Benutzer Philotech schrieb:
Halte die Regelung auch für den vollkommen falschen Weg. Aus meiner Sicht wäre wichtiger: ...
Da kommentiere ich mich doch mal selbst, um was zu ergänzen:
Man sollte
- den mündigen Verbraucher stärken (er kann selbst entscheiden, ob er eine Vertragslaufzeit haben möchte und wie lang die ist), aber
- den vergesslichen Verbraucher schützen (der ganz leicht die 3-Monats-Kündigungsfrist verpasst, wenn er keinen Fristenkalender führt).