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Überschrift??


19.01.2020 19:05 - Gestartet von Jooge
einmal geändert am 19.01.2020 19:06
Müsste es in der Überschrift nicht lauten: "Nutzungs-Nachweis NICHT erforderlich"?
Wenn ich den Artikel richtig verstehe, reicht es, wenn ein Polizist einen roten Knopf gesehen hat. Ein Verbindungsnachweis oder ein Chatprotokoll oder das Auslesen eine Browserverlaufs oder ähnliches ist ja gerade nicht erforderlich um bestraft werden zu können...
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[1] helmut-wk antwortet auf Jooge
23.01.2020 10:08
Benutzer Jooge schrieb:
Müsste es in der Überschrift nicht lauten: "Nutzungs-Nachweis NICHT erforderlich"?

Ich hab das Urteil so verstanden, dass zwar ein Nutzungsnachweis erforderlich ist, aber der muss nicht detailliert sein. Im vorliegenden Fall reichte eine Reihe von Indizien, zu denen auch der "rote Knopf" gehört.

Ich gehe davon aus, dass bei nem Gerät, an denen ein "Knopf" rot wird, auch wenn es nicht genutzt wird, das kein Indiz sein ist.