Hallo Alexander,
https://telegram.org/privacy
hier behaupten sie das:
8.3. Law Enforcement Authorities If Telegram receives a court order that confirms you're a terror suspect, we may disclose your IP address and phone number to the relevant authorities. So far, this has never happened. When it does, we will include it in a semiannual transparency report published at: https://t.me/transparency.
Das Problem ist hier eben der Satz "So far, this has never happened." Bei Gerichtsurteilen mag dies ja möglicherweise zutreffen. Wenn sie dann aber doch so kooperativ mit dem BKA und dem Innenministerium zusammenarbeiten, wie die Informanten des Spiegel behaupten (und das ohne von einem Gericht dazu gezwungen worden zu sein!), drängt sich hier der Verdacht der Irreführung der eigenen Nutzerschaft auf. Telegram-Nutzer wiegen sich damit in einer falschen Sicherheit.
Danke für die Rückmeldung. Das war ja der Link, den ich erwähnt hatte. Der Absatz dort wegen öffentlicher IP- und Handynummernweitergabe bei Terrorverdächtigen nach richterlichem Beschluss ist nicht neu, deshalb war ich verwundert.
Von "Weitergabe von IP und Handynummer *ohne richterlichen Beschluss*" lese ich im Spiegel-Artikel https://www.spiegel.de/
netzwelt/apps/telegram-gibt-nutzerdaten-an-das-bundeskriminalamt-a-0e4d3fcb-8081-4b87-b062-db412bbc294b nicht oder ich bin völlig blind.
Laut Spiegelartikel, hat das Bundesinnenministerium im Februar einfach nur hinbekommen, was andere Länder seit Jahren tun: Sich mit Telegram in Verbindung zu setzen und die haben nun einen Ansprechpartner und eine schnellere Meldemöglichkeit als https://telegram.org/faq/de#f-ich-habe-illegale-inhalte-auf-telegram-gefunden-wie-kann-ich-d. Das sollte nicht wirklich einen Artikel wert sein, es sei denn man will auf die Unfähigkeit deutscher Behörden hinweisen.