Benutzer sonate schrieb:
112 wird im Netz auch bevorzugt. VoLte wird auch nicht aufs Volumen angerechnet und Notfallbenachrichtigung per CB kommen auch so an. Eine App zur Eindämmung einer Pandemie mit Unterhaltungdapps zu vergleichen ist schon mehr als armselig.
Der Gesetzgeber hat aber eben bei Internetzugängen nicht zwischen Unterhaltung, staatlich notwendig erachteter oder sonstiger Kommunikation unterschieden. Die Einschätzung ist daher einfach nur richtig.
Weder die 112, noch CB, noch VoLTE laufen über das Internet (VoWLAN hingegen schon), und sind daher nicht von der Regulierung betroffen.