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Widerspruch vs.fehlendes Angebot


22.06.2023 13:23 - Gestartet von EnnoH
Klasse Teltarif!

Erst erläutert ihr hier, wie der datenschutzparanoide Deutsche Widerspruch dagegen einlegen kann damit die ganzen potenziellen Einbrecher und Bösewichte - also der ganze Rest der Menschheit - mein Haus nicht sehen können.

Und in ein paar Monaten kommt der Hass-Beitrag auf Google, dass man in Deutschland nix sehen kann aber es ja so wunderbar ist sich auf dem ganzen Rest der Welt vor dem Urlaub erst mal umschauen kann.

Was sind wir nur für ein komisches Volk.
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[1] spätestens wenn bei Dir mal Einbrecher waren denkst anders
Pitt_g antwortet auf EnnoH
22.06.2023 14:21

einmal geändert am 22.06.2023 15:18
damals wurde etwas mehr über mögliche Folgen berichtet.
und es war weit einfacher Einspruch über eine Website zu erheben!!!

So ganz von der Hand zu weisen ist es nicht dass man anhand forenischer Auswertungen von Internet Informationen auf Rechner oder Smartphones bei Straftaten Informationsbeschaffung via Internet festgestellt hat.

und das ist nur ein Teilaspekt.

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kuenstliche-intelligenz-steuer-frankreich-swimmingpool-1.5648666