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Rechtssprechung des BGH


02.09.2021 12:48 - Gestartet von niclas
Schaut man sich die Rechtssprechung des BGH bei Banken an, kann stillschweigend aus einem kostenfreien Vertrag kein kostenpflichtiger werden. Hier ist m.E. die aktive Zustimmung erforderlich. Mal schauen, ob PureMobile Kunden das rechtlich durch alle Instanzen verfolgen. Der Streitwert ist fuer Anwälte ja jetzt nicht sonderlich attraktiv.
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[1] krassDigger antwortet auf niclas
02.09.2021 15:56
Banken sind aber regulatorisch ein ganz anderes Feld, das kann man mit einem Handyvertrag nicht vergleichen.

Benutzer niclas schrieb:
Schaut man sich die Rechtssprechung des BGH bei Banken an, kann stillschweigend aus einem kostenfreien Vertrag kein kostenpflichtiger werden. Hier ist m.E. die aktive Zustimmung erforderlich. Mal schauen, ob PureMobile Kunden das rechtlich durch alle Instanzen verfolgen. Der Streitwert ist fuer Anwälte
ja jetzt nicht sonderlich attraktiv.
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[2] r o s s i n antwortet auf niclas
02.09.2021 16:45
Schaut man sich die Rechtssprechung des BGH bei Banken an, kann stillschweigend aus einem kostenfreien Vertrag kein kostenpflichtiger werden. Hier ist m.E. die aktive Zustimmung erforderlich.
Dann hätten die Netzbetreiber auch wie bei Banken bei Nichtzustimmung das Recht von sich aus den Vertrag zu kündigen.
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[2.1] niclas antwortet auf r o s s i n
02.09.2021 19:16
Benutzer r o s s i n schrieb:
Schaut man sich die Rechtssprechung des BGH bei Banken an, kann stillschweigend aus einem kostenfreien Vertrag kein kostenpflichtiger werden. Hier ist m.E. die aktive Zustimmung erforderlich.
Dann hätten die Netzbetreiber auch wie bei Banken bei Nichtzustimmung das Recht von sich aus den Vertrag zu kündigen.

Der Anbieter hat wie der Kunde immer das Recht, einen Vertrag regulär zu kuendigen.
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[2.1.1] r o s s i n antwortet auf niclas
03.09.2021 00:07
Der Anbieter hat wie der Kunde immer das Recht, einen Vertrag regulär zu kuendigen.
Ist ja auch damit so gemeint.