Benutzer Horstmann schrieb:
"Nach Auffassung der Verbraucherschützer beginnt die Kündigungsfrist, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss, also bereits mit der Auftragsbestätigung des Glasfasernetzbetreibers".
Ist das auch streitig?
Anscheinend schon. Klar ist auf jeden Fall: Der Kündigungsverzicht im TKG geht nur maximal zwei Jahre.
Entweder die Laufzeit beginnt vor Fertigstellung zu laufen, dann endet sie spätestens zwei Jahre später. Oder sie beginnt noch nicht, dann kann der Kunde aber vor Beginn wieder zurücktreten.
Die DG hätte gerne, dass Kunden solange an sie festgenagelt sind, bis sie zwei Jahre lang Leistungen erbracht haben. Den Zeitpunkt der Leistung wählt die DG nach Belieben. Das ansich benachteiligt schon den Vertragspartner.