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Illegale Redundanzen


27.01.2023 20:21 - Gestartet von little-endian
2x geändert, zuletzt am 27.01.2023 20:25
Zweiundzwanzig Mal "illegal" in einem Artikel.

Danke, wir haben es verstanden, es muss also wohl um etwas mutmaßlich Illegales gehen.

Man wähnt sich desweiteren jedoch gar der illegalen Verwendung einer Sprache, die hoffentlich noch mehr Feinheiten und Variationen zulässt, um die ganze Dramatik des Illegalen ganz legal zum Ausdruck zu bringen.


"Es ist prinzipiell relativ leicht an illegale Inhalte zu gelangen."

Zumindest leichter, als eine korrekte und legale Kommasetzung vorzunehmen.


Um mich nicht ausschließlich der Polemik hinzugeben, auch noch etwas zum Inhalt, der im Original aber leider kaum besser abschneidet:

"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Gerichtsurteil von 2017 (Az. C-527/15) entschieden, dass auch das bloße Ansehen von offensichtlich illegalen Inhalten wie aktuellen Kinofilmen, Serien oder Sportereignissen eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Damit wurde Klarheit in einer bisherigen Grauzone geschaffen. Eine Abmahnungswelle für illegales Streaming ist jedoch, wie von vielen erwartet, nach dem Urteil ausgeblieben."

Natürlich wie von fast NIEMANDEM erwartet, der sich nicht ein wenig mit der lieben EDV auskennt. Abseits des P2P-Filesharings kommen Rechteinhaber und ihre Abmahnanwälte schlicht nicht an die IP-Adressen der Nutzer. Entsprechend sind ausbleibende Abmahnungen nicht überraschend, sondern im Gegenteil zu erwarten und empirisch auch seit Jahr und Tag bestätigt.
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[1] klaus1970 antwortet auf little-endian
29.01.2023 11:47
Benutzer little-endian schrieb:

Natürlich wie von fast NIEMANDEM erwartet, der sich nicht ein wenig mit der lieben EDV auskennt. Abseits des P2P-Filesharings kommen Rechteinhaber und ihre Abmahnanwälte schlicht nicht an die IP-Adressen der Nutzer. Entsprechend sind ausbleibende Abmahnungen nicht überraschend, sondern im Gegenteil zu erwarten und empirisch auch seit Jahr und Tag bestätigt.

Das stimmt so nicht ganz. Wenn ein Portal ausgehoben würde und die Rechner durchsucht werden, würde man unter Umständen auch Hinweise auf die IP-Adressen der Streamer finden. Freilich ist das aber alles sehr aufwändig uind bisher erst sehr selten geschehen. Ich kann mich erinnern, dass es dort mal vor Jahren eine Razzia in der Porno-Streaming-Szene gab und ein Rechteinhaber auch Abmahnungen an die Streamer geschickt hatte. Müsste danach aber nochmal suchen.
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[1.1] little-endian antwortet auf klaus1970
29.01.2023 12:50
Benutzer klaus1970 schrieb:

Das stimmt so nicht ganz.

Meine Argumentation bezog sich auf die ganz praktische Erfahrung.

Wenn ein Portal ausgehoben würde und die Rechner durchsucht werden, würde man unter Umständen auch Hinweise auf die IP-Adressen der Streamer finden.

Durchaus richtig. Doch selbst im speicherfreudigen Deutschland werden IP-Adressen von Providern in aller Regel nach 7 Tagen gelöscht, wobei selbst das eigentlich aberwitzig ist, da hierfür ob immer wieder gekippter Vorratsdatenspeicherung keine Rechtsgrundlage existiert und somit bei Flatrates auch weiterhin überhaupt nichts gespeichert werden dürfte. Nach seinerzeitiger entsprechender Entscheidungen im Verfahren Holger Voss ./. Deutsche Telekom war das auch mal Tenor gewesen, inzwischen aber selbst vom BGH mit der als akzeptabel
befundenen 7-tägigen Speicherung aufgeweicht.

Wie dem auch sei, ist jene Woche regelmäßig zu kurz, bis da irgendwer irgendwelche Serverdaten ausgewertet hat. Stichwort Share-Online - wieviele Nutzer haben da nun Post bekommen? Null?

Freilich ist das aber alles sehr aufwändig uind bisher erst sehr selten geschehen.

Bitte gerne eine Info zu einem selbst solch seltenen Fall, denn mir ist kein einziger bekannt. Bezogen auf Fälle, bei denen die die Daten direkt vom Betreiber abgegriffen wurden, siehe nächsten Punkt.

Ich kann mich erinnern, dass es dort mal vor Jahren eine Razzia in der Porno-Streaming-Szene gab und ein Rechteinhaber auch Abmahnungen an die Streamer geschickt hatte.

Falls das die RedTube-Schichte war, kamen Abmahner hier meine ich über andere dubiose, wohl bis heute unklare Wege an die Adressen, jedenfalls nicht von RedTube selbst:

https://www.zeit.de/digital/internet/2014-02/redtube-porno-abmahnung/seite-3

Müsste danach aber nochmal suchen.

Das dürfte uns wohl allen so gehen, da eben aus genanntem Grund quasi nicht vorkommend. :p