Benutzer Wechseler schrieb:
ist also das Schlüsselwort dafür, dass man mit "Rundfunkbeiträgen", die jeder Haushalt zahlen muss, Medien produziert, die dann für den Abruf ins Internet gestellt werden.
Rundfunkgebühren waren einst die Nutzungsgebühren für die knappen Rundfunkfrequenzen, die von Leuten zu zahlen waren, die einen Empfänger dafür bereithielten. Das verhielt sich also ähnlich wie heute bei Lizenzen für Mobilfunkfrequenzen, die auf die Nutzer dieser Frequenzen (also die Mobilfunkkunden) umgelegt werden.
Für Medien, die auf Abruf in einem Kiosk oder einer Videothek standen, fielen hingegen keine Gebühren an, geschweige denn Pauschalabgaben pro Haushalt. Schließlich konnten diese Medien schon immer nach Nutzung abgerechnet werden.
Die meisten Länder haben inzwischen ihre Rundfunkgebühren abgeschafft. Wie lange wird wohl Deutschland wohl diesmal dafür brauchen?
Da sind aber wirklich einige faktisch falsche Feststellungen drin.
Rundfunkgebühren oder wie sie früher hießen waren nie Frequenzgebühren. Es war ein Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Systems und ist damit älter als der Privatfunk in Deutschland. Damals gab es auch keine Frequenzknappheit und Wettbewerb um die Frequenzen und die Landesrundfunkanstalt hat sie in der Regel bekommen.
Man hat absichtlich das analog zur BBC mit License Fees aufgebaut, um es nicht als "Staatsfunk" aus Steuermitteln zu finanzieren. Das wäre die Alternative. Dann würde aber keine Staatsferne mehr möglich, wobei man fragen kann, ob sie heute besteht.
In Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien und Tschechien wird der Rundfunk durch Gebühren, Abgaben, Beiträgen oder ähnlichen finanziert. Das hat sich auch in den letzten Jahren nicht geändert. In einigen Ländern erfolgt der Einzug über den Rundfunk selbst, mancherorts durch den Staat und anderswo wieder z.B. über einen Aufschlag auf die Stromrechnung.
Die Alternative wäre eine direkte Finanzierung durch den Staat über Steuermittel bzw den Staatshaushalt. In Andorra, Belgien, Bulgarien, Estland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Rumänien, Russland, Spanien, der Ukraine, Ungarn und Zypern ist das der Fall.
Wo es ein öffentlich-rechtliches System gibt was nicht nur auf Spenden angewiesen sein will wie in den USA gibt es dann nur die beiden Wege: Staat oder Einzugsstelle.