Thread
Menü

Dieses Urteil finde ich absolut zutreffend


07.09.2023 18:06 - Gestartet von justii
Seit Jahren predigt man uns das Märchen von der flächendeckenden Mobilfunkversorgung, des es so nicht gibt. Trotzdem liegen die Preise speziell bei den drei deutschen Netzbetreibern im oberen Bereich der Länderliste. Man kassiert also gutes Geld von den Kunden, man kassiert Förderung vom Staat und spart sich trotzdem jeden nur möglichen Mobilfunkmasten/-sender der irgendwie vertretbar einzusparen geht. Und wenn ein Defekt vorliegt, dann ist dies das Problem des Kunden und man tut so, als könne man mit einem Hinauszögern wirklich Geld sparen. Tatsächlich dürfte es aber so sein, dass die auf weiter Front steigenden Preise in allen Bereichen auch die Reparaturen von Mobilfunkmasten/-sendern immer teurer werden lassen, je länger man wartet.
Jegliche Argumentation den Schaden (noch) nicht so schnell wie möglich zu beheben ist also am Ende Unfug und selbstverständlich steht den Nutzern eine Entschädigung zu wenn eine mangelfrei angebotene Leistung gekauft und bezahlt, diese aber mangelhaft angeboten wird. Meines Erachtens in allen Fällen, in denen eine größere Mobilfunklücke besteht. Alle Flecken wird man nie ausmerzen können, aber alles was größer als 1 Quadratkilometer ist, sollte entsprechend behandelt werden. Erst wenn es richtig schmerzt werden die Netzbetreiber das tun, was sie seit Jahren versprechen. Nämlich ein "flächendeckendes" Netz bereitstellen.
Menü
[1] Muraun antwortet auf justii
07.09.2023 20:18
Du hast keine Logik in deiner Aussage, nur wüste Behauptungen.

Der Netzbetreiber sagte, der Handymast war überlastet. Und ein neuer Handymast zu errichten dauert zwischen 9-48 Monate. Wie soll da kurzfristig eine Lösung gefunden werden?

Lass das Urteil ausnutzen: 1.000 Leute geben mir ihre Handys mit einem 5.99€ Vertrag zum Telefonieren und die lege ich in einer Kiste neben dem Fahrradschuppen.
Alle Handys bauen regelmäßig und automatisch Telefonverbindungen auf. So ein Handymast schafft auf einem ca. 200-400 Gespräche?
Weil die anderen 600-800 Handys aber nicht telefonieren können, bekommen wir zusammen ca. 1.6 Mio Euro (= 600*2.800€). Damit kann sich jeder von uns auf die Schnelle mal 1.000€ verdienen.

Damit habe ich eine Gelddruckmaschine erfunden. Wer macht mit?
Menü
[1.1] justii antwortet auf Muraun
07.09.2023 22:59
Benutzer Muraun schrieb:
Du hast keine Logik in deiner Aussage, nur wüste Behauptungen.

Das ist eine Behauptung vollkommen ohne jede Logik.


Der Netzbetreiber sagte, der Handymast war überlastet. Und ein neuer Handymast zu errichten dauert zwischen 9-48 Monate. Wie soll da kurzfristig eine Lösung gefunden werden?

Lass das Urteil ausnutzen: 1.000 Leute geben mir ihre Handys mit einem 5.99€ Vertrag zum Telefonieren und die lege ich in einer Kiste neben dem Fahrradschuppen.
Alle Handys bauen regelmäßig und automatisch Telefonverbindungen auf. So ein Handymast schafft auf einem ca.
200-400 Gespräche?
Weil die anderen 600-800 Handys aber nicht telefonieren können, bekommen wir zusammen ca. 1.6 Mio Euro (= 600*2.800€). Damit kann sich jeder von uns auf die Schnelle mal 1.000€ verdienen.
Ein Handymast ist nicht von heute auf morgen überlastet und es legen auch nicht 1000 Leute ihr Handy in eine Kiste bzw. es legt niemand 1000 Handys in eine Kiste um Mobilfunkbetreiber abzuzocken. So ein Szenario ist schlichtweg konstruierter Blödsinn.

Für so eine Überlastung gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder die Überlastung hat sich schon länger angekündigt und der Netzbetreiber hat vorsätzlich den Ausbau unterlassen oder aber ganz einfach verpennt oder es ist ein anderer Mobilfunkmast ausgefallen. Für solche Fälle gibt es mobile Funkmasten, wie sie auch bei Großveranstaltungen wie z.B. dem Oktoberfest, einer Olympiade, oder ähnlichen Gelegenheiten aufgebaut werden. Dies ist nicht geschehen. In jedem dieser Fälle ist es nicht die Schuld der zahlenden Kunden sondern die Schuld des Netzbetreibers, der sich das Versäumnis zuschreiben lassen muss. Ein Versäumnis, wie es täglich hundertfach oder sogar tausendfach in Deutschland passiert und es ist höchste Zeit, dass die Netzbetreiber für ihr Unterlassen zur Verantwortung gezogen werden. Dies ist hier hoffentlich nicht das letzte Mal passiert.
Menü
[1.1.1] Muraun antwortet auf justii
07.09.2023 23:06
Benutzer justii schrieb:
Für so eine Überlastung gibt es zwei Möglichkeiten:
Nein, es gibt mehr Möglichkeiten warum das sein kann.

In jedem dieser Fälle ist es nicht die Schuld der zahlenden Kunden
Hat nie jemand behauptet. Aber WiFi Call ist eine zuverlässige Lösung, oft ist die Audio Qualität sogar besser.

die Schuld des Netzbetreibers, der sich das Versäumnis zuschreiben lassen muss.
Nein, ein Handymast dauert Jahre bis er errichtet ist, wenn nicht eine Bürgerinitiative ihn sogar verhindert.

Ein Versäumnis, wie es täglich hundertfach oder sogar tausendfach in Deutschland passiert und es ist höchste Zeit
Stammtisch ist dein Hobby?
Menü
[1.1.1.1] justii antwortet auf Muraun
07.09.2023 23:21
Benutzer Muraun schrieb:
Benutzer justii schrieb:
Für so eine Überlastung gibt es zwei Möglichkeiten:
Nein, es gibt mehr Möglichkeiten warum das sein kann.
Na, dann her mit den Möglichkeiten. Sicherlich haben Sie eine ganze Liste davon auf Lager. Ich bin gespannt.

In jedem dieser Fälle ist es nicht die Schuld der zahlenden Kunden
Hat nie jemand behauptet. Aber WiFi Call ist eine zuverlässige Lösung, oft ist die Audio Qualität sogar besser.
Zum Thema WiFi-Calling hat sich das Gericht ausführlich, sehr gut informiert und absolut nachvollziehbar geäußert.
1) Kein Mensch bezahlt für einen Mobilfunktarif, also für Mobilfunkflat, für SMS-Flat und für Datenflat um dann ausschließlich über sein Wlan telefonieren und ins Internet gehen zu können und
2) haben viele Menschen überhaupt kein Zuhause-Wlan mehr, weil sie ausschließlich ihren Mobilfunktarif benötigen. Auch dies wurde im Artikel gut beleuchtet und nachvollziehbar erläutert. Ich selber kenne zig Leute, die kein Festnetz & Glasfaser oder Festnetz & DSL mehr Zuhause haben, weil ihnen ihr Mobilfunktarif vollkommen ausreicht. Zumindest dann, wenn die Netzbetreiber ihre Arbeit tun.
3) Es kann nicht angehen, dass ich mir auf meine Kosten einen Festnetz & Internetanschluss holen soll, nur weil ein Netzbetreiber nicht in der Lage oder nicht Willens ist, seine Aufgabe zu erfüllen.

die Schuld des Netzbetreibers, der sich das Versäumnis zuschreiben lassen muss.
Nein, ein Handymast dauert Jahre bis er errichtet ist, wenn nicht eine Bürgerinitiative ihn sogar verhindert.
Sie haben meine Ausführungen gelesen? Offensichtlich nicht. Kein Mobilfunkmast ist von heute auf morgen überlastet, außer ein naher anderer Mobilfunkmast ist ausgefallen. Wenn sich die Überlastung angekündigt hat, hat der Netzbetreiber gepennt oder er hat sich davor gedrückt, rechtzeitig zu handeln. Alternativ hätte er einen mobilen Funkmast als Ersatz einsetzen können. Genauso in dem Fall, wenn es sich um einen spontanen Ausfall gehandelt hat. Dies hat der Anbieter aber offensichtlich in vollem Bewusstsein für einen unzumutbar langen Zeitraum unterlassen und hat gedacht, er kommt damit durch. Davon war er so überzeugt, dass er sogar vor Gericht gegangen ist.

Ein Versäumnis, wie es täglich hundertfach oder sogar tausendfach in Deutschland passiert und es ist höchste Zeit
Stammtisch ist dein Hobby?
Nein, ich lebe und arbeite in einer grenznahen Region zu Österreich und Tschechien, wo sich Netzbetreiber zum Leidwesen hunderttausender Mobilfunknutzer seit Jahren um ihre Aufgabe drücken, während sie von einer fast flächendeckenden Mobilfunkversorgung faseln. Ich weiß also sehr gut wovon ich rede.
Menü
[1.1.1.1.1] w64h885 antwortet auf justii
09.09.2023 22:10
Benutzer justii schrieb:
1) Kein Mensch bezahlt für einen Mobilfunktarif, also für Mobilfunkflat, für SMS-Flat und für Datenflat um dann ausschließlich über sein Wlan telefonieren und ins Internet gehen zu können und

Ein Mobilfunkkunde zahlt für das, was ihnen der Anbieter im Vertrag zusagt. Er zahlt also dafür, dass er telefonieren und Daten übertragen kann. Er zahlt nicht für eine bestimmte Technik, mit der dies getan wird.

2) haben viele Menschen überhaupt kein Zuhause-Wlan mehr,

Das ist korrekt. Im vorliegenden Fall war es aber offenbar vor Gericht unstrittig, dass der Kläger einen funktionierendes WLAN daheim zur Verfügung hatte.

3) Es kann nicht angehen, dass ich mir auf meine Kosten einen Festnetz & Internetanschluss holen soll,

Ebenfalls korrekt. Aber auch das geht am vorliegenden Fall vorbei. Es war wie gesagt vor Gericht ganz offenbar unstrittig, dass der Kläger WLAN und damit auch einen Internetzugang besaß. Hätte er das nicht, so wäre selbstverständlich aus seinem Vertrag keine Verpflichtung erwachsen, sich so etwas zuzulegen, nur um mit seinem Smartphone telefonieren oder Daten übertragen zu können. Aber wie gesagt, das musste er ja nicht. Er hatte bereits einen funktionierenden Anschluss.
Menü
[1.1.1.2] marcel24 antwortet auf Muraun
08.09.2023 09:06
wifi call? wenn man nur mobilfunk hat, wie soll das denn dann funktionieren? ja es gibt eine lösung, ist aber auch nicht optimal und man selbst als kunde ist dafür nicht verantwortlich, sich als ausfallsicherheit noch einen festnetzanschluss zuzulegen, nur weil es der netzbetreiber nicht hinbekommt, ein stabiles netz bereitzustellen, mit dem man vernünftig telefonieren, sms verschicken und das internet nutzen kann, natürlich kann man für knapp 6 euro im monat keine - sagen wir mal 300 mbit/s unlimitiert erwarten, sondern muss sich mit ein paar GB zufrieden geben!
Menü
[1.1.1.2.1] PeterR antwortet auf marcel24
09.09.2023 09:53
Leider ist das nicht so einfach und simpel wie von Dir dargestellt.

In der Gesamtrechnung werden mal schnell die Lizenzkosten unter den Tisch gekehrt. Bei UMTS hat der Staat knapp 100 MRD D-Mark eingenommen, und LTE bzw. 5G gibts auch nicht für lau.

Wie kann man da andere Märkte vergleichen, wenn dort die Lizenz verschenkt wird ?

Weiterhin - mit dem Entzug des Spektrums bzw. der Abschaltung von DVB-T - hat ganz klar der Endkunde in eine neue Technologie investieren müssen bei gleichzeitiger Verknappung der Frequenzen. Und das unter anderem damit der Staat diese Ressourcen wieder gegen Geld "Digitale Dividende" weitervermietet.

Man kann es drehn und wenden - man wird nie einen 1:1 Vergleich mit Preisen in anderen Ländern herstellen können.


***
Zum aktuellen Fall - ich finde dasUrteil insgesamt nicht hilfreich. So ein Netzausfall ist ärgerlich - und dennoch zielt das Geschäftsmodell der Netzbetreiber doch nicht darauf ab, möglichst viele Kunden in Verträge zu ziehen - und möglichst Null Leistung abzuliefern.

Allein was das wieder an Prozessen bei der überlasteten Justiz nach sich ziehen wird weil jetzt jede Einschränkung bei Telefon und Internet potentiell vor Gericht landen könnte. Von der abwerwitzigen Entschädigung bei einem 5.99 Euro Vertrag mal ganz zu schweigen.

Ich hab lieber nen 5,99 Vertrag und leb mit dem Risiko maximal 240 gegen die Wand zu fahren - als einen 19,99 Euro Vertrag und darin die Möglichkeit eine Entschädigung von 2800 Euro zu bekommen.
Menü
[1.1.1.2.1.1] marcel24 antwortet auf PeterR
11.09.2023 10:42
ich habe die preise mit anderen ländern überhaupt nicht verglichen, und ja, man kann auch für knapp 6 euro im monat ein wenig leistung erwarten, allerdings wie schon beschrieben nicht unlimtiert! doch, es könnte so einfach sein, oder hälst du als ausfallsicherheit für mobilfunk zusätzlich noch einen festnetzanschluss vor, um dann über wlan call telefonieren zu können? oder bist du auf der seite der netzbetreiber?
Menü
[1.1.1.2.1.2] jesus_goldene_eichel antwortet auf PeterR
12.09.2023 15:28
Benutzer PeterR schrieb:


Man kann es drehn und wenden - man wird nie einen 1:1 Vergleich mit Preisen in anderen Ländern herstellen können.


Der Staat ist also Schuld, dass die Lizenzen nicht mit den Millarden Margen verrechnet werden, sondern vom Verbraucher abgesaugt?