Benutzer foobar99 schrieb:
Benutzer bastians schrieb:
Ich vermute das Samsung damit eher gegen EU-Binnenmarktregeln verstösst.Ungarn und Deutschland sind doch beide EU-Binnenmarkt.
Vielleicht sollte man den zuständigen EU-Kommissar (Wettbewerbsrecht?) mal zur Abwechslung auf Samsung ansetzen...
So? Gegen welche Regel soll denn verstoßen worden sein?
Samsung verkauft hier zwei verschiedene Produkte mit unterschiedlichem Funktionsumfang. Leider unter demselben Namen, was zur Verwirrung führt. Dass man in Deutschland das ungarische Modell kaufen kann ist ja gerade Konsequenz des freien Warenfluss. Aber es gibt keine Regel, dass aus einem ungarischen Modell ein deutsches werden muss, nur weil der Händler oder der Konsument in Deutschland sitzt.
Den schwarzen Peter hat hier der Händler, der dachte, es handle sich um identische Geräte. Er hat dem Kunden nicht geliefert, was dieser bestellt hat.
So? was hat der Händler denn nicht geliefert?
Hat er denn irgendwo zugesagt, dass bestimmte Apps auf dem Gerät funktionieren? Oder hat der Kunde wenigstens ausdrücklich diesbezüglich nachgefragt?
Vielleicht sollten Konzerne, die so offensichtlich gegen die europäischen Freizügigkeit agieren mit einem Verkaufsverbot belegt werden.