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eSIM


29.08.2023 09:09 - Gestartet von Tanjo
Drillisch (Simplytel) macht weiter so. Telefonat: „Gerichtseinigung mir nicht Bekannt“. Ohne Zahlung kein QR Code. Gute Nacht, wenn die Justiz keinen Wert hat.
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[1] franjotilsch antwortet auf Tanjo
29.08.2023 10:17
Benutzer Tanjo schrieb:
Drillisch (Simplytel) macht weiter so. Telefonat: „Gerichtseinigung mir nicht Bekannt“. Ohne Zahlung kein QR Code. Gute Nacht, wenn die Justiz keinen Wert hat.
„Gerichtseinigung mir nicht Bekannt“, das kann gut und gerne sein. Leider wird der Kundensupport meist von externen Unternehmen abgewickelt. Meisten hilft es, wenn man das Aktenzeichen hat.
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[1.1] Tanjo antwortet auf franjotilsch
29.08.2023 10:50
Benutzer franjotilsch schrieb:
Benutzer Tanjo schrieb:
Drillisch (Simplytel) macht weiter so. Telefonat: „Gerichtseinigung mir nicht Bekannt“. Ohne Zahlung kein QR Code. Gute Nacht, wenn die Justiz keinen Wert hat.
„Gerichtseinigung mir nicht Bekannt“, das kann gut und gerne sein. Leider wird der Kundensupport meist von externen Unternehmen abgewickelt. Meisten hilft es, wenn man das Aktenzeichen hat.

Aktenzeichen 114C17984/21 (vom 12.01.2022 München) wurde duchgegeben.
Antwort Mir nicht Bekannt usw.
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[1.1.1] franjotilsch antwortet auf Tanjo
29.08.2023 18:42
Benutzer Tanjo schrieb:
Aktenzeichen 114C17984/21 (vom 12.01.2022 München) wurde duchgegeben.
Antwort Mir nicht Bekannt usw.
Und da hast du dich einfach abspeisen lassen? Da hätte ich den Vorgesetzten verlangt und mit Klage gedroht.
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[1.1.1.1] Alex69 antwortet auf franjotilsch
09.10.2023 20:20
Benutzer franjotilsch schrieb:
Benutzer Tanjo schrieb:
Aktenzeichen 114C17984/21 (vom 12.01.2022 München) wurde duchgegeben.
Antwort Mir nicht Bekannt usw.
Und da hast du dich einfach abspeisen lassen? Da hätte ich den Vorgesetzten verlangt und mit Klage gedroht.

Das hilft leider wohl auch nicht.

Antwort von WinSIM:
"Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung, die selbst auf ähnlich gelagerte Fälle keine Anwendung findet. Daran ändert auch die Anerkenntnis nichts, diese bezieht sich nur auf den genannten Vorgang 114 C 17984/21 und nicht auf die Erhebung von Servicekosten bei Wechsel des eSIM-Profils."

Beschwert euch bitte beim Verbraucherschutz. Vielleicht bietet ja Robert Protopopov (https://www.proto-legal.de/) einen Dienst hierzu an.