Benutzer wolfbln schrieb:
Bleibt für mich die Frage, ob Kai die Auktion überhaupt verstanden hat.
Das glaube ich schon.
Es stimmt, dass die Versorgungsziele in der Fläche eigentlich zur 700 MHz Vergabe gehörten. Die konnte man damals nicht machen, weil nicht klar war, wann sie denn verfügbar werden.
Es wäre kein Problem gewesen, in die Versteigerungsbedingungen damals zu formulieren: "3 Jahre nach der vollständigen Räumung der Frequenzen durch die bisherigen Nutzer (DVB-T) sind folgende Versorgungsziele zu erreichen: A, B, C". Dann kann man noch weitere Bedingungen dran schreiben, dass sich der Zeitpunkt zum Erreichen der Ziele weiter verschiebt, wenn keine serienreife 5G-Technik verfügbar ist usw. usf.
Jetzt haben wir ein paar erweiterte Auflagen was Abdeckung und Geschwindigkeiten bzw. Latenz angeht in den neuen Kriterien, die genauso gut auch mit den bestehenden 4G-Lizenzen durch Carrier Aggregation erreichbar wären.
Da sind wir uns einig.
Das ist ja eines der Klageargumente der Betreiber, dass damit in eine alte Versteigerung eingegriffen werden würde.
Genau dieses Klageargument hätte aber die Bundesregierung/BNetzA nicht geben müssen, wenn sie bei der letzten Versteigerung vorausschauender gehandelt hätte.
Aber es werden immer irgendwie Frequenzen versteigert, die entweder sich für Leistung oder Fläche eignen und der Mix quer durch das gehaltene Spektrum macht's.
Die 3600er Frequenzen eignen sich für Leistung in den Ballungsräumen. Auch da kann man Kriterien festschreiben, welche Leistung an Hotspots erreicht werden muss. Dass im o2-Netz lange Zeit am Berliner Hauptbahnhof nicht mal mehr die Mobilseite m.bahn.de abrufbar war, ist jedenfalls das Gegenteil von "Leistung".
Wenn nur noch Auflagen für die zu versteigernden Bänder möglich würden (bei einer erfolgreichen Klage) kann man Auflagen komplett vergessen, weil man nie Fläche und Leistung kombinieren könnte.
Es ist ja nicht soooo schwierig: Wenn man hohe Frequenzen versteigert, macht man Auflagen für stark frequentierte Hotspots (Bahnhöfe, Flughäfen, Innenstadtbereiche etc.). Wenn man niedrige Frequenzen versteigert, macht man Auflagen für die Versorgung der Fläche.
Diese bestehenden Auflagen bis zum 31.12.2019 sind auch der wichtigste Grund, dass momentan irgendetwas passiert im Ausbau, nicht die gesellschaftliche Diskussion über die schlechten Netze.
In der Vergangenheit gab es mal Auflagen für die Versorgung von "weißen Flecken", da wurde von der BNetzA mit schöner Regelmäßigkeit Vollzug gemeldet, obwohl keine weißen Flecken von der Landkarte getilgt waren. Mit anderen Worten: In der Vergangenheit haben sich die Konzerne einen **** um staatliche Auflagen gekümmert, weil die eh nicht kontrolliert wurden. Der Diesel-Skandal lässt grüßen.
Inzwischen gibt es einen erheblich gestiegenen öffentlichen Druck auf den Staat, seinen Kontrollaufgaben wieder verstärkt nachzukommen, und folglich ist jetzt Panik bei den Netzbetreibern.
Die erhöhten Auflagen sorgen auch dafür, dass der Lizenzpreis nicht durch die Decke geht, weil.die Lizenznehmer dafür auch was tun müssen.
Da sind wir uns einig.
Und die Frage, warum ein Newcomer weniger abdecken muss, als die bestehenden Betreiber kann man doch leicht beantworten. Die Abdeckungsziele werden zum guten Teil eben nicht durch den 5G-Ausbau erreicht, sondern durch bestehende 4G-Kapazitäten.
Aber genau das ist das Problem: Es wird mit der neuen 5G-Auktion den Netzbetreibern nachträglich ein Ausbauziel für 4G verordnet. Da wird das Verwaltungsgericht Köln kaum anders können, als den Argumenten der Netzbetreiber folgen und die Ausbaubedingungen kassieren.
Also packen wir's an. Es kommt doch nicht darauf an, dass wir die ersten sind mit 5G, sondern dass wir es diesmal besser machen als mit 2-4G.
Gut machen ist das Hauptziel. Dabei ist aber die Erfahrung: Je früher man mit dem Netzausbau beginnt, desto besser wird das Netz. Wenn die Anbieter erst 2023 so richtig mit 5G loslegen, weil die Gerichtsverfahren und die Politik so lange Schleifen drehen, dann fragen sich die Netzbetreiber nämlich: "Lohnt sich 5G überhaupt noch", und bauen entsprechend weniger aus.