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für alle die sich auch gewundert haben...


19.02.2021 20:47 - Gestartet von chr203
Hier ein klärender Auszug aus der entsprechenden Vorentscheidung:

"...Der o.g. Entscheidung des OLG Oldenburg vom 25.06.2018 lag ein Sachverhalt zu Grunde, in dem dem dortigen Betroffenen seine Einlassung, bei dem in der Hand vor das Gesicht gehaltenen Gerät habe es sich um einen Taschenrechner, nicht um ein Mobiltelefon gehalten, nicht widerlegt werden konnte. ..."

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/4_RBs_191_19_Beschluss_20190815.html