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Hat nichts mit der EU-Austritt zu tun


10.08.2021 21:38 - Gestartet von Wechseler
Nichts hindert das Vereinigte Königreich daran, die regulierten Preise der EU-Kommission weiter ins nationale Recht zu übernehmen. Das ist jetzt nur freiwillig und nicht mehr durch zwischenstaatliche Verträge vorgeschrieben. Aber da können die Briten bis zum Jahresende durchaus eine entsprechende Verordnung auf den Weg bringen.

Nichts hindert die EU daran, die Roaming-Preise für das Vereinigte Königreich für Kunden von Mobilfunkanbieter in EU-Vertragsstaaten ebenso festzusetzen. Wenn die EU "Roam like Home" auf die ganze Welt ausweitet und die EU-Vertragsstaaten eine solche Regelung ins nationale Recht übernehmen (müssen), dann kommunizieren Kunden deutscher und österreichischer Mobilfunkanbieter künftig weltweit zu Inlandspreisen.

Und ja, das geht. Solange ein deutscher Mobilfunkanbieter einem deutschen Kunden eine Rechnung schreibt, unterliegt das deutschem Recht.