Benutzer franjotilsch schrieb:
Benutzer Tanjo schrieb:
Aktenzeichen 114C17984/21 (vom 12.01.2022 München) wurde duchgegeben.
Antwort Mir nicht Bekannt usw.
Und da hast du dich einfach abspeisen lassen? Da hätte ich den Vorgesetzten verlangt und mit Klage gedroht.
Das hilft leider wohl auch nicht.
Antwort von WinSIM:
"Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung, die selbst auf ähnlich gelagerte Fälle keine Anwendung findet. Daran ändert auch die Anerkenntnis nichts, diese bezieht sich nur auf den genannten Vorgang 114 C 17984/21 und nicht auf die Erhebung von Servicekosten bei Wechsel des eSIM-Profils."
Beschwert euch bitte beim Verbraucherschutz. Vielleicht bietet ja Robert Protopopov (https://www.proto-legal.de/) einen Dienst hierzu an.