Benutzer marcel24 schrieb:
da es eigentlich bei allen anbietern üblich ist, eine mindestaufladung von guthaben zu verlangen, gehe ich davon aus, das es bei o2 nicht anders sein wird. einen mindestumsatz (zum beispiel 1 euro pro monat) gibt es aber demzufolge nicht,
Danke für die Antwort. Allerdings besagt das Urteil ja gerade, es sei bereits ein Mindestumsatz, wenn man "verbrauchsunabhängig Geld zahlen" müsse (also "Mindestaufladung" verlangt wird):
" ... dass die Werbeaussage "kein Mindestumsatz" irreführend ist. ...Verbraucher müssten zum einen verbrauchsunabhängig Geld zahlen, um die SIM-Karte weiter nutzen zu können und die vertragliche Gegenleistung zu erhalten. Zum anderen seien sie bei Erreichen des maximalen Guthabens zudem gezwungen, Guthaben zu verbrauchen, um das Aktivitätszeitfenster verlängern zu können. Damit läge aber ein Mindestumsatz vor."
Und nun ist meine Frage, ob auch bei dem O2-Tarif diese Verlängerung des Aktivitätsfensters gefordert wird, damit man keine Kündigung erhält. Wenn das der Fall wäre, müsste auch teltarif.de die zitierte Angabe zum Mindestumsatz ändern, oder?