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Wen muß man verklagen/Anzeigen bei falschen Rechnungen


02.07.2002 21:58 - Gestartet von Henry Kolhoff
Wenn T-Online und Telekom ( angeblich gestrennte Tochterunternehmen zusammen gemeinschaftlich rechnungen falsch erstellen und nicht stornieren um eine korriegierte Rechnung zu zu senden, wen muss ich dan als Hauptverantwortlicher Person verklagen bzw. gegen wen kann ich einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft PERSÖNLICH stellen.
hat schon jemand strafanträge gestellt und kann mir helfen ?
Ich drehe mich im Kreis und werde nur noch veräppelt von den Hotline-Nummern.Früher ist man zum Fernmeldeamt gegenagen zu Herr oder Frau X und hat die Sachen rgeln können. Heute ist keiner mehr zu bekommen. Ich nenne dies Betrug auf großer Ebene und unsere Politiker spielen fleißig mit oder ?
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[1] hdontour antwortet auf Henry Kolhoff
02.07.2002 22:15
Benutzer Henry Kolhoff schrieb:
Wenn T-Online und Telekom ( angeblich gestrennte Tochterunternehmen zusammen gemeinschaftlich rechnungen falsch erstellen und nicht stornieren um eine korriegierte Rechnung zu zu senden, wen muss ich dan als Hauptverantwortlicher Person verklagen bzw. gegen wen kann ich einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft PERSÖNLICH stellen.
hat schon jemand strafanträge gestellt und kann mir helfen ? Ich drehe mich im Kreis und werde nur noch veräppelt von den Hotline-Nummern.Früher ist man zum Fernmeldeamt gegenagen zu Herr oder Frau X und hat die Sachen rgeln können. Heute ist keiner mehr zu bekommen. Ich nenne dies Betrug auf großer Ebene und unsere Politiker spielen fleißig mit oder ?

Du warst ja richtig in Fahrt, als Du diesen Artikel geschrieben hast.
Ich kenne das Problem selber mit T-Online und Telekom. Von jedem bekommt man eine andere neue Hotline-Nr (ist schon interessant wieviele es davon gibt) und man dreht sich im Kreis.
Anzeige: Wegen Dummheit und Inkompetenz kann man niemanden anzeigen.
CU
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[1.1] Henry Kolhoff antwortet auf hdontour
02.07.2002 22:21
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer Henry Kolhoff schrieb:
Wenn T-Online und Telekom ( angeblich gestrennte Tochterunternehmen zusammen gemeinschaftlich rechnungen falsch erstellen und nicht stornieren um eine korriegierte Rechnung zu zu senden, wen muss ich dan als Hauptverantwortlicher Person verklagen bzw. gegen wen kann ich einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft PERSÖNLICH stellen.
hat schon jemand strafanträge gestellt und kann mir helfen ? Ich drehe mich im Kreis und werde nur noch veräppelt von den Hotline-Nummern.Früher ist man zum Fernmeldeamt gegenagen zu Herr oder Frau X und hat die Sachen rgeln können. Heute ist keiner mehr zu bekommen. Ich nenne dies Betrug auf großer Ebene und unsere Politiker spielen fleißig mit oder ?

Du warst ja richtig in Fahrt, als Du diesen Artikel geschrieben hast.
Ich kenne das Problem selber mit T-Online und Telekom. Von jedem bekommt man eine andere neue Hotline-Nr (ist schon interessant wieviele es davon gibt) und man dreht sich im Kreis. Anzeige: Wegen Dummheit und Inkompetenz kann man niemanden anzeigen.
CU
aber doch wegen Betrug oder nicht ? Wofür haben sie denn die hohen herrenm, wenn sie Ihr Geschäft nicht unter kontrolle haben ? jeder normale Kaufmann wäre schon längst im gefängnis, weil die Abrechnungen falsch sind .
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[1.1.1] hdontour antwortet auf Henry Kolhoff
02.07.2002 22:30
Benutzer Henry Kolhoff schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer Henry Kolhoff schrieb:
Wenn T-Online und Telekom ( angeblich gestrennte Tochterunternehmen zusammen gemeinschaftlich rechnungen falsch erstellen und nicht stornieren um eine korriegierte Rechnung
zu zu senden, wen muss ich dan als Hauptverantwortlicher Person verklagen bzw. gegen wen kann ich einen Strafantrag bei der
Staatsanwaltschaft PERSÖNLICH stellen.
hat schon jemand strafanträge gestellt und kann mir helfen ?
Ich drehe mich im Kreis und werde nur noch veräppelt von den Hotline-Nummern.Früher ist man zum Fernmeldeamt gegenagen zu Herr oder Frau X und hat die Sachen rgeln können. Heute ist keiner mehr zu bekommen. Ich nenne dies Betrug auf großer
Ebene und unsere Politiker spielen fleißig mit oder ?

Du warst ja richtig in Fahrt, als Du diesen Artikel geschrieben
hast.
Ich kenne das Problem selber mit T-Online und Telekom. Von jedem bekommt man eine andere neue Hotline-Nr (ist schon interessant wieviele es davon gibt) und man dreht sich im Kreis.
Anzeige: Wegen Dummheit und Inkompetenz kann man niemanden anzeigen.
CU
aber doch wegen Betrug oder nicht ? Wofür haben sie denn die hohen herrenm, wenn sie Ihr Geschäft nicht unter kontrolle haben ? jeder normale Kaufmann wäre schon längst im gefängnis, weil die Abrechnungen falsch sind .

Ich bin selbständiger Kaufmann.
Dennoch glaube ich nicht, daß man irgendjemanden für eine falsche Rechnung anzeigen kann. Du kannst sie ja entsprechend kürzen
CU
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[1.1.1.1] ohioman antwortet auf hdontour
02.07.2002 23:03
aber doch wegen Betrug oder nicht ? Wofür haben sie denn die hohen herrenm, wenn sie Ihr Geschäft nicht unter kontrolle haben ? jeder normale Kaufmann wäre schon längst im gefängnis, weil die Abrechnungen falsch sind .

Ich bin selbständiger Kaufmann.
Dennoch glaube ich nicht, daß man irgendjemanden für eine falsche Rechnung anzeigen kann. Du kannst sie ja entsprechend kürzen
CU

Genau, einfach den Betrag das nächste Mal einbehalten, dann werden sich die von Dir genannten "hohen Herren" schon bemühen!
Telekom und T-Mobile sind so grosse Apparate, da weiss leider wirklich manchmal keiner, was der andere tut. Und die Hotline-Mitarbeiter sind die letzten, die etwas dafür können. Einfach manchmal über den eigenen Schatten springen und einräumen, dass Dir der Mitarbeiter selbst leid tut, dann geben die sich auch Mühe! Bei mir klappt das und mich rufen die dann sogar zurück!

Oder schreib einfach ein Fax, dann musst Du Dich nicht durch Hotlines quälen und die können sich dann bei Dir melden.

In der Ruhe liegt die Kraft! Das machen die doch genauso!! ;-))

Übrigens ist Strafanzeige wirklich etwas zu hoch aufgehängt. Geh zur Verbraucherzentrale, aber glaub nicht, dass Du irgendjemanden (erst recht nicht bei der Hotline!) beeindrucken kannst, wenn Du wegen falscher Rechnungen mit einer Strafanzeige drohst. Das kannst Du Dir sparen...
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[1.1.1.2] g4g antwortet auf hdontour
04.07.2002 01:42
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer Henry Kolhoff schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer Henry Kolhoff schrieb:
Wenn T-Online und Telekom ( angeblich gestrennte Tochterunternehmen zusammen gemeinschaftlich rechnungen
falsch erstellen und nicht stornieren um eine korriegierte Rechnung [...]

Ich bin selbständiger Kaufmann.
Dennoch glaube ich nicht, daß man irgendjemanden für eine falsche Rechnung anzeigen kann. Du kannst sie ja entsprechend kürzen
CU
-----------------­----------­----------­------------------------
hallo

lotterwirtschaft
ist bis dato in der marktwirtschaft nicht rechtskonform

(bislang gilt die erfordernis der geschäftsausübung im sinne eines ordentlichen kaufmannes als maßstab für gut und böse !)

+-----------------­----------­----------­-------------------------+
ich würde es (wie bislang erfolgreich) folgendermaßen machen:
+-----------------­----------­----------­-------------------------+

für GEWERBLICHE:

auf jeden fall: zahlungsbereitschaft auf treuhandkonto anbieten,
soweit telekom die sachklärung schriftlich
zusagt (fix-frist für zusage setzen; ablehnung
der annahme nach fristablauf ankündigen, mit
ankündigung der unmittelbaren ersatzbeschaffung
bei leistungsverweigerung)

bei abklemmen: einstweilige verfügung und
strafanzeige/ordnungsamtsanzeige wegen
verdachtes des rechtswidrigen Eingriffes in
IHREN eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb (bzgl der unlauteren behinderung)

... und sofortige ersatzbeschaffung ...

bei abtretung an inkasso (meldung an schufa):
datenschutzbeauftragten einschalten
strafanzeige wg. verdachtes der nötigung und des
verdachtes des verstoßes gegen geltende
datenschutzgesetze

für private empfehle ich: verbraucherschutzverband anrufen !!!
bei abklemmen: strafanzeige wegen verdachtes der
geschäftsmäßigen nötigung

# auf jeden fall schnellstens der telekom *widersprechen* und eine fix-frist setzen für eine ordnungsgemäße rechnungs- stellung, mit ankündigung der ablehnung der annahme nach deren ablauf ("angemessene frist = posteingang hier: 21 tage"; liegt also innerhalb der 30 tage-frist der telekomreklamationsfrist!

- i think so - (private meinung, ohne gewähr)
g4g

//;-) infos aus aktivitäten meiner vormaligen freiberuflichen
tätgkeit (bzw dort erlebter probs mit der tk-branche....)

?