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Das Gesetz könnte effektiver sein als man denkt


18.06.2022 23:54 - Gestartet von niknuk
Man stelle sich einen Haushalt vor, der nicht nach den gesetzlichen Vorgaben versorgt ist. Der fordert sein Recht jetzt ein und daraufhin verdonnert die BNetzA einen Provider, diesen Haushalt zu versorgen. Der Provider muss nun Geld in die Hand nehmen und das betreffende Grundstück erschließen. Allerdings dürften die dafür anfallenden Kosten weitgehend unabhängig von der bereitgestellten Bandbreite sein, d. h. es kostet nicht nennenswert mehr, statt den vom Gesetz geforderten 10 Mbit/s deutlich mehr bereitzustellen. Ein Provider, der auch nur einmal über die Investitionssicherheit nachdenkt, wird gleich einen schnelleren Anschluss schalten anstatt sich irgenwann nochmal von der BNetzA dazu verdonnern zu lassen, die Geschwindigkeit nachträglich weiter zu erhöhen. Die höhere Geschwindigkeit gleich bereitzustellen dürfte deutlich weniger kosten als erst einen Schnarch-Anschluss zu bauen und den dann nachträglich aufzurüsten. Und schwuppdiwupp bekommen diejenigen, die die Mindestgeschwindigkeit bei der BNetzA einfordern, nicht nur diese, sondern eine zeitgemäßere, höhere Geschwindigkeit.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Provider, der gezwungenermaßen (!) 10 Mbit/s bereitstellen *muss*, dann nicht gleich Nägel mit Köpfen macht und gleich mit moderner Technik und den damit möglichen, höheren Geschwindigkeiten ausbaut.

Gruß

niknuk