Benutzer triangolum schrieb:
[...]
Deswegen ist es aus Sicht des Gesetzgebers zwingend nötig, hier eine Art "Beförderungspflicht" bei Telkos einzuführen. Verträge sollten seitens der Telkos nur unter ganz besonderen, wichtigen Gründen gekündigt werden dürfen. Das wären Zahlungsrückstände, Tarifnutzung außerhalb der Tarifleistungen usw.
Was für ein Schwachsinn. Es gilt in D die Vertragsfreiheit. Und das ist auch gut so.
Auch du hast den Artikel nicht gelesen oder verstanden, weil...
-O2 den 24-Monatsvertrag vollständig bis zum letzten Tag erfüllt.
-O2 bietet dem Extrem-Poweruser, der zudem anderen Kunden die Bandbreite "klaut" keine Verlängerung/ Folgevertrag mehr an. Das ist ein Unterschied und das Recht hierzu haben sie.
Ich finde es mehr als fair, insbesondere bei der Masse an "Unlimited" Kunden, die den Tarif viel und reichlich nutzen, allerdings wegen solchen Typen verstopfte Funkzellen haben. Mobilfunk bietet technisch einfach nicht die Kapazitäten, die breitbandige Standleitungen erfordern würden. Mal abgesehen davon, dass wir bei O2 dann Telekom-Preise aufwärts sehen müssten.