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Geht sowieso nicht, reiner Populismus wieder


11.01.2021 14:55 - Gestartet von Ion-discard
Bitte keine Panikmache!

Die Voratsdatenspeicherung ist in Deutschland sowieso außer Kraft. Wenn die Daten auch bezogen werden könn(t)en, verfallen sie im Original nach (z. B.) einer Woche. Das heißt, man bestreitet dann einfach, dass die (ver)klagende Behörde die richtigen Daten liefert und einem nichts unterschiebt und niemand kann einem das widerlegen, weil es

a) kein Tatsachensubstrat mehr beim ISP/Mobilfunkbetreiber gibt,
b) keine materiellrechtlich verwertbaren Beweise (z. B. Zeugenaussagen, Elektronische Fußfessel) gibt, dass man zur behaupteten Zeit wirklich am behaupteten Ort/"Umkreis"/"Radius"/"Funkzellen" war.

Die übertragenen Daten außerhalb des Client-Server-Sprechs werden vom Eichhörnchen ;-) (Vorratsdatenspeicherung) sowieso nur dann erfasst, wenn beim Kunden gerade die Telekommunikati­onsüberwac­hungsverordnung auf den Internetverkehr angewendet wird und dann erst eine Ausleitung durch den Internet Service Provider stattfindet. Also wird man auch nicht über aufgerufene Standorte fündig werden können, die dann eine Zeugenbefragung etc. ermöglichen könnten. Abgesehen davon, dass eine TLS session nur sehr schwer aufgebrochen werden kann (auch vom ISP), hierzu bedürfte es mindestens der Überwachung ALLER verwendeten Internetzugänge/-Vorgänge.