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Eigentümer vergessen?


06.10.2023 19:13 - Gestartet von hypnorex
Nicht, dass ich in Zukunft um die 20 Euro für TV bei Vodafone zahlen möchte, aber wieso wird hier nur von Mietern geschrieben?
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[1] Belizard antwortet auf hypnorex
06.10.2023 19:27
Benutzer hypnorex schrieb:
Nicht, dass ich in Zukunft um die 20 Euro für TV bei Vodafone zahlen möchte, aber wieso wird hier nur von Mietern geschrieben?

Weil Eigentümer nicht betroffen sind, für die gab's kein "Zwangskabel".
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[1.1] hypnorex antwortet auf Belizard
06.10.2023 19:42
Benutzer Belizard schrieb:
Weil Eigentümer nicht betroffen sind, für die gab's kein "Zwangskabel".

Natürlich gibt es für mich als Eigentümer derzeit noch "Zwangskabel". Wir haben uns geeinigt, dass es zum 31.12.23 gekündigt wird.
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[1.1.1] Chris111 antwortet auf hypnorex
07.10.2023 09:45

einmal geändert am 07.10.2023 09:47
Benutzer hypnorex schrieb:
Benutzer Belizard schrieb:
Weil Eigentümer nicht betroffen sind, für die gab's kein "Zwangskabel".

Natürlich gibt es für mich als Eigentümer derzeit noch "Zwangskabel". Wir haben uns geeinigt, dass es zum 31.12.23 gekündigt wird.

Und kommen die Eigentümer dann auch ihrer Pflicht nach, den Mietern mitzuteilen, dass Fernsehen nicht mehr Bestandteil der Mietnebenkosten ist?
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[1.1.1.1] hypnorex antwortet auf Chris111
07.10.2023 09:53
Benutzer Chris111 schrieb:
Und kommen die Eigentümer dann auch ihrer Pflicht nach, den Mietern mitzuteilen, dass Fernsehen nicht mehr Bestandteil der Mietnebenkosten ist?
Es wurde jedenfalls so beschlossen, dass sich die jeweiligen Eigentümer darum kümmern müssen.
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[1.1.2] Wechseler antwortet auf hypnorex
09.10.2023 08:56
Benutzer hypnorex schrieb:
Benutzer Belizard schrieb:
Weil Eigentümer nicht betroffen sind, für die gab's kein "Zwangskabel".

Natürlich gibt es für mich als Eigentümer derzeit noch "Zwangskabel". Wir haben uns geeinigt, dass es zum 31.12.23 gekündigt wird.

Das ist kein "Zwangskabel". Der Gemeinschaftsvertrag ist etwas, das die WEG jederzeit beschließen kann und konnte und auch weiterhin behalten und nutzen kann. Nur die Umlagefähigkeit auf Mieter entfällt, künftig ist das eben das Privatvergnügen der Wohnungseigentümer.

Von der Nebenkosten-Zwangsumlage waren nur Mieter betroffen, und die endet erst am 30.06.2024.
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[1.1.2.1] hypnorex antwortet auf Wechseler
09.10.2023 09:04
Benutzer Wechseler schrieb:
Das ist kein "Zwangskabel". Der Gemeinschaftsvertrag ist etwas, das die WEG jederzeit beschließen kann und konnte und auch weiterhin behalten und nutzen kann. Nur die Umlagefähigkeit auf Mieter entfällt, künftig ist das eben das Privatvergnügen der Wohnungseigentümer.

Von der Nebenkosten-Zwangsumlage waren nur Mieter betroffen, und die endet erst am 30.06.2024.

Das klingt logisch, nur in der Praxis wurde halt immer der Gemeinschaftsvertrag beschlossen.

Wenn es keinen Vertrag mehr mit Vodafone gibt, wie wird denn in Zukunft festgelegt, dass Vodafone das Haus versorgt? Das könnte dann ja auch eine Konkurrenz Firma machen?
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[1.1.2.1.1] Wechseler antwortet auf hypnorex
09.10.2023 09:14
Benutzer hypnorex schrieb:
Benutzer Wechseler schrieb:

Von der Nebenkosten-Zwangsumlage waren nur Mieter betroffen, und die endet erst am 30.06.2024.

Das klingt logisch, nur in der Praxis wurde halt immer der Gemeinschaftsvertrag beschlossen.

Der kann auch weiterhin beschlossen werden. Da hat sich für Eigentümer genau nichts geändert. Wenn die WEG eine Fassadensanierung oder den Einbau neuer Fenster beschließt, bezahlt der Wohnungseigentümer diese auch. Seine Mieter hingegen nicht.

Wenn es keinen Vertrag mehr mit Vodafone gibt, wie wird denn in Zukunft festgelegt, dass Vodafone das Haus versorgt? Das könnte dann ja auch eine Konkurrenz Firma machen?

An der Stelle hat sich gesetzlich rein gar nichts geändert. Außer dass individuelle WEGs weiterhin individuelle (Mehrheits-)Beschlüsse darüber fassen, wer ggf. einen Gestattungsvertrag bekommt.
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[1.1.2.1.1.1] berniewet antwortet auf Wechseler
12.10.2023 13:34
In unserer WEG, die sowohl Mieter, als auch selbstnutzende Eigentümer beinhaltet, wird der Hausvertrag mit Vodafone fortgesetzt, wobei jedem einzelnen Eigentümer (angeblich!) ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, was abzuwarten bleibt.

Kündigt ein Vermieter seinen Anschluss nicht, bleibt er natürlich auf den Kosten sitzen, egal, ob sein Mieter ab dem 01.07.2024 weiter darüber Kabel-TV schaut (ggf. auch unbewusst "schwarz") oder nicht.
Weitergeben darf der Vermieter die Kosten dafür allerdings natürlich nicht mehr.