.

Benutzer Lt. Spock schrieb:

Und genau hier liegt der Denkfehler bzw. die Verleumdung! Es ist wird eben gerade nicht unter Umgehung einer Bezahlschranke auf das kostenpflichtige Angebot von YT
zugegriffen.
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[5.1.3.1.1.1.1] Lt. Spock antwortet auf Dick Jones
03.04.2024 14:59

einmal geändert am 03.04.2024 15:08
Benutzer Dick Jones schrieb:
Was für ein Quark. Du hast gerade sogar selber das Wort "kostenpflichtig" benutzt. Du weißt also, dass die Dienstleistung YouTube Premium kostenpflichtig ist. Nutzt aber eine alternative App um diese Kosten zu umgehen. Sich da mit einer Bezahlschranke rausreden zu wollen ist echt arm.
>

Verständnisproblem: Ich umgehe nicht rechtswidrig eine Bezahlschranke, um damit kostenpflichtige Inhalte ohne Bezahlung zu nutzen. Funktioniert mit SponsorBlock auch überhaupt nicht, weil das einfach ausgedrückt eine von Usern gepflegte Datenbank ist und man damit lediglich die Werbung überspringt, welche in der DB zum Video dokumentiert ist. Quasi nix anderes, als ein Werbeprospekt ungelesen aus dem Briefkasten in die Mülltonne zu kloppen.

Das Geilste ist, dass man Sponsorblock im chrome web store offiziell als Erweiterung runterladen kann:

https://chromewebstore.google.com/detail/sponsorblock-f%C3%BCr-youtube/mnjggcdmjocbbbhaepdhchncahnbgone?pli=1


Allerdings wundert mich die leidenschaftliche Verteidigung von Google durch teltarif nicht! Die ganze Seite ist von Google durchseucht. Die 191 Anfragen an Drittanbieter sind zu fast 100% an Google-Services. Die fehlende Content Security spricht für sich.


HTTPS als Voreinstellung: ✅ Ja
Content Security Policy: ❌ fehlt
Referrer Policy: ❌ Referrers werden übermittelt
Cookies: 2 (2 First-Party; 0 Third-Party)
Anfragen an Drittanbieter: 191 Anfragen an 18 einzigartige Hosts
IP-Adresse: 2a01:4f8:1c0c:82cc::1

Fazit: Da ruft der Dieb haltet den Dieb 😂😂
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[5.1.3.1.1.1.1.1] Dick Jones antwortet auf Lt. Spock
03.04.2024 15:20

einmal geändert am 03.04.2024 15:31
Es ist vollkommen irrelevant, ob es eine Bezahlschranke gibt oder nicht. Du nutzt YouTube und Dir ist ebenfalls vollkommen klar, dass die Bereitstellung dieses Dienstes Geld kostet. YouTube ist so freundlich, Usern diesen Dienst kostenlos im Gegenzug für das Anschauen von Werbung anzubieten. Alternativ eben ein Abo von YouTube-Premium. Mit der Nutzung einer "inoffiziellen" App umgehst Du die Werbung und das kostenpflichtige Abo, Du verstößt gegen die Geschäftsbedingungen von YouTube. Du beziehst die kostenpflichtige Dienstleistung YouTube ohne dafür zu zahlen und ohne Werbung zu schauen. Und nein, das ist nicht das Gleiche wie ein Werbeprospekt wegschmeißen. Das ist vielmehr wie sich durch die Hintertür ins Kino schleichen ohne ein Ticket zu lösen. All das hat auch überhaupt nichts mit Trackern auf Websites zu tun. Diese Art sich zu rechtfertigen ist einfach nur nervig. Generell sollte man solche Schnorrer komplett aus der virtuellen Welt aussperren.

Benutzer Lt. Spock schrieb:

Verständnisproblem: Ich umgehe nicht rechtswidrig eine Bezahlschranke, um damit kostenpflichtige Inhalte ohne Bezahlung zu nutzen. Funktioniert mit SponsorBlock auch überhaupt nicht, weil das einfach ausgedrückt eine von Usern gepflegte Datenbank ist und man damit lediglich die Werbung überspringt, welche in der DB zum Video dokumentiert ist. Quasi nix anderes, als ein Werbeprospekt ungelesen aus dem
Briefkasten in die Mülltonne zu kloppen.
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[5.1.3.1.1.1.1.1.1] Wechseler antwortet auf Dick Jones
03.04.2024 15:33
Benutzer Dick Jones schrieb:
Es ist vollkommen irrelevant, ob es eine Bezahlschranke gibt oder nicht.

Rechtlich ist das relevant, da nur Inhalte hinter einer Bezahlschranke gesetzlich besonders geschützt sind.

Du nutzt YouTube und Dir ist ebenfalls vollkommen klar, dass die Bereitstellung dieses Dienstes Geld kostet.

Das ist rechtlich irrelevant.

YouTube ist so freundlich,

Das ist rechtlich auch irrelevant.

Usern diesen Dienst kostenlos im Gegenzug für das Anschauen von Werbung anzubieten.

Das erfüllt nicht die Definition von "kostenlos".

Alternativ eben ein Abo von YouTube-Premium.

Es gibt eine kostenpflichtige App. Die muss man nicht nutzen.

Mit der Nutzung einer "inoffiziellen" App umgehst Du die Werbung und das kostenpflichtige Abo,

Das ist rechtlich erlaubt.

Du verstößt gegen die Geschäftsbedingungen von YouTube.

Nur wenn man diesen wirksam zugestimmt hat.

Du beziehst die kostenpflichtige Dienstleistung YouTube ohne dafür zu zahlen

Oben war sie noch "kostenlos". Du widersprichst dir selbst.

und ohne Werbung zu schauen. Und nein, das ist nicht das Gleiche wie ein Werbeprospekt wegschmeißen.

Ja, das glaubt die Werbebranche: Sie hätte ein "Grundrecht auf Tracking". Seit der Zeit der ersten öffentlichen Klos (Litfaßsäulen) wird aber nur die Schaltung von Werbung vergütet, und nicht das Ansehen durch die Klobenutzer.

Und auf diesem Irrtum beruht dein komplette irrige Argumentationskette.

Ja, Googles Werbegeschäftsmodell beruht auf Klickbetrug. Aber der ist nicht gesetzlich eben nicht besonders geschützt.
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[5.1.3.1.1.1.1.1.1.1] Dick Jones antwortet auf Wechseler
03.04.2024 15:49
Es erfordert schon ein gewaltiges Maß an Unverschämtheit, sich eine Dienstleistung zu erschnorren, sich dann juristisch dafür rauszureden und den Anbieter dieser Dienstleistung am Ende noch als Betrüger dazustellen. Für so ein Verhalten fehlt mir ehrlich gesagt jedes Verständnis. Und ehrlich gesagt habe ich auch keine Lust, mit solchen Charakteren weiter zu diskutieren.

Benutzer Wechseler schrieb:

Ja, Googles Werbegeschäftsmodell beruht auf Klickbetrug. Aber
der ist nicht gesetzlich eben nicht besonders geschützt.
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[5.1.3.1.1.1.1.1.1.1.1] Wechseler antwortet auf Dick Jones
03.04.2024 16:01
Benutzer Dick Jones schrieb:
Es erfordert schon ein gewaltiges Maß an Unverschämtheit,

Ist juristisch nicht relevant.

sich eine Dienstleistung zu erschnorren,

Das wäre nur der Fall, wenn Requests mit HTTP 402 beantwortet würden.

sich dann juristisch dafür rauszureden

Der Artikel heißt "Sind alternative YouTube-Apps illegal"?

Illegal hat eine eindeutig juristische Definition.

und den Anbieter dieser Dienstleistung am Ende noch als Betrüger dazustellen.

Der Anbieter hat ein spezifisches Werbe-Geschäftsmodell und verspricht anders als herkömmliche Werbevermarkter, dass Anzeigenkunden nur das zahlen müssen, was auch geklickt wird. (Dass diese Klicks dann manchmal von Bots kommen, ist weithin bekannt.)

Kann man so machen, aber dieses "innovative" Geschäftsmodell ist eben juristisch nicht geschützt, im Gegenteil ist gesetzlich durch die DGVSO sogar stark eingeschränkt, da Tracking in EU politisch nicht erwünscht ist.

Darüber kann man sich jetzt öffentlich lautstark beschweren, die Rechtslage dazu jedoch ist klar und eindeutig.
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[5.1.3.1.1.1.1.1.1.1.2] Thimen antwortet auf Dick Jones
03.04.2024 16:48
Wexler ist halt ein Troll, wie jeder seiner Beiträge zeigt.
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[5.1.3.1.1.1.1.1.1.1.2.1] Lt. Spock antwortet auf Thimen
03.04.2024 19:11

einmal geändert am 03.04.2024 19:23
Benutzer Thimen schrieb:
Wexler ist halt ein Troll, wie jeder seiner Beiträge zeigt.

Nö, Wechseler schreibt wie es ist, da machste nix!

Es steht jedem Anbieter frei, der seine Angebote öffentlich an die Allgemeinheit richtet, diese auschließlich hinter eine Bezahlschranke zustellen oder entsprechende Maßnahme gegen Werbeblocker zu ergreifen. Google macht beides, so whats the problem?

Der Vergleich mit demKino und der Hintertür ist ebenfalls vollkommen daneben, da lacht jeder Jurastudent im ersten Semester darüber. Der Vergleich wäre richtig, wenn der Eintritt kostenlos wäre und am Eingang eine Spendenbüchse aufgestellt wäre, in die man einen Obulus einwerfen kann oder aber auch nicht.

Wer will kann sich das Hirn mit Werbung zu Brei glotzen und der Datenprostitution frönen, ist halt nur für harte Jungs und nix für so ängstliche Mädchen wie mich.

Hier kann jeder selber testen:
https://d3ward.github.io/toolz/adblock.html

Mein Ergebnis mit PiHole oder NextDNS: 97% und alles funktioniert
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[…1.3.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] Dick Jones antwortet auf Lt. Spock
03.04.2024 19:27
Stellen wir uns die Bezahlschranke mal als verschlossene Tür eines Ladens vor. Und in den Laden kommt man nur rein, wenn man vorher eine Eintrittsgebühr bezahlt. Jetzt lässt der Händler aber die Ladentür offen, weil er gerne möchte, dass jeder in seinen Laden kommt und da einkauft. Die offene Tür verstehen dann Schnorrer wie Du als Aufforderung, nicht nur in den Laden zu gehen, sondern sich auch gleich die Ware ohne Bezahlung mitzunehmen.

Benutzer Lt. Spock schrieb:

Es steht jedem Anbieter frei, der seine Angebote öffentlich an die Allgemeinheit richtet, diese auschließlich hinter eine Bezahlschranke zustellen oder entsprechende Maßnahme gegen Werbeblocker zu ergreifen. Google macht beides, so whats the
problem?
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[…3.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] Wechseler antwortet auf Dick Jones
04.04.2024 00:00
Benutzer Dick Jones schrieb:
Stellen wir uns die Bezahlschranke mal als verschlossene Tür eines Ladens vor.

Die Bezahlschranke nennt sich "Kasse", nicht "Tür".
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] Dick Jones antwortet auf Wechseler
04.04.2024 00:18
Bei der Bezahlschranke geht es darum, überhaupt Zugang zu einem Dienst zu bekommen. Um im Laden an die Kasse zu kommen, muss ich erstmal in den Laden rein. Die Bezahlschranke auf der Homepage einer Website hindert mich daran, die Website mit dem Artikelinhalt "zu betreten". Also ja, die Bezahlschranke ist die Tür durch die ich als Kunde gehen darf, wenn ich bezahlt habe.

Aber um beim konkreten Fall des Schnorrers zu bleiben: Er ist an der Schranke vorbei in den Laden gegangen und ist dann mit der Ware an der Kasse vorbei raus ohne zu zahlen.

Benutzer Wechseler schrieb:

Die Bezahlschranke nennt sich "Kasse", nicht "Tür".
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[…3.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2] Lt. Spock antwortet auf Dick Jones
04.04.2024 09:30
Benutzer Dick Jones schrieb:
Stellen wir uns die Bezahlschranke mal als verschlossene Tür eines Ladens vor. Und in den Laden kommt man nur rein, wenn man vorher eine Eintrittsgebühr bezahlt. Jetzt lässt der Händler aber die Ladentür offen, weil er gerne möchte, dass jeder in seinen Laden kommt und da einkauft. Die offene Tür verstehen dann Schnorrer wie Du als Aufforderung, nicht nur in den Laden zu gehen, sondern sich auch gleich die Ware ohne Bezahlung mitzunehmen.


Ich frage mich, ob Du diesen Schwachsinn wirklich glaubst!?

Erst wenn ein Interessent im Laden mit einem konkreten Kaufangebot sich meldet und der Verkäufer dieses Kaufangebot annimmt, kommt ein Kaufvertrag zustande. Das setzt aber voraus, dass die Ware mit einem Preis gekennzeichnet ist. Eine platzierte Werbung zu konsumieren ist aber kein Kaufangebot im Sinne eines Preises welcher bei Vetragsannahme an einer Kasse zu bezahlen ist und aus dem Grund sind Werbeblocker auch keine Software, um eine "Bezahlschranke" auszuhebeln.

Die Gerichte bis zum BHG sind da eindeutig in den Urteilsbegründungen, dass Werbeblocker zulässig sind. Deine wiederholten unsubstantiierten Animositäten dazu kann man zur Kenntnis nehmen, sind aber vollkommen irrelevant.

Ich wiederhole: Es steht z.B. teltarif frei mich wegen der Nutzung eines Werbeblockers z.B. wegen Diebstahl zu verklagen und darüber hier zu berichten. Ihr könnt dazu ja einen Stuhlkreis bilden.

Bin mit echter Mailadresse und richtigem Namen registriert. Es wird aber schon daran scheitern, dass die Rechtsgrundlage dafür fehlt über die IP an eine ladungsfähige Adresse zu kommen.

Man sollte aber dabei bedenken, dass wenn man öffentlich in einem Forum zum Meinungsaustausch u.a. von namentlich bekannten teltarif-Redakteuren willkürlich des Diebstahls bezichtigt wird oder als Schnorrer beleidigt, dass der Schuss schnell nach hinten losgehen kann ;-)

Vielleicht werde ich das einfach mal an der entsprechenden Stelle melden...
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.1] Dick Jones antwortet auf Lt. Spock
04.04.2024 11:07
Junge, Du bist ein Schnorrer. Das ist schlicht eine Tatsachenfeststellung und keine Verleumdung. Es gibt bestimmt den einen oder anderen User, der Werbeblocker oder eine illegale App benutzt, was auch immer. Aber wer ist denn bitteschön dermaßen blöd, damit öffentlich anzugeben und im Forum des Webseitenbetreibers vor allen rauszuhauen, dass man gegen seine AGB verstößt? Da muss man doch wirklich nicht dabei gewesen sein, als der liebe Gott den IQ verteilt hat.

Benutzer Lt. Spock schrieb:

Vielleicht werde ich das einfach mal an der entsprechenden
Stelle melden...
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.1] Lt. Spock antwortet auf Dick Jones
05.04.2024 15:17

einmal geändert am 05.04.2024 15:30
Benutzer Dick Jones schrieb:
Junge, Du bist ein Schnorrer. Das ist schlicht eine Tatsachenfeststellung und keine Verleumdung. Es gibt bestimmt den einen oder anderen User, der Werbeblocker oder eine illegale App benutzt, was auch immer. Aber wer ist denn bitteschön dermaßen blöd, damit öffentlich anzugeben und im Forum des Webseitenbetreibers vor allen rauszuhauen, dass man gegen seine AGB verstößt? Da muss man doch wirklich nicht dabei gewesen sein, als der liebe Gott den IQ verteilt hat.


Diebstahl als Tatsachenfeststellung lol, ich dachte immer dass solche Feststellungen nur von einem Richter getroffen werden können. Jetzt übernehmen das schon die Querdenker in den Foren.

Ja warum sollte ich nicht zugeben einen Adblocker zu benutzen? Laut BGH ist das zulässig. Ich fahre auch mit einem Führerschein Auto, ist ebenfalls zulässig.

Auch das BSI hat hierzu eine eindeutige Meinung:

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Updates-Browser-Open-Source-Software/Der-Browser/Adblocker-Tracking/adblocker-tracking_node.html

Hinweis vom BSI: Das Einblenden von Werbung zur Finanzierung des Online-Angebots ist auch beim Einsatz von Ad-Blockern möglich, wenn die Werbung direkt auf dem Webserver des Webseiten-Betreibers gespeichert und nicht auf einem externen Adserver nachgeladen wird. Der Webseiten-Betreiber hat dabei selbst die technische Kontrolle und kann geeignete Sicherheitsmaßnahmen unmittelbar umsetzen.

Teltarif verlinkt hier über 70 externe Server für Werbung. Woher soll ich als Konsument wissen, was gut und was böse ist?

Vielleicht einfach mal den eigenen IQ überprüfen ,-)

PS: Mir sind keine Verfahren oder Urteile bekannt, bei denen ein Webseitenbetreiber einen Endkunden wegen der Nutzung eines Adblockers verklagt hat.

Als Konsument von einem Webseitenbetreiber dafür verklagt zu werden wäre vom Eigenmarketing quasi ein Träumchen :-))
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[…1.3.1.1.1.1.1.1.1.2.1.2] Wechseler antwortet auf Lt. Spock
03.04.2024 21:48
Benutzer Lt. Spock schrieb:
Es steht jedem Anbieter frei, der seine Angebote öffentlich an die Allgemeinheit richtet, diese auschließlich hinter eine Bezahlschranke zustellen oder entsprechende Maßnahme gegen Werbeblocker zu ergreifen. Google macht beides, so whats the problem?

Die wirksamste Maßnahme gegen Blocker ist die datenschutzkonforme Auslieferung von Werbung. Der regelmäßigen DKB, DAB+ und Waipu-Werbeartikel werden garantiert auch bei jedem Nutzer von Werbeblockern vollständig angezeigt. Genauso gilt das auch jeden in YouTube-Videos eingebetteten Werbespot, wo der Werbeschaltende nicht erfährt, wie oft dieser angesehen wurde.

Es geht beim Beschweren immer Tracking, weil das Google/Doubleclick-Geschäftsmodell eben auf in der EU politisch unerwünschten Nutzerüberwachung fußt. Es gibt kein Recht auf Googles Geschäftsmodell.
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[5.1.3.1.2] hruprecht antwortet auf Bjoern_Koenig
05.04.2024 01:47
Ich will mich nicht über juristische Spitzfindigkeiten streiten, aber in meinen Augen sieht das doch stark nach einer betrügerischen Absicht aus. Und es sieht auch stark danach aus, als ob ich mir einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen will (nämlich den Anbieter für seine Dienstleistung nicht zu bezahlen und das Geld dafür lieber in meiner eigenen Tasche zu behalten).

Lieber Herr König,
ich verstehe Ihre Argumentation. Ich möchte aber zu bedenken geben: aus wirtschaftlichen Gründen gehen viele Leute in eine Bücherei. Man verschafft sich einen wirtschaftlichen Vorteil - die Bücherei kauft 1 Exemplar der Computerzeitung (Chip, c't etc.) und jeder Besucher kann es lesen. Wenn man das Stück (Computermagazin, Fotomagazin, Nachrichtenmagazin wie Spiegel) nicht ausleiht, kann man es sogar im Lesesaal OHNE Mitgliedsgebühr an die städt. Bücherei lesen. Der eine Test über das gewünschte Kamera-Objektiv von Sigma/Sony etc. kann am bibliothekseigenen Kopierer gegen kleine Gebühr sogar vervielfältigt werden.

Meine Patenkinder gehen in der Grundschule organisiert in die Bücherei um sie ans Lesen und Buchausleihen heranzuführen. Zum einen muss man nicht alles am Tab/PC/Notebook machen sondern man kann auch Papier nutzen. Und die Bücherei sortiert bei den Tageszeitungen sogar die Werbebeilagen aus :-)

Der Vorteil - welcher man den Kindern vermitteln will - ist: Lest mehr!, leiht Bücher aus und spart Euer Taschengeld. Statt nur ein/zwei Bücher teuer zu kaufen könnt ihr viele Bücher kostenlos und bequem lesen und Euch bilden.

Ich will daraufhinweisen, dass oft viele Aspekte eine Rolle spielen.

Ich persönliche finde alleine die Vorstellung, dass man versucht zu rechtfertigen, das Internet sei eine Art Selbstbedienungsladen, wo Regeln der realen Welt nicht gelten, schon mehr als problematisch.

Also in der realen Welt "bedient" man sich seit vielen Jahrzehnten in der Bücherei "selber" und liest ohne zusätzlich zu zahlen.

Und in der "realen Welt" vor dem Internet war es bei meinem Studium üblich im Copyshop ganze Bücher zu kopieren. Die "Selbstbedienung" gab es schon sehr lange vorher. Nur ohne IP-Protokollierung und zentrale Datenspeicherung konnte das niemand ahnden. Das ist der wesentliche Unterschied zu heute. Und sie konnten nicht einen ganzen Studiengang zivilrechtlich "verklagen", da wären keine Absolventen übrig geblieben.
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[5.2] Belizard antwortet auf 56hde4mm
03.04.2024 11:46
Das so etwas moralisch natürlich nicht in Ordnung ist, da man Leistungen, die man sehr mag, in Anspruch nimmt, ohne dafür zu bezahlen, steht auf einem anderen Blatt. Das muss man mit sich selbst ausmachen.

Bei einem Konzern wie Google, der auf Datenschutz abseits vom Frontend scheixx und eure Daten an jeden Gauner verkauft, von Moral zu faseln ist schon reichlich schräg ;).

Die Konzernhörigkeit hier ist immer wieder belustigend.
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[5.2.1] 56hde4mm antwortet auf Belizard
03.04.2024 11:54
Benutzer Belizard schrieb:
Bei einem Konzern wie Google, der auf Datenschutz abseits vom Frontend scheixx und eure Daten an jeden Gauner verkauft, von Moral zu faseln ist schon reichlich schräg ;).

Wenn ich Probleme mit Google oder anderen Unternehmen beziehungsweise ihrer Geschäftspolitik habe, dann nutze ich deren Dienste nicht. Ist ganz einfach.

Wenn ich deren Dienste aber so toll finde, dass ich sie unbedingt nutzen möchte, dann habe ich dafür auch das zu bezahlen, was verlangt wird. Bei YouTube würde das bedeuten, dass ich YouTube Premium abonniere oder aber Werbung erdulde.

Ganz davon zu schweigen natürlich, dass ein Großteil der Werbeerlöse von Google an die Ersteller des Contents weitergegeben werden und die davon leben.

Die Konzernhörigkeit hier ist immer wieder belustigend.

Belustigend oder eher traurig finde ich die Einstellung, Leistungen die man mag in Anspruch zu nehmen, aber dann nicht dafür bezahlen zu wollen. Das sagt viel über denjenigen aus, der so etwas tut.
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[5.2.2] Dick Jones antwortet auf Belizard
03.04.2024 11:56
Konzernhörigkeit. Bei manchen Leuten reicht schon ein Wort um zu wissen, in welchem politischen Lager man sie einordnen kann. Du bist bestimmt auch so einer, der auf seiner eigenen Schleimspur hinter Habeck ausrutscht.

Benutzer Belizard schrieb:

Bei einem Konzern wie Google, der auf Datenschutz abseits vom Frontend scheixx und eure Daten an jeden Gauner verkauft, von Moral zu faseln ist schon reichlich schräg ;).

Die Konzernhörigkeit hier ist immer wieder belustigend.
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[6] Thimen antwortet auf Lt. Spock
04.04.2024 06:31
Am besten investiert man in YouTube Premium. Da ist man auf der sicheren Seite.
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[6.1] Lt. Spock antwortet auf Thimen
04.04.2024 09:32

einmal geändert am 04.04.2024 14:20
Benutzer Thimen schrieb:
Am besten investiert man in YouTube Premium. Da ist man auf der sicheren Seite.

Ich bin mit PiHole, NextDNS und SponsorBlock vor jedem ordentlichen Gericht immer auf der sicheren Seite ;-)

Und hier das neueste Mätzchen von Tante Gugel:

https://www.golem.de/news/nutzerbeschwerden-googles-vpn-app-sabotiert-dns-einstellungen-unter-windows-2404-183832.html#cmts