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Es muss immer ein Vertrag abgeschlossen werden


10.03.2022 21:46 - Gestartet von niknuk
Das gilt auch für Prepaid-Karten, bei denen sich der Anbieter vertraglich (!) verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen, wenn der Kunde dafür ein Guthaben auflädt, dessen Höhe ebenfalls vertraglich festgelegt ist.

Ohne Vertrag könnte jeder machen, was er will. Beispielsweise könnte der Provider die Leistung verweigern, obwohl der Kunde gezahlt hat, oder der Kunde die Zahlung, obwohl er die Leistung in Anspruch genommen hat.


Gruß

niknuk
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[1] clickworker1 antwortet auf niknuk
11.03.2022 00:23

einmal geändert am 11.03.2022 00:41
Bei Prepaid geht der Kunde in Vorleistung und erhält dafür (in der Regel) eine minderwertige Dienstleistung (auf das gesamte Paket bezogen, zum Beispiel: Bei Telefónica Germany-Prepaid kein 5G und keine Möglichkeit eine Rufumleitung außerhalb des Mailboxsystems und der Benachrichtigung verpasste Anrufe zu setzen). Ich sehe Prepaid kritisch. Das ist etwas für ganz bestimmte Zielgruppen, wenn nicht für EINE bestimmte Zielgruppe (unter 18-Jährige, unter diesen bei LA unter 16 Jahren als "Leihkarte" vonseiten der Erziehungsberechtigten).

Man kann die Blau-Telefónica-Tarife auch mit einmonatiger Kündigungsfrist bestellen, dann werden allerdings gerundet 30€ Anschluss fällig. Ist aber trotzdem nicht so wild, wenn der Tarif passt. Was mich bei den BLAU-Postpaid-Angeboten etwas abschreckt ist, dass ich nicht weiß wie es sich mit der TEF-typischen Festnetznummer auf dem (=Postpaid-) Mobilfunkvertrag verhält. Kann diese auf Wunsch des Kunden abgeschaltet oder verändert werden und ist (war?) diese überhaupt bei dem Angebot dabei?
EDIT Nachtrag
Mit 14,99€ für die Änderung der Festnetznummer ist man dabei laut Preisliste.
Ob Prepaidkunden kostenlos in einen "Flex" wechseln können, ist nicht bekannt, vermutlich können sie dies nicht.

Benutzer niknuk schrieb:
Das gilt auch für Prepaid-Karten, bei denen sich der Anbieter vertraglich (!) verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen, wenn der Kunde dafür ein Guthaben auflädt, dessen Höhe ebenfalls vertraglich festgelegt ist.

Ohne Vertrag könnte jeder machen, was er will. Beispielsweise könnte der Provider die Leistung verweigern, obwohl der Kunde gezahlt hat, oder der Kunde die Zahlung, obwohl er die Leistung in Anspruch genommen hat.


Gruß

niknuk
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[1.1] niknuk antwortet auf clickworker1
11.03.2022 08:09
Benutzer clickworker1 schrieb:
Bei Prepaid geht der Kunde in Vorleistung und erhält dafür (in der Regel) eine minderwertige Dienstleistung

Das ist zwar alles richtig, aber es hat nichts mit dem zu tun, was ich geschrieben habe. Ich störe mich daran, dass Prepaid-Verträge nicht als solche angesehen werden, sondern immer als "Tarife ohne Vertrag" bezeichnet werden. Das ist halt schlicht falsch. Auch für einen Prepaid-Tarif muss man einen Vertrag abschließen. Der hat halt andere Konditionen als ein Postpaid-Vertrag, aber das ist dann auch schon alles.

Gruß

niknuk