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*kopfschüttel*


26.03.2002 17:06 - Gestartet von apoll
Was ist denn das für eine Headline: "Vorteil Talkline?" Also manchmal erschüttert mich auch teltarif! So auch der Artikel zur Eröffnung der CeBIT von Volker Schäfer - der stellte noch angesichts dieser vielen "Ungereimtheiten" um Talkline einen Einsteigertarif im Talkline-Mobilfunk-Bereich vor. Ja,Jesus Christ!, sind wir den noch nicht genug Leute, die mit Talkline arge Probleme haben, oder was?!!! Also freie Berichterstattung ist gut und schön, solange das Augenmaß Übersicht behält.

Entschuldigung, aber das mußte mal gesagt werden.

Und was gibt es da nun noch zu diskutieren? Bis 21.01.2002 stand auf www.talknet.de ein Preis von 0,89 Cent/Min. für die Talk-Cities und nun soll das alles nicht wahr sein?

*kopfschüttel*

Apoll
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[1] Kai Petzke antwortet auf apoll
26.03.2002 19:12
Benutzer apoll schrieb:

Und was gibt es da nun noch zu diskutieren? Bis 21.01.2002 stand auf www.talknet.de ein Preis von 0,89 Cent/Min. für die Talk-Cities und nun soll das alles nicht wahr sein?

Beweise dafür? Bist Du bereit, das in einer eidesstattlichen Versicherung zu belegen? Diese bitte an uns, VIELE Kunden werden es danken.


Kai
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[1.1] hopsi antwortet auf Kai Petzke
26.03.2002 20:03
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Beweise dafür? Bist Du bereit, das in einer eidesstattlichen Versicherung zu belegen? Diese bitte an uns, VIELE Kunden werden es danken.

Die Seite mit dem alten Tarif (ab .89 Cent) war nicht mehr via talknet verlinkt, sondern nur noch per direktem Aufruf oder deep-link erreichbar.

Christian
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[1.1.1] Alte Infos
Kai Petzke antwortet auf hopsi
26.03.2002 20:13
Benutzer hopsi schrieb:

Die Seite mit dem alten Tarif (ab .89 Cent) war nicht mehr via talknet verlinkt, sondern nur noch per direktem Aufruf oder deep-link erreichbar.

Was die Sache dann juristisch ziemlich kompliziert macht...

Da man nach neuem Gesetz aber ausdrücklich für Werbung und deren Inhalte haftet, dürfte das für Talkline eher schlecht aussehen.

Hast Du verwertbare Beweise?


Kai
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[1.1.1.1] hopsi antwortet auf Kai Petzke
26.03.2002 20:46
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Hast Du verwertbare Beweise?

einige Leser meiner Seiten (holpert.de) hatten sich nach der Aktion bei mir gemeldet und ihren Schriftwechsel mit talkline eingesandt. Ein Leser hat auch die Seite abgespeichert, die das Tagesdatum (irgendwann nach dem 7. Januar) trug. Ob eine beliebig editierbare html-Datei als Beweis taugt, kann ich nicht beurteilen. Der Dateianhang liegt mir nicht mehr vor.
Sollte teltarif den Rechtsbeistand stellen wollen, ist der Leser möglicherweise bereit, an Eides Statt das Existieren der Seite nach dem genannten Zeitpunkt zu bekunden. Vielleicht hat er auch noch die gespeicherte Datei. Auch ich habe die Seite (http://portal2.talknet.de/talkline/tarife/bycallohne/index.xml) um den 21. Januar aufgerufen und gesehen, bin aber nicht selbst geschaedigt.

Christian
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[1.1.1.1.1] Kai Petzke antwortet auf hopsi
26.03.2002 21:59
Benutzer hopsi schrieb:

Sollte teltarif den Rechtsbeistand stellen wollen,

Wir werden das nicht können, können aber klagewilligen Nutzern mit Material helfen

ist der Leser möglicherweise bereit, an Eides Statt das Existieren der Seite nach dem genannten Zeitpunkt zu bekunden. Vielleicht hat er auch noch die gespeicherte Datei. Auch ich habe die Seite (http://portal2.talknet.de/talkline/tarife/bycallohne/index.xml) um den 21. Januar aufgerufen und gesehen, bin aber nicht selbst geschaedigt.

Du kannst trotzdem aussagen. Die Aussage "neutraler Zeugen" hat vor Gericht sogar besonders hohen Wert.


Kai
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[1.2] dietmar l. antwortet auf Kai Petzke
26.03.2002 23:52
Hallo,

Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer apoll schrieb:

Und was gibt es da nun noch zu diskutieren? Bis 21.01.2002 stand auf www.talknet.de ein Preis von 0,89 Cent/Min. für die Talk-Cities und nun soll das alles nicht wahr sein?

Beweise dafür? Bist Du bereit, das in einer eidesstattlichen Versicherung zu belegen? Diese bitte an uns, VIELE Kunden werden es danken.

Ich habe die WWW-Seite am 20.1.2002 ausgedruckt und diesen Ausdruck habe ich selbstverständlich noch. Auf diesem Ausdruck steht auch das Datum als Teil der WWW-Seite. Ich werde ihn morgen an die teltarif-Redaktion faxen. Es wundert mich, daß sie noch keinen Ausdruck hat, da sich im talkline-Forum mehrere Leute gemeldet haben, die einen Ausdruck haben. Ich selbst habe einen vom 21.1. zugeschickt bekommen. Den habe ich auch elektronisch und werde ich gleich an die Redaktion mailen.

Im Zweifelsfall kann ich selbstverständlich auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben, daß ich meinen Ausdruck selbst am 20.1. erstellt habe. Nur ist mir das juristische Verfahren nicht klar.

Dietmar
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[1.2.1] centauri42 antwortet auf dietmar l.
28.03.2002 11:20
Hallo Dietmar,

zum juristische Verfahren kann ich leider nichts beitragen, mich motiviert aber die Dreistigkeit von Talkline hier nicht einfach nachzugeben. Zu den Fakten:

* Ich habe Talkline über meinen Widerspruch zur Rechnung per email und Brief informiert. Es gab auch nach ca. 10 Tagen darauf keine Reaktion. Bei der angegebenen Telefonnummer läuft nur ein Band, keine Möglichkeit eine Nachricht zu hinterlassen.
* Ich hatte versucht bei der Telekom eine Zahlungssperre gegenüber Talkline zu erwirken, diese kam im Abrechnungsprozess aber scheinbar zu spät.
* Mittlerweile habe ich mit der Kundenbuchhaltung der Dt. Telekom telefoniert und per Fax festgehalten, dass ich die letzte Abbuchung der Telekom zurückgehen lasse und gleichzeitig den unstrittigen Betrag (also ohne Talkline) manuell überweise.
* Ich gehe davon aus, dass mir die Rückbuchungsgebühr erstattet wird, da ich nachweislich im Vorfeld versucht hatte die Abbuchung zu korrigieren.
* Es ist wichtig, keinen Streit mit der Telekom anzufangen, da sie einerseits das falsche Ziel ist und deutlich am längeren Hebel sitzt. Mit meinem Vorgehen hoffe ich Talkline zu zwingen sich mit mir in Verbindung zu setzen, nachdem sie es freiwillig offenbar nicht tun.
* Wie dies dann ausgeht, vermag ich nicht abzuschätzen. Ich habe aber vorsichtshalber Talkline versichert, dass ich unstrittige Beträge selbstverständlich sofort überweisen werde. Mit einem Einzelverbindungsnachweis sollte sich ein Teil klären lassen. Wenn ich den Webseitenauszug mit einem bestätigten Datum bekommen kann, habe ich meine Position zumindest gefestigt. (Ich war zwar auch zum fraglichen Tag (+1/-1) auf der Seite habe sie aber nicht gespeichert...)

Gruss

Ralf
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[1.2.1.1] dietmar l. antwortet auf centauri42
29.03.2002 12:58
Hallo Ralf,

zum juristische Verfahren kann ich leider nichts beitragen, mich motiviert aber die Dreistigkeit von Talkline hier nicht einfach nachzugeben. Zu den Fakten:

* Ich habe Talkline über meinen Widerspruch zur Rechnung per email und Brief informiert. Es gab auch nach ca. 10 Tagen darauf keine Reaktion. Bei der angegebenen Telefonnummer läuft nur ein Band, keine Möglichkeit eine Nachricht zu hinterlassen.
* Ich hatte versucht bei der Telekom eine Zahlungssperre gegenüber Talkline zu erwirken, diese kam im Abrechnungsprozess aber scheinbar zu spät.
* Mittlerweile habe ich mit der Kundenbuchhaltung der Dt. Telekom telefoniert und per Fax festgehalten, dass ich die letzte Abbuchung der Telekom zurückgehen lasse und gleichzeitig den unstrittigen Betrag (also ohne Talkline) manuell überweise.

Dann hat sich die Sache für Dich doch bis auf weiteres erledigt. Insbesondere brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen, ob sich Talkline noch meldet und brauchst selbst diesbezüglich nichts mehr zu unternehmen. Wenn Talkline sich nicht mehr meldet (z.B. weil sie beschlossen haben, daß sich für sie eine Weiterverfolgung der Angelegenheit nicht lohnt) ist doch alles in Ordnung.

Falls Du den Brief an Talkline jedoch nicht als Einschreiben geschickt hast, schicken Sie Dir vieleicht eine Mahnung, wobei Sie behaupten, daß Sie Deinen Brief nicht bekommen haben. Dann solltest Du Ihnen eine Kopie Deinen Briefes als Einschreiben schicken. Wie das dabei mit den Einspruchsfristen gegen die Rechnung aussieht, weiß ich aber nicht. In dem Fall wäre es vieleicht günstig und ausreichend, innerhalb der Einspruchsfrist den Brief noch mal als Fax mit Sendequittung (oder gleich ein zweites Mal als Einschreiben) zu schicken.

Dietmar
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[] Kai Petzke antwortet auf
26.03.2002 20:01
Benutzer ron's enemy schrieb:

Übrigens an Teltarif: Habt ihr die besagte Talkline-Mail noch irgendwo?

Ja natürlich.

Es ist doch zugegebenermaßen unwahrscheinlich, dass eine Mail eine Woche lang unterwegs ist.

Sie war 1 1/2 Stunden unterwegs (abgesendet am Freitag, 18. Januar kurz vor 17 Uhr, eingegangen dann um 18:30 Uhr)


Kai
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[] Juristerei und Amtsblatt
Kai Petzke antwortet auf
26.03.2002 21:56
Benutzer ron's enemy schrieb:

Na dann ist es doch wohl Verarschung von Talkline, wenn sie ihre Kunden erst 2 Wochen später rückwirkend über Preisänderungen informieren? Allerdings hilft das leider auch nicht weiter, sondern es kommt wohl darauf an, ob diese Preisinformation rechtzeitig auf der Talkline-Homepage bzw. im Amtsblatt der RegTP stand. Das wäre dann im Zweifel der wirksame Preis (§ 305a Nr. 2b BGB). Habt ihr das?

Die Sache ist vertrackter. Talkline erklärt ja, den City-Tarif abgeschafft zu haben, so dass dann die Konditionen des "normalen" Internettarifs galten. Beide hatten ja identische Einwahlnummern und Benutzername/Passwort, unterschieden sich aber danach, von welchem Ortsnetz aus man sich einwählte.

Ob nun die Abschaffung veröffentlicht werden muss... Juristisches Neuland.


Kai
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[1] Keks antwortet auf Kai Petzke
27.03.2002 02:47
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Die Sache ist vertrackter. Talkline erklärt ja, den City-Tarif abgeschafft zu haben, so dass dann die Konditionen des "normalen" Internettarifs galten. Beide hatten ja identische Einwahlnummern und Benutzername/Passwort, unterschieden sich aber danach, von welchem Ortsnetz aus man sich einwählte.

Ob nun die Abschaffung veröffentlicht werden muss... Juristisches Neuland.

Sehe ich nicht so. Aus der Sicht eines Kunden in einer der Cityzonen war es schlichtweg eine Preiserhöhung.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[1.1] Wie soll man sich wehren...
beobachter01 antwortet auf Keks
27.03.2002 08:10
Das Problem ist ja nicht nur bei TL sonder in Grunde bei allen, die CbC über die DTAG abrechnen. Meine Erfahrung hat folgendes ergeben:
Im Streitfalle einfach den Betrag von der DTAG Rechnung abziehen. Die DTAG wird den Betrag nicht Einklagen, sondern an den entsprechenen Anbieter melden. Dieser muss nun seinerseits sehen, wie er an das Geld kommt. Ist der Betrag unter 25 EUR wird in der Regel ohnehin nicht viel passieren, ist er größer dann muss ein Verfahren laufen, in dem nun der Kläger beweisen muss, dass seine Forderung korrekt ist. Ich denke, hier werden sich viele überlegen, solche Preisspielchen in Zukunft zu lassen. Problem ist eben nur, dass der Endkunde mitmacht.
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[2] Jürgen. antwortet auf Kai Petzke
01.04.2002 11:37
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:

Na dann ist es doch wohl Verarschung von Talkline, wenn sie ihre Kunden erst 2 Wochen später rückwirkend über Preisänderungen informieren? Allerdings hilft das leider auch nicht weiter, sondern es kommt wohl darauf an, ob diese Preisinformation rechtzeitig auf der Talkline-Homepage bzw.
im Amtsblatt der RegTP stand. Das wäre dann im Zweifel der wirksame Preis (§ 305a Nr. 2b BGB). Habt ihr das?

Die Sache ist vertrackter. Talkline erklärt ja, den City-Tarif abgeschafft zu haben, so dass dann die Konditionen des 'normalen' Internettarifs galten. Beide hatten ja identische Einwahlnummern und Benutzername/Passwort, unterschieden sich aber danach, von welchem Ortsnetz aus man sich einwählte.

Ob nun die Abschaffung veröffentlicht werden muss...
Juristisches Neuland.


Kai

auch wenn Talkline die Abschaffung des City-Tarifs angekündigt haben sollte, so müssen die aktuell gültigen Konditionen eines angebotenen Produktes veröffentlicht werden (Preisauszeichn­ungspflicht!!!). Ein Verweis auf dubiose 'normale Internettarife' reicht meiner Meinung nicht.

Da dies aber nicht geschehen ist, kann Talkline den Preis nicht rückwirkend ändern, steht ja auch im TKV § 28 (4).

Am besten alle Betroffenen beschweren sich bei ihrer lokalen Verbraucherzentrale, je mehr desto besser, vielleicht werden die dann von sich aus tätig.

Jürgen.