Benutzer kane153 schrieb:
wurde schon durch ein früheres gerichtsurteil verboten. interessiert aber so manchen anbieter nicht. z b freenet. habe ich selbst vor ein paar tagen erlebt. aber wer fängt wegen 20 euros einen prozess an?
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, so habe ich das einmal gelernt und daran hat sich nichts geändert.
Bei mir ist es ebenfalls Blau und Handyvertrag, die das nicht begreifen wollen.
Entsteht mir hierdurch zusätzlicher Aufwand, stelle ich das mit 100€ pro 1/2 Stunde in Rechnung, dann wird die Missachtung des Willens und des Gerichts vielleicht enden.