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flatburger
antwortet auf REMchen
11.08.2020 02:03
2x geändert, zuletzt am 11.08.2020 09:13
Benutzer REMchen schrieb:
Benutzer flatburger schrieb:
oder bezahlen einen ermäßigten Betrag. Hallo ANGA wie wäre es mit einem ermäßigten Beitrag anstatt irgendwelche Scheinargument vorzugeben.
https://hartz4widerspruch.de/antraege/befreiung-vom-rundfunkbeitrag/
Es geht hier nicht um die GEZ-Gebühr, sondern um die Kosten für das Kabelfernsehen, das pauschal in den Mietnebenkosten vom Vermieter abgerechnet wird. Dafür gibt es keine Befreiung von ALG-2-Empfängern.
Das ist mir alles klar. Deshalb kann der Kabelbetreiber trotzdem einen Sozialtarif einführen. Den gibt es sogar von der Telekom.
https://www.telekom.de/
hilfe/downloads/auftrag-sozialtarif.pdf
Dabei fällt mir ein:
In den Ballungsgebieten gibt es DVB-T2 vielleicht brauchen viele Zwangskunden dann überhaupt kein Kabel mehr.