Benutzer crazychickin schrieb:
Mal ab vom unbestreitbar bescheidenen Verhalten des Herstellers: weshalb sollte er den Kaufpreis erstatten? Der Kaufvertrag existiert zwischen Händler & Kunde. Gegenüber dem Hersteller hingegen hat der Kunde keinerlei monetäre Ansprüche.
Das ist formalrechtlich natürlich korrekt. Wobei nahezu alle halbwegs seriöse Hersteller eine Herstellergarantie geben. Ob das hier der Fall war, weiß ich allerdings nicht. Falls es eine gab, ergeben sich zusätzliche Ansprüche aus dieser Garantie.
Aber mir ging es nicht um die formaljuristische Betrachtung. Das ist für die Entscheidung von Kunden, ob sie Produkte eines Anbieters kaufen oder nicht, irrelevant. Sehr viel schlimmer, ist das PR Element. Wenn Kunden das Gefühl haben, ein Hersteller oder Anbieter sei nicht kundenfreundlich - egal ob zu recht oder zu unrecht -, dann kaufen sie eben woanders.
Es ist eine Binsenweisheit, dass selbst heftige Fehler und Ausfälle durch einen guten Kundenservice wieder kompensiert, ja manchmal sogar überkompensiert werden können. Aber selbst diese Binsenweisheit, ist bei vielen Anbietern noch nicht angekommen.