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Dünnbrettbohrerei


11.04.2022 13:45 - Gestartet von DcPS
Es besteht für die Betreiber eine ganz einfache Möglichkeit, solche "Schäden" zu vermeiden: Von vorn herein alles sperren, und den Kunden dann aktiv entscheiden zu lassen, etwas zu aktivieren. Nicht bei der Ersteinrichtung, sondern wenn er das selber will (also nicht wie Micrisoft, das droht, was dann alles nicht geht, und so schkichtweg unerfahrene User einschüchtert, ja schon nötigt).
Wer braucht diese Funktion tatsächlich, und wer prüft, ob da eine rechtsgeschäftsfähige Person diese benutzt? Beim Festnetzanschluß ist das etwas eher möglich. Technisch wäre es möglich, sich wie bei jedem Bezahlvorgang zu legimitieren, entweder durch Gerötefunktionalität oder, wenn das nicht klappt, durch den Telefonbetreiber, der ja kassiert (Rückruf wegen Bestätigung der Rechnung).
Klar, das wollen nur die Unternehmen nicht, die ja dafür reichlich mitkassieren.
Wer das möchte, muß nur eben eine entsprechende Leistung erbringen. Und dazu gehört nun mal die Überprüfung der üblichen Bezahlregeln wie im Laden.

Dem Vater da zur Kasse zu bitten, in der Höhe, ohne ihm vorher mögliche Folgen klargemacht zu haben - so , daß er sie auch verstehen kann und nicht in 10 Seiten Kleingedrucktem unverständlich aufgeführt - ist letztlich ein Betrugsversuch.
Das hätte das Gericht auch so formulieren können, es war also zurückhaltend.