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Klagen.


26.05.2021 22:34 - Gestartet von DcPS
Wer öffentlich anbietet, muß bei Verstößen namentlich genannt werden dürfen.
Ein Personenschutrecht greift hier nicht - es handelt sich um einen Betrieb.
Solange keinerlei Personeninformationen damit verbunden sind (z.B. CEO ist ...), wird der Rechtssprechung genüge getan. Der Name ist im Handelsregister veröffentlicht - das sind Öffentliche Daten. Natürlich kann auch gleich die Handesregisterbezeichnung und das Registergericht benannt werden - ohne jeden Schutzanspruch. Ein leichtes, das nachzuvollziehen, sollte ich das, was das Gericht befürchtet, auch so machen wollen (der Wille müßte erst einmal da sein!).

Im Übrigen halte ich Klartext für eine sehr gute erzieherische Maßnahme: Jeder kann selber beeinflussen, ob er genannt wird - er braucht sich nur gesetzeskonform verhalten.
Bin ich selber betroffen vom Geschehen, steht mir auf zivilrechtlicher Basis allein wenn ich bereits überlege, per Klage meine Aufwendungen ersetzt zu bekommen, ein Auskunftsanspruch zu - auch wenn das selbst die Oberstaatsanwaltschaften gar nicht gerne sehen - sie haben sich ans Gesetz zu halten.
Und ein Privater darf in seinen Mitteilungen vom ganz konkreten Fall immer berichten - solange es beweisbare Fakten sind.

Vielleicht sollte das Gericht das nächste mal nicht so viel Angst haben, sich mehr Mitgefühl für Betrüger anstelle deren Opfern zu sparen -immer im Rahmne des Gesetzes. Es gibt viel her.
Ich denke, die nächste Instanz dürfte das ähnlich sehen, Querverbindungen sind dann auch eher ausgeschlossen.
Worüber man reden darf, wäre eine Befristung der Information - solange, bis niemand mehr einen Anspruch herleiten kann (Beginn der Verjährung).
Wer befürchtet, identifiziert zu werden, kann ja jederzeit unter einem anderen Namen eine Firma gründen - mit blütenweißer Weste und Vertragskonstrukten zur Alten. Der Name des Gründers ist dann ja nur dem Handelsregister zu entnehmen.

Dumm, daß der vermeintliche Schutz des Call-Center Cell it! GmbH & Co. KG in Hamburg, Kiel, Magdeburg, Bremen und Kleinmachnow (bei Berlin) nun dazu führen wird, daß sich doch der eine oder andere mal die lokalen HR-Einträge ansieht.
Sicher sinnvoll, bevor man eine Geschäftsbeziehung eingeht, oder?
Die Angaben der Telefonrechnung sollten bereits aber ausreichen, um Informationen zu finden (https://www.kununu.com/de/cellit/kommentare) - jeder Geschäftsmann sammelt Informationen über seine Geschäftspartner (Wissen ist Macht), so wie jeder Bewerber bei einer Firma. Und schon sind die schlimmsten Befürchtungen der Richter übererfüllt, die sollten mal selber recherchieren.

Genau das ist der Grund, warum ich befürworte, Dinge beim Namen zu nennen:
Es ändert sich sonst nichts. Möge Justizia den Richtern eine Erleuchtung bringen.
Man darf ihr dazu auch mal die Augenbinde ganz abnehmen, sonst sieht sie ja immer nur eine Seite :-) .
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[1] PeterMueller antwortet auf DcPS
28.05.2021 01:45

einmal geändert am 28.05.2021 01:52
danke für diesen Beitrag der genau zeigt warum das Gericht so entscheiden musste. Einfach mal drüber nachdenken...

Behörden müssen neutral sein und nicht Meinungen wie Ihre schüren ohne das es dazu grund gibt. alleine ihre Sichtweise spiegelt wieder wie Sie dieses Unternehmen bereits wahrnehmen und verurteilen und es zusätzlich mit anderen dingen vermengen.
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[1.1] DcPS antwortet auf PeterMueller
28.05.2021 03:34
Benutzer PeterMueller schrieb:
danke für diesen Beitrag der genau zeigt warum das Gericht so entscheiden musste. Einfach mal drüber nachdenken...

Behörden müssen neutral sein und nicht Meinungen wie Ihre schüren ohne das es dazu grund gibt. alleine ihre Sichtweise spiegelt wieder wie Sie dieses Unternehmen bereits wahrnehmen und verurteilen und es zusätzlich mit anderen dingen vermengen.

Und ein Haifisch ist kein Haifisch, wenn man's nicht beweisen kann...
Wohl über 60 Jahre her, daß sie geschrieben wurde, von Brecht-.

Neutral zu sein, heißt nicht, keine Partei zu ergreifen: Die des Gesetzes.
Die Überwachungsmaßnahmen schützen Verbraucher vor Betrügern.
So, daß sie nicht einmal als solche bezeichnet werden.
Ich möchte mich aber vir Betrügern schützen, dazu kann ich sie meiden.
Wie soll sas ihbe Namensnennung gehen?
Wir reden hier nicht über Fehler, die passieren könnten, weil man Dinge nicht wußte.
Hier sind detailliert aufgelistete Vergehen begangen worden, die in einer Branche grundlegend sin, nicht einmal, sondern sehr oft.
Da gibt es dann keinen Grund mehr für mildernde Umstände.
Die zitierteN Einträge zum Arbeitgeber lassen erkennen, daß eingestelltes Personal treu und brav gemacht hat, was ihm gesagt wurde - da darf man nicht nur negative, sondern auch positive Bewertunfen lesen. Damit dürfte man von Anstiftung durch das Führungspersonal ausgehen. Das dies faktisch überall so war, wo Maßnahmen notwendig wurden, konnte man immer wieder der Presse entnehmen, dazu Zeugenaussagen, wo gegen Führungspersonal juristisch vorgegangen wurde (auch aus anderen Gründen).
Das Fericht hat einen Ermessensspielraum, der aber weitaus enger ist, als man das vermutet. Das dagegen oft verstoßen wird, zeigen Urteilsänderungen der nächsten Instanzen. Das zu klären ist Sache der Justiz, auch die handelt manchmal aus Eigeninteresse.

Meine Sichtweise ist nicht naßgeblich für ein Gericht, gleichwohl hat jedes Gericht ein Gerechtigkeitsempfinden, das es zu seiner Entscheudung heranzieht. Ich habe festgestellt, Argumenre der Gerichte in den Urteilsbegründungen wiederzufinden, die ich auch für wichtig fand. Manchmal auch überraschend Neue, nachvollziehbar und logisch. Es gab in 40 Jahren genau 2 Urteile, die nach meinem dafürhalten undurchdacht waren, weil deren Konsequenzen den Staat Kosten ersparten.
Die Gerichte nutzen ihren Spielraum, aber auch Betrüger. und genau deshalb sollten solche Spielräume nicht so groß werden, daß sie mit neuen Gesetzen geschlossen werden müssen. Das träfe diejenigen, die läßliche Fehler begangen haben, keine vorsätzlichen, besonders hart.
Nein, meine Meinung ist begründet, getroffen nur auf Vasis der Artikelinfo und meiner Rechtskenntnis, die sich mit der eines Volljuristen nicht messen lassen kann.
Das Nachschauen entstand aus dem geschriebenen heraus zum Zeitpunkt der Erwähnung - ich wollte da keine Vermutung einbringen, die nicht indiziert ist.
Hier wird nichts geschürt, Recht wurd im Namen des Volkes gesprochen, alle Urteile werden Interesierten zugesendet. Name und Steaße werden geschwärzt, die Orre bleiben stehen. Ich habe einige Urteile erbeten, auch prompt bekommen. Das ist üblich. Was soll dann überhaupt so eine Klage, dann schreibt das Bundesamt zulässige Angaben dazu. Frage ich dort nach, muß mir gemäß Infornationsfreiheitsgesetz auch Auskunft gegeben werden.
Sollte es Widersprüchliche Gesetze geben, wäre ein kompletter Instanzenweg zur Regelung einer Gesetzesanoassung hilfreich.
Und da im moment massive Beeinträchtigungen erfolgen (telefonisch nie benutze und verzeichnete Nummern betreffend), muß in der Gesetzesanwendung adäquat reaguert werden.
An ihrer Meinung merke ich: Ein Pranger ist sehr wirkungsvoll :-) .