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Ein Internetanschluss besteht nicht nur aus Geschwindigkeit ...


08.12.2021 18:32 - Gestartet von rmax
... deshalb wäre ein solches Minderungsrecht auch in Fällen angebracht, in denen der Provider keinen technisch vollwertigen Internetanschluss liefert, z.B. weil IPv6 völlig fehlt (wie bei easybell) oder weil eingehende IPv6-Verbindungen durch eine netzseitige Firewall blockiert werden (wie im Mobilfunknetz von O2).
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[1] little-endian antwortet auf rmax
08.12.2021 21:38
Sehr richtig, da gibt es noch etliche weitere Parameter wie Verfügbarkeiten, Paketverluste, Latenzzeiten oder Jitter.

Nachdem das Internet ja ein Verbund von autonomen Systemen ist, stellt sich zudem die Frage, wie ein Provider hier für Endkunden überhaupt generelle Zusagen machen soll, wenn die meisten Ziele außerhalb seines Netzes liegen. Etwaige Angaben zu geschätzten Höchstgrenze zu Paketlaufzeiten- und Verlustraten kenne ich allenfalls im Geschäftskundenbereich und auch hier innerhalb eines Providernetzes, etwa MPLS.

Ich stimme zu, dass man sich eher mal auf die Dämlichkeiten, für die ein Provider selbst verantwortlich ist, konzentrieren sollte wie besagten Firewallunsinn bei IPv6, auf dass jeglicher Vorteil zunichte gemacht werde oder unnötige tägliche Zwangstrennungen (ebenfalls bei O2).
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[1.1] hrgajek antwortet auf little-endian
16.12.2021 10:34
Hallo,

Benutzer little-endian schrieb:
Ich stimme zu, dass man sich eher mal auf die Dämlichkeiten, für die ein Provider selbst verantwortlich ist, konzentrieren sollte wie besagten Firewallunsinn bei IPv6, auf dass jeglicher Vorteil zunichte gemacht werde oder unnötige tägliche Zwangstrennungen (ebenfalls bei O2).

Würde da ein einmonatiges Kündigungsrecht helfen?

Der informierte und frustrierte Kunde kann einfach gehen.

Oder würden die Anbieter sich dann grinsend zurücklehnen, weil sie wissen, dass dieser Kunde nächste Woche heulend wieder kommt, weil in seinem Haus, seiner Straße, seiner Stadt nur ein "nicht idealer" Anbieter verfügbar ist?