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Die Gefahr einer Abmahnung beim Herunterladen ist gering


19.06.2022 00:06 - Gestartet von niknuk
2x geändert, zuletzt am 19.06.2022 00:07
Begründung: der Rechteinhaber hat in den seltensten Fällen Zugriff auf die Daten, die man braucht, um einen "Herunterlader" zu ermitteln. Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn man selbst ein geschütztes Werk zum Download anbietet, also ein "Uploader" ist. Das ist z. B. bei Peer-to-Peer-Netzwerken gängige Praxis und hier kann der Rechteinhaber auch sehr einfach den Verursacher ermitteln. M. a. W.: Abmahnung droht vor allem bei Tauschbörsen, während man als Nutzer von Streaming-Portalen ohne eigene Uploads relativ sicher ist. Was natürlich nicht heißt, dass das dann legal wäre. Ein schlechtes Gewissen sollte man dann immer noch haben ;-)

Gruß

niknuk